Lüften im Büro

Darf ein Arbeitgeber eines kleinen, in seinem Haus ansässigen Familienbetriebes, seinen Angestellten verbieten, in deren Büro das Fenster zuöffnen um zulüften? Und weitergehend: Ist das ein Kündigungsgrund, so wie der Arbeitgeber behauptet?

Servus,

wenn der Arbeitgeber seine Tausender in losen Scheinen auf der Fensterbank gestapelt hat, und wenn er vorher darauf hingewiesen hat, kann das schon ein Kündigungsgrund sein.

Schöne Grüße

MM

Anhang zur Arbeitsstättenverordnung „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 ArbStättV“:

„3.6 Lüftung
(1) In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.“

Gruß
smalbop