Lücke zwischen ALG I und ALG II

Hallo,

meine Freundin war bis vor Kurzem krank geschrieben über einen längeren Zeitraum und bekam in dieser Zeit Krankengeld und musste zusätzlich mit ALG II aufstocken.
Nun ist sie wieder gesund und auf Jobsuche. Weil sie noch Anspruch hatte, bekommt sie nun ALG I und stockt mit ALG II auf. Die Ämter haben errechnet, dass ihr monatlich ca. 750 EUR zustehen. 250 EUR kommen vom ALG I und 500 steuert das Jobcenter bei.

Soviel zur Theorie.

Praktisch wird ALG I im Nachhinein ausgezahlt, sprich am 30.9. das erste Mal. ALG II bekommt sie im Voraus für den Folgemonat. Nun ist es so, dass sie Anfang September nur 500 EUR vom Jobcenter bekommen hat und damit den Monat bestreiten soll, obwohl ihr für den Lebensunterhalt im Monat 750 EUR zustehen. Ende des Monats bekommt sie dann rückwirkend Arbeitslosengeld. Ausgeben kann sie es allerdings erst im Oktober, es bringt ihr also nichts für die Kostendeckung im September.

Meiner Meinung nach wird dadurch in diesem Monat ihre Grundversorgung nicht gewährleistet. Jobcenter und Arbeitsagentur schieben sich den schwarzen Peter zu, wobei das Jobcenter, das meiner Meinung nach für die Grundsicherung zuständig ist, einfach sagt: Pech gehabt.

Gibt es Urteile zu diesem Thema oder ein Gesetz? Hat meine Freundin tatsächlich Pech gehabt und muss sich das Geld von Bekannten vorschießen lassen?

Danke für eure Hilfe.
LG
Oli

Hallo,

Praktisch wird ALG I im Nachhinein ausgezahlt, sprich am 30.9. das erste Mal.

Da geht es ihr so wie vielen, die arbeiten gehen.

ALG II bekommt sie im Voraus für den Folgemonat.

Da geht es ihr wie vielen, die nicht arbeiten gehen.

Nun ist es so, dass sie Anfang September nur 500 EUR vom Jobcenter bekommen hat und damit den Monat bestreiten soll, obwohl ihr für den Lebensunterhalt im Monat 750 EUR zustehen. Ende des Monats bekommt sie dann rückwirkend Arbeitslosengeld. Ausgeben kann sie es allerdings erst im Oktober, es bringt ihr also nichts für die Kostendeckung im September.
Meiner Meinung nach wird dadurch in diesem Monat ihre Grundversorgung nicht gewährleistet. Jobcenter und Arbeitsagentur schieben sich den schwarzen Peter zu, wobei das Jobcenter, das meiner Meinung nach für die Grundsicherung zuständig ist, einfach sagt: Pech gehabt.

Gibt es Urteile zu diesem Thema oder ein Gesetz? Hat meine Freundin tatsächlich Pech gehabt und muss sich das Geld von Bekannten vorschießen lassen?

Was hat sie denn mit dem Krankengeld für den August gemacht? Das wurde doch auch rückwirkend gezahlt und kann dann erst im September ausgegeben werden? Insofern hat das wohl weniger mit Pech zu tun, sondern mit einem Mangel an Planung bzw. (Ausgaben)Disziplin.

Grüße

Hallo Oli,
ob es Urteile dazu gibt weiß ich nicht. Denke aber ja.
ALG II ist eine Sozialleistung, auf die sie Anspruch hat.
Das Jobcenter muss die Versorgungslücke schließen.
Sie sollte diesen Monat extra beantragen und sich auch darauf einlassen,
dass es diese Versorgungslücke dann als Jobcenter-Darlehen gibt.

Güße - Ernst

Hi!

ALG II ist eine Sozialleistung, auf die sie Anspruch hat.
Das Jobcenter muss die Versorgungslücke schließen.

Welche Lücke? (Abgesehen davon hätte ich hierfür gerne eine Quelle!)
Ein Grund, warum das ALG II im voraus gezahlt wird, ist eben die Vermeidung von Versorgungslücken.

Dass das (vermutlich nicht am Monatsende sondern auf den Monat verteilt) Krankengeld für den Monat August schon ausgegeben wurde, kann nicht das Problem des Jobcenters sein.

Gruß
Guido