Lüften wenn ich auf Montage bin

Hallo,

ich arbeite in einer 200 km entfernten Stadt und kann von Mo bis Do. bei meiner Mama schlafen.
Wenn ich in meiner Wohnung bin, lüfte ich Freitags 2 mal Sa. 4 mal So. 4 mal und Montags bevor ich auf Arbeit fahre 2 mal.

Nun meint mein Vermierter, ich müsste in der Woche nocheinmal nach Hause kommen, also 200 km fahren nur um zu lüften.

Bei mir ist alles trocken und sauber und es gibt auch keinen Hauch von Schimmel.

Kann mein Vermieter das von mir verlangen, da mich das nur zum lüften 100 Euro Benzingeld kosten würde.

Hallo,
so etwas zu verlangen, ist ja nur wirklich schon deutlich im Bereich des Lächerlichen!
Wenn keiner zuhause ist, kann auch keine Feuchtigkeit entstehen - weder durch den Menschen selbst, durch Duschen, durch Küchenbenutzung, usw.
Wenn es während der Abwesenheit trotzdem feucht werden würde, kann die Feuchtigkeit nur durch die Wände eindringen, sprich, nicht richtig isolierte Wände. Dies ist ein Baumangel, dessen Behebung, Aufgabe des Vermieters ist.
Sie, sagen bei Ihnen ist alles trocken. Also alles bestens!!
Wenn Ihr Vermieter weiterhin auf so etwas Unsinniges besteht, gehen Sie zu einem Anwalt. Er wird dem Treiben ein Ende bereiten, aber vorher wird er vsl. einen Lachanfall bekommen :smile:
Gruß

Danke für Deine Antwort, genau das habe ich meinem Vermieter auch gesagt. ABER sie bestehen darauf.
Leider ist es mir momentan finanziell auch nicht möglich umzuziehen.

Aber jeder lach darüber … aber mein Vermieter pocht darauf… er meinte er wäre ja noch kulant, er könnte auch verlangen, dass ich jeden Tag lüfte.

Also… wenn alle so denken würden, dann dürfte ja niemand mehr eine Wohnung bekommen, der auf Montage ist!!!

Guten Tag,
da warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnimmt als kühlere Luft (s. Nebelbildung über feuchten Wiesen bei abendlicher Abkühlung im Sommer), ist es wichtig, nach dem Aufheizen der Raumluft auf mindestens 21 Grad C für 5 Minuten Stoßlüftungen durchzuführen (möglichst Durchzug bei weit geöffneten Fenstern).

Daher kommt es darauf an, vor dem Verlassen der Wohnung am Sonntag gut zu heizen und danach zweimal Stoßlüftung bei weit geöffneten Fenstern (möglichst Durchzug für 5 Minuten) durchführen.

Kritisch wird es, wenn viele Zimmerpflanzen, Aquarien, Zimmerbrunnen u. a. Ausstattungen (z. B. Trockenwäsche ) Feuchtigkeit in die Wohnung einbringen.

Um den Nachweis der höchsten Luftfeuchte während der Abwesenheit zu führen, gibt es Luftfeuchtemesser mit Speicherung der Messergebnisse (z. B. TFA Dostmann/Wertheim), die im Netz bereits ab 20 € zu haben sind. Die gleichen Geräte werden dort leider auch für 45 € angeboten. Nach dem „Reset“ werden die nachfolgend gemessenen geringsten u. die höchsten Luftfeuchten gespeichert und können danach aufgerufen werden
Eine Vorschrift für die Häufigkeit des Lüftens ist mir nicht bekannt. Es geht immer um das r i c h t i g e Heizen + Lüften, weil diese eben nur im Zusammenspiel Probleme mit der Feuchte in Wohnungen verhindern.

Im Interesse des nicht schief hängenden „Haussegens“ sollte möglichst die Anschaffung eines „Schimmelwarners“, wie z. B. den oben erwähnten, und die Erfassung der am Freitag und am Montag aufgerufenen Max-/Min - Werte mit Datum u. Uhrzeit mit dem Vermieter abgesprochen werden. Ansonsten ist der Mietvertrag maßgebend. Eine darin enthaltene Klausel, die tägliche Lüftung vorschreibt, ist jedoch fragwürdig angesichts Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Kur o. ä.

Gruß
Renaux