Lüftungsloch in der Grenzwand einer Garage

Hallo,
in der Grenzwand von Garagen - keine TG- sind Lüftungslöcher zum Nachbarn.

Sind diese Lüftungslöcher rechtlich zulässig?

Ich finde aus Brandschutztechnischen, wie Immisionsschutz Gründen
sind diese Öffnungen nicht zulässig.
Bitte um genaue Angaben wo diese Schutzvorschriften stehen, kommentiert sind evtl. auch Gerichturteile dazu.

Vielen Dank

Hallo

in der Grenzwand von Garagen - keine TG- sind Lüftungslöcher
zum Nachbarn.

Sind diese Lüftungslöcher rechtlich zulässig?

Ich finde aus Brandschutztechnischen, wie Immisionsschutz
Gründen
sind diese Öffnungen nicht zulässig.

Wenn sie aus einem von beiden Gründen nicht zulässig wären, gäbe es überhaupt keine Löcher in (Fertig-)Garagenwänden.

Bitte um genaue Angaben wo diese Schutzvorschriften stehen,
kommentiert sind evtl. auch Gerichturteile dazu.

In den technischen Baubestimmungen des Landes.
Im Nachbarrechtsgesetz des Landes.
In der Garagenverordnung des Landes.
In den Urteillsammungen der Gerichte und Obergerichte des Landes.

smalbop

Guten Tag Hallo Smalbop,

genau solche Antworten helfen ungemein weiter !!!
vielen vielen Dank

…weil Hersteller von Fertiggaragen Löcher machen ist das zulässig, also… weil andere Drogen nehmen nimmst DU auch Drogen ???

Diese Löcher sind so sinnlos wie ein Forunkel am A

ich dachte da antworten Menschen die Ahnung haben
und weiter helfen!

nix für Ungut aber
…Si tacuisses, philosophus mansisses.

…weil Hersteller von Fertiggaragen Löcher machen ist das
zulässig, also… weil andere Drogen nehmen nimmst DU auch
Drogen ???

Hi,

ganz ehrlich, ich kann weder Deine Frage noch Deine Aufregung hier nachvollziehen. Wären die Öffnungen nicht erlaubt, würde der Hersteller sie nicht machen. Warum sollen sie nicht erlaubt sein, schließlich gibt es auch keine Verordnung, die einen Garagenbesitzer dazu zwingt, seine Garagentore ständig geschlossen zu halten und diese Öffnung ist ja nun weitaus größer.

Diese Löcher sind so sinnlos wie ein Forunkel am A

Warum regst Du Dich dann so auf?

Gruß
Tina

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Guten tag lupus 47,

du bist neu hier, deshalb noch nicht so mit dem Umgangston in diesem Forum vertraut.

genau solche Antworten helfen ungemein weiter !!!
vielen vielen Dank

Gerne geschehen. Allerdings hättest du lieber meinen (viermaligen!)Hinweis auf das Landes recht beherzigen sollen und mal mit dem Bundesland rausrücken, dann hätte man noch wesentlich detaillierter weiterhelfen können.

…weil Hersteller von Fertiggaragen Löcher machen ist das
zulässig, also… weil andere Drogen nehmen nimmst DU auch
Drogen ???

Ich sehe da weder einen inhaltlichen Zusammenhang noch eine logische Schlussfolgerung. Wäre es verboten, Autos mit vier Rädern zu fahren, würden wohl mangels Absatzmöglichkeit keine hergestellt, oder? Wäre es verboten, Garagen mit Lüftungslöchern aufzustellen, würden mangels Absatzmöglichkeit keine angeboten. Ist das soweit auch für dich nachvollziehbar?

Diese Löcher sind so sinnlos wie ein Forunkel am A

Diese Löcher sind notwendig, um in der Garage keine dem Korrosionsschutz des darin geparkten Fahrzeugs unzuträglich hohe Luftfeuchtigkeit entstehen zu lassen.

ich dachte da antworten Menschen die Ahnung haben
und weiter helfen!

Ich habe wohl Ahnung, aber ob dir meine Ahnung weiterhilft oder eher dem Nachbarn, liegt natürlich nicht in meinem Einflussbereich. Aber vielleicht findest du hier jemanden, der die Fakten so schnitzt, wie du sie gerne hättest.

nix für Ungut aber
…Si tacuisses, philosophus mansisses.

Wenn du hier schon lateinische Sprüche klopfst, dann solltest du sie wenigstens richtig abschreiben.

smalbop

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Hallo,

die Plattform heißt :

wer weiss was !!!

und wer lesen kann ist besser dran…

die Grenzwand der Garage hat Löcher zum Nachbarn

gruß lupus-47

Hallo,

die Plattform heißt :

wer weiss was !!! allg. Rechtsfragen !!!

die Grenzwand der Garage hat Löcher zum Nachbarn ! ???

gruß lupus-47

Hallo,

die Plattform heißt :

wer weiss was !!! allg. Rechtsfragen !!!

die Grenzwand der Garage hat Löcher zum Nachbarn ! ???

unverschämten, trollenden Trollen, müssen sich auch nicht w-w-wler kommentarlos gefallen lassen.
Wie war doch noch das Lied mit dem Topf der ein Loch hat??? Schmiers zu liebe, liebe Liese, liebe Liese schmiers zu!
ramses90

gruß lupus-47

Hallo Experten,

für Rechtsfragen und die, die alles wissen und Ahnung haben
von Latein über Korrosion und logischen Schlussfolgerungen.

Es geht hier NICHT um Betriebswirtschaft und Nachfrage.
Sondern darum, wenn einer Messer herstellt, ist er noch lange nicht verantwortlich, wenn damit einer gegen Recht und Ordnung verstößt und mordet.

Es geht um Recht um Verantwortung und Schutz vor Emittenten !
Und gesetzliche Regeln.

Mir helfen auch keine allgemeine Hinweise auf Bundes-, Landesrechte oder Verordnungen, sonder explizite Hinweise und Kommentare wie auch Gerichtsurteile !!!

Übrigens es ist zwar traurig dass es Unterschiede in den Landesbauordnungen auf diesem Gebiet gibt, aber es ist unwesentlich, denn es geht mir um gesammeltes Expertenwissen zu diesem Problem und deren rechtlichen Wertung.

Denn, Feuer – Abgase – Schall- etc… halten sich nicht an diese politischen Grenz-Dummheiten, der Landesbauordnungen.

Es geht um den Schutz den so eine Grenzwand erfüllen muß und der Nachbar hat darauf ein Recht, dass keine Gefahr für Ihn über oder durch die Grenzwand auf Ihn einwirkt. Ihm steht das Recht vor Nachbar Emission zu.
Übrigens eines der wenigen Rechte, das nicht nur den Menschen sondern auch die Tiere schützt.

Eine Grenzwand darf eben keine Löcher haben. Der Fertiggaragenbauer weiß aber auch nicht ob und wo die Garage an der Grenze zu stehen kommt - vielleicht auch mal daran gedacht?

Entschuldige diese 2 Löcher – maximal 2*12cm², wenn geputzt, oben 20cm unter der Decke - sollen für Lüftung der Abgase, die schwer am Boden liegen und vor Kondensproblemen am Auto sorgen.
Wo doch das Garagentor rund um mindestens 4*2m=8 lfdm undichte Fugen hat………

Das glaubt doch auch nur einer der glaubt, dass Zitronenfalter, Zitronen falten.

Nix für ungut

Aber Ich glaubte halt auch, im Internet im Experten Forum
wer- weiß-was , bei Allgemeinen Rechtsfragen, Hinweise zu bekomme wo, solche Probleme rechtlich gewürdigt wurden.

  • war halt so ein Traum …….

Gruß lupus-47

Es geht um Recht um Verantwortung und Schutz vor Emittenten !
Und gesetzliche Regeln.

Mir helfen auch keine allgemeine Hinweise auf Bundes-,
Landesrechte oder Verordnungen, sonder explizite Hinweise und
Kommentare wie auch Gerichtsurteile !!!

Tja nu und wenn es die nicht gibt? Wenn es gerade so ist, daß diese Öffnungen sein müssen? Was dann? Was machst Du wenn noch niemand auf die Idee gekommen ist, wegen drei Löcher in einer Garagenwand zu klagen, wo doch vorne ein viel größeres Loch ist?

Übrigens es ist zwar traurig dass es Unterschiede in den
Landesbauordnungen auf diesem Gebiet gibt, aber es ist
unwesentlich, denn es geht mir um gesammeltes Expertenwissen
zu diesem Problem und deren rechtlichen Wertung.

Welche Wertung denn? Mir erschließt sich Dein Problem nicht. Diese Öffnungen sind dazu da um die Belüftung der Garage zu gewährleisten, daß macht bei Fertiggaragen durchaus Sinn. Aus welchem Grund soll man wegen dieser Löcher Klage erheben wollen? Was will man damit bezwecken?

Denn, Feuer – Abgase – Schall- etc… halten sich nicht an
diese politischen Grenz-Dummheiten, der Landesbauordnungen.

Und Du meinst, wenn diese Öffnungen nicht wären, wäre es leiser, würden weniger Abgase nach draußen dringen und es wäre weniger Lärm? Sag mal, wie bist Du denn drauf? Wärst Du mein Nachbar, würde ich die Löcher zumachen und mein Tor offen lassen, denn niemand kann gezwungen werden Garagentore auf eigenem Grund und Boden geschlossen zu halten. Was meinst was da dann erst los wäre.

Gäbe es eine Verordnung o. ä. die gegen diese Öffnungen spräche, würden sie schlicht nicht gebaut. Manchmal kann das Leben so einfach sein.

Es geht um den Schutz den so eine Grenzwand erfüllen muß und
der Nachbar hat darauf ein Recht, dass keine Gefahr für Ihn
über oder durch die Grenzwand auf Ihn einwirkt. Ihm steht das
Recht vor Nachbar Emission zu.

Ach echt? Dann müssten wir alle unsere Autos abschaffen, denn die machen nunmal Lärm und verschmutzen die Luft. Es gehört zum sachgemäßen Gebrauch einer Garage ein Auto dort abstellen zu dürfen.

Eine Grenzwand darf eben keine Löcher haben. Der
Fertiggaragenbauer weiß aber auch nicht ob und wo die Garage
an der Grenze zu stehen kommt - vielleicht auch mal daran
gedacht?

Da bitte ich Dich doch, diese Aussage zu belegen.

Aber Ich glaubte halt auch, im Internet im Experten Forum
wer- weiß-was , bei Allgemeinen Rechtsfragen, Hinweise zu
bekomme wo, solche Probleme rechtlich gewürdigt wurden.

  • war halt so ein Traum …….

Tja wo nix ist, kann auch nix werden…

Probleme gibbet, nää nää nää!

Gruß
Tina

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Hai

Mir helfen auch keine allgemeine Hinweise auf Bundes-,
Landesrechte oder Verordnungen, sonder explizite Hinweise und
Kommentare wie auch Gerichtsurteile !!!

Diese können sich im wesentlichen nur auf landesrechtliche Regelungen stützen. Die Hinweise sind so allgemein, weil du so allgemein bleibst.

Es geht um den Schutz den so eine Grenzwand erfüllen muß und
der Nachbar hat darauf ein Recht, dass keine Gefahr für Ihn
über oder durch die Grenzwand auf Ihn einwirkt. Ihm steht das
Recht vor Nachbar Emission zu.

Nein, es steht ihm allenfalls der Schutz vor Im missionen zu.

Übrigens eines der wenigen Rechte, das nicht nur den Menschen
sondern auch die Tiere schützt.

Och es gibt schon noch das Tierschutzgesetz. Aber Waldi schnüffelt nun nicht an den Lüftungslöchern, oder?

Eine Grenzwand darf eben keine Löcher haben. Der
Fertiggaragenbauer weiß aber auch nicht ob und wo die Garage
an der Grenze zu stehen kommt - vielleicht auch mal daran
gedacht?

Vielleicht ist es ihm deshalb egal, weil Grenzwände generell Lüftungslöcher haben dürfen. Schon mal an die Möglichkeit gedacht?

Entschuldige diese 2 Löcher – maximal 2*12cm², wenn geputzt,
oben 20cm unter der Decke - sollen für Lüftung der Abgase, die
schwer am Boden liegen und vor Kondensproblemen am Auto
sorgen.
Wo doch das Garagentor rund um mindestens 4*2m=8 lfdm
undichte Fugen hat………

Das glaubt doch auch nur einer der glaubt, dass
Zitronenfalter, Zitronen falten.

Nee, ich glaube das wie gesagt auch nicht. Das hat nix mit Abgasen zu tun, sondern mit Luftfeuchtigkeit.

Aber Ich glaubte halt auch, im Internet im Experten Forum
wer- weiß-was , bei Allgemeinen Rechtsfragen, Hinweise zu
bekomme wo, solche Probleme rechtlich gewürdigt wurden.

Ich glaube ehrlich gesagt angesichts des Lärms um 2 x 12 cm² Lüftungslöcher, dass es nicht ein Rechtsrat ist, den du brauchst.

Gruß
smalbop

Guten Tag,

…weil Hersteller von Fertiggaragen Löcher machen ist das
zulässig, also… weil andere Drogen nehmen nimmst DU auch
Drogen ???

Logisches Denken ist nicht so dein Ding…

Diese Löcher sind so sinnlos wie ein Forunkel am A

…oder medizinische Fachausdrücke

ich dachte da antworten Menschen die Ahnung haben
und weiter helfen!

…oder Höflichkeit

nix für Ungut aber
…Si tacuisses, philosophus mansisses.

…oder Latein
Hier wird keiner dafür bezahlt, die Antwort zu geben, die dir in den Kram passt.
Jo

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Guten Tag,
Hallo Jo und an die Anderen Kommentatoren,
ich glaub ich hab da was falsch verstanden.
Ich wundere mich schon, warum ich solche gepressten Antworten bekomme,
wenn Euch meine Fragen zu blöd, zu gering waren,
ja dann last es doch einfach sein.
( Prudentis est nonnunquam silere *1,
doch nicht Vasa vacua maxime sonant )

Ich dachte man antwortet hier wenn man Lust und Ahnung auf dem Gebiet hat
und am gegenseitigen Wissens-Austausch teilnehmen will ? ( Zitat aus dem Portal hier )

Ihr schreibt hier für Geld…potz Blitz
… so humorlos und … unprof…………
unter diesen Umständen will ich keine Antworten…danke! danke!

Es sind und waren ja viele ???
nicht wert, dass man Ihnen widerspricht ! *1
eben halt ein furunculus
lupus-47

Hallo Lupus,

ich kann deine Aufregung oder Ärger nicht verstehen. Du hast durchaus gute Antworten bzw. auch Nachfragen zur Konkretisierung bekommen.

Wenn dir die Antworten nicht gefallen, dann schreibe doch direkt bei deiner Anfrage, welche Antwort dir im Wortlaut genehm wäre bzw. was du lesen möchtest.

Iru

Guten Tag,
Hallo Jo und an die Anderen Kommentatoren,
ich glaub ich hab da was falsch verstanden.
Ich wundere mich schon, warum ich solche gepressten

???

Antworten
bekomme,

( Prudentis est nonnunquam silere *1,
doch nicht Vasa vacua maxime sonant )

bitte nochmal üben…

Ihr schreibt hier für Geld…potz Blitz

auch das mit dem Lesen&Denken

… so humorlos und … unprof…………

„unprofessionell“ kann man ruhig ausschreiben. Genau wie „Arsch“

Es sind und waren ja viele ???

???

nicht wert, dass man Ihnen widerspricht ! *1
eben halt ein furunculus

???
Man kann auf eine sinnlose Frage leider nicht sinnvoller antworten, als es hier geschehen ist. Ein Weiteres hast DU vereitelt, indem du bereits nach der ersten Antwort anfingst, zu pöbeln.
Dem Nachbarn gebührt unser Mitleid.
Jo