Es geht um Recht um Verantwortung und Schutz vor Emittenten !
Und gesetzliche Regeln.
Mir helfen auch keine allgemeine Hinweise auf Bundes-,
Landesrechte oder Verordnungen, sonder explizite Hinweise und
Kommentare wie auch Gerichtsurteile !!!
Tja nu und wenn es die nicht gibt? Wenn es gerade so ist, daß diese Öffnungen sein müssen? Was dann? Was machst Du wenn noch niemand auf die Idee gekommen ist, wegen drei Löcher in einer Garagenwand zu klagen, wo doch vorne ein viel größeres Loch ist?
Übrigens es ist zwar traurig dass es Unterschiede in den
Landesbauordnungen auf diesem Gebiet gibt, aber es ist
unwesentlich, denn es geht mir um gesammeltes Expertenwissen
zu diesem Problem und deren rechtlichen Wertung.
Welche Wertung denn? Mir erschließt sich Dein Problem nicht. Diese Öffnungen sind dazu da um die Belüftung der Garage zu gewährleisten, daß macht bei Fertiggaragen durchaus Sinn. Aus welchem Grund soll man wegen dieser Löcher Klage erheben wollen? Was will man damit bezwecken?
Denn, Feuer – Abgase – Schall- etc… halten sich nicht an
diese politischen Grenz-Dummheiten, der Landesbauordnungen.
Und Du meinst, wenn diese Öffnungen nicht wären, wäre es leiser, würden weniger Abgase nach draußen dringen und es wäre weniger Lärm? Sag mal, wie bist Du denn drauf? Wärst Du mein Nachbar, würde ich die Löcher zumachen und mein Tor offen lassen, denn niemand kann gezwungen werden Garagentore auf eigenem Grund und Boden geschlossen zu halten. Was meinst was da dann erst los wäre.
Gäbe es eine Verordnung o. ä. die gegen diese Öffnungen spräche, würden sie schlicht nicht gebaut. Manchmal kann das Leben so einfach sein.
Es geht um den Schutz den so eine Grenzwand erfüllen muß und
der Nachbar hat darauf ein Recht, dass keine Gefahr für Ihn
über oder durch die Grenzwand auf Ihn einwirkt. Ihm steht das
Recht vor Nachbar Emission zu.
Ach echt? Dann müssten wir alle unsere Autos abschaffen, denn die machen nunmal Lärm und verschmutzen die Luft. Es gehört zum sachgemäßen Gebrauch einer Garage ein Auto dort abstellen zu dürfen.
Eine Grenzwand darf eben keine Löcher haben. Der
Fertiggaragenbauer weiß aber auch nicht ob und wo die Garage
an der Grenze zu stehen kommt - vielleicht auch mal daran
gedacht?
Da bitte ich Dich doch, diese Aussage zu belegen.
Aber Ich glaubte halt auch, im Internet im Experten Forum
wer- weiß-was , bei Allgemeinen Rechtsfragen, Hinweise zu
bekomme wo, solche Probleme rechtlich gewürdigt wurden.
- war halt so ein Traum …….
Tja wo nix ist, kann auch nix werden…
Probleme gibbet, nää nää nää!
Gruß
Tina