Lügen? Aussage verweigern?

Hallo zusammen

Angenommen ein mitarbeiter einer firma ist für die firmenwagen verantwortlich. Er bekommt u.a. auch die verwarnungen, ordnungswidrigkeiten usw auf den tisch.

Weiter angenommen, ihm flattert ein protokoll auf den tisch, das besagt, dass der geschätsführer zu schnell war, viel zu schnell und dieser muss wohl den lappen für 4 wochen abgeben.

Der mitarbeiter hat dieses protokoll gleich an den geschäftsführer weitergeleitet. Dieser reagiert aber in keinster weise und möchte das problem „aussitzen“.

Früher oder später kommt dein freund und helfer in die firma mit einen netten bildchen auf dem der sünder auch einwandfrei zu erkennen ist. die polizei fragt den mitarbeiter nun, ob er die abgebildete person kenne.

Nun der punkt: natürlich erkennt er einwandfrei seinen boss. Nur, kann er in diesem fall die aussage verweigern? Zu sagen er kenne diese person nicht, wäre ja eine glatte lüge gegenüber der polizei.

Andererseit befürchtet der mitarbieter jedoch sanktionen seines chefs.

Gruß

Ich würde sagen „Dafür bin ich nicht zuständig. Ich habe die Sache an meinen Chef weitergeleitet. Sprechen sie bitte mit ihm!“

Dann würde ich sagen: „Die Frage war, ob Sie diese Person kennen.“

Hallo!

Andererseit befürchtet der mitarbieter jedoch sanktionen
seines chefs.

Dann soll er seinen Chef schnellstens bitten, ihm zu versprechen, eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ihm einzugehen, und schon ist er zur Zeugnisverweigerung berechtigt.

Die weiteren Gründe stehen in den §§ 52 und 55 StPO.

Dann würde mein „freund und helfer“ von mir ein Lächeln sehen.
Falls ich anschließend zu einer Aussage gezwungen werde, gibt es einen neuen Polizistenwitz.

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Hallo,

Angenommen ein mitarbeiter einer firma ist für die firmenwagen
verantwortlich. Er bekommt u.a. auch die verwarnungen,
ordnungswidrigkeiten usw auf den tisch.

Wer ist der Halter des KFZ?

Weiter angenommen, ihm flattert ein protokoll auf den tisch,
das besagt, dass der geschätsführer zu schnell war, viel zu
schnell und dieser muss wohl den lappen für 4 wochen abgeben.

Woher weiss die Polizei, dass es der GF war?

Der mitarbeiter hat dieses protokoll gleich an den
geschäftsführer weitergeleitet. Dieser reagiert aber in
keinster weise und möchte das problem „aussitzen“.

Die Post geht doch wohl zunächst einmal an den GF?

Früher oder später kommt dein freund und helfer in die firma
mit einen netten bildchen auf dem der sünder auch einwandfrei
zu erkennen ist. die polizei fragt den mitarbeiter nun, ob er
die abgebildete person kenne.

Weshalb meldete die Polizei sich nicht zunächst bei dem GF an?
Wieso kommt sie gleich auf den Mitarbeiter zu?

Nun der punkt: natürlich erkennt er einwandfrei seinen boss.
Nur, kann er in diesem fall die aussage verweigern? Zu sagen
er kenne diese person nicht, wäre ja eine glatte lüge
gegenüber der polizei.

Er könnte der P. doch sagen, sie solle den Halter des KFZ oder den GF fragen.

Gruß:
Manni

Hallo!

Erklär mir mal bitte den Sinn Deiner Nachfragen. Die Fallgestaltung ist so, dass der Mitarbeiter für die Geschäftswagen zuständig ist, und dann müssen wir das einfach so hinnehmen. Warum das so ist, ist vollkommen irrelevant.

Hi,

da gibt es doch eine wenig lustige Art, schick ihn zum Boss.

Dann die lustige Variante,

das könnte doch der Geschäftspartner, oder war der von der Außenstelle, sein der sich das Auto mal ausgeliehen hat, aber der Name, welcher Name war das doch gleich? Da muss man nochmal nachforschen bei wem der Geschäftspartner war, dann erfährt man sicher auch den Namen. Es gibt eben Menschen die haben Probleme bei der Gesichtserkennung.

Q-Gruß

hallo

erstmal danke für die bisherigen antworten.

die polizei weiß natürlich nciht, dass die person auf dem foto der GF ist. aber sie wird einen verantwortlichen für den fuhrpark sprechen wollen…und das ist dann eben der besagte mitarbeiter.

ich denke am besten lässt sich dieser verleugnen und verweisst direkt auf den GF, oder?

oder gibt es sowas wie ein aussage-verweigerungsrecht bei so einem fall???

gruss

ich denke am besten lässt sich dieser verleugnen und verweisst
direkt auf den GF, oder?

Hi,

es gibt Straf-Vermeidungsstrategien die zwar nicht fein aber legal sind.

Kern ist, der verantwortliche Fahrer darf nicht innerhalb 3 Monate ermittelt werden. Das kann erreicht werden indem der Verdacht auf eine unbestimmte Person gelenkt wird.Keinesfalls auf eine real existierende Person. Da der GF als Betroffener lügen darf das sich die Balken biegen, sollte das Vorgehen mit dem GF abgesprochen werden.

Q-Gruß

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Hi,

Die weiteren Gründe stehen in den §§ 52 und 55 StPO.

Wo steht denn da, daß man der Polizei gegenüber überhaupt irgendwelche Fragen beantworten muss?

Gruß,

Malte

Hallo,

Erklär mir mal bitte den Sinn Deiner Nachfragen. Die
Fallgestaltung ist so, dass der Mitarbeiter für die
Geschäftswagen zuständig ist, und dann müssen wir das einfach
so hinnehmen. Warum das so ist, ist vollkommen irrelevant.

Meckere nicht ständig herum.

Ich glaube einfach nicht, daß das so abgelaufen ist und muß nichts „hinnehmen“.
Die P. kann ohne vorherige Identifikation nicht wissen, daß es der GF war, der zu schnell gefahren ist.
Da stimmt doch einfach einiges nicht.

Gruß:
Manni

Hallo,

Die P. kann ohne vorherige Identifikation nicht wissen, daß es
der GF war, der zu schnell gefahren ist.

Wo wurde denn behauptet, dass sie das weiß? Sie weiß aber, wer das Auto zugelassen hat. Also geht sie zu der Firma und fragt nach dem für die Kfz zuständigen Sachbearbeiter. Der sollte nämlich am ehesten wissen, wer mit den Autos fährt. Und von diesem Sachbearbeiter erhofft sich die P. nun die Identifikation des Fahrers. Ich weiß, das ist unheimlich schwierig zu verstehen, aber probier’s wenigstens.

Da stimmt doch einfach einiges nicht.

Ich sehe keine Unstimmigkeiten.

Gruß, Niels

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Hallo,

Kern ist, der verantwortliche Fahrer darf nicht innerhalb 3
Monate ermittelt werden.

Wie kommst Du darauf? Meines Wissens ist das die Frist, bis zu der der Anhörungsbogen raus gehen muss und das ist ja wohl geschehen.

Das kann erreicht werden indem der
Verdacht auf eine unbestimmte Person gelenkt wird.

Klar! Und während dieser Zeit fährt der GF immer mit dem Fahrrad und asngeklebtem Bart izur Firma und schleicht sich durch den Hintereingang hinein.

Da der GF als Betroffener
lügen darf das sich die Balken biegen, sollte das Vorgehen mit
dem GF abgesprochen werden.

Bei welcher Gelegenheit soll er denn lügen? Wenn er bei der Polizei ist? Guter Witz!
Und wenn die Polizei den GF im Verdacht hat und mal bei ihm zu Hause vorbeischaut?
Wenn schon Fahrverbot droht, klemm sich die Polizei ordentlich dahinter.

Gruß, Niels

Wie kommst Du darauf? Meines Wissens ist das die Frist, bis zu
der der Anhörungsbogen raus gehen muss und das ist ja wohl
geschehen.

Hi,

eine Anhörung ist immer mit einer Person verknüpft die angehört werden soll. Kann also keine Anhörung sein, sondern es ist ein Zeugenbefragungsbogen. Da wird die GmbH angeschrieben mit der Bitte doch den verantwortlichen Fahrer zu nennen.

Eine Anhörung gegen den Betroffenen unterbricht die Verjährung, eine Zeugenbefragung nicht.
Hier reicht zur Unterbrechung die Anordnung der Anhörung, es muss also nicht mal ein Anhörungsbogen sein. Die Verjährungsfrist ist drei Monate.
Was hätte im Übrigen eine Anhörung eines Betroffenen in der Geschäftspost zu suchen? Die wird dem Betroffenen in seinem privaten Briefkasten zugestellt.

Klar! Und während dieser Zeit fährt der GF immer mit dem
Fahrrad und asngeklebtem Bart izur Firma und schleicht sich
durch den Hintereingang hinein.

Wenn ein Fuhrpark vorhanden ist, kann davon ausgegangen werden, nicht nur der Geschäftsführer hat einen Führerschein und fährt sämtliche Autos. Wer welches Fahrzeug fährt ist bei Geschäftswagen nie klar für die Behörden. Woher sollen die es wissen?
Hätte die Behörden den Geschäftsführer im Visier, hätte er eine Anhörung bekommen.

Bei welcher Gelegenheit soll er denn lügen? Wenn er bei der
Polizei ist? Guter Witz!

Es gibt diverse Methoden die Behörden auf eine falsche Spur zu bringen, sei es eine nicht vorhandene Person ins Spiel bringen, sei es sich einen anderen suchen der den Verstoß zu gibt, und vor Rechtskraft des Bußgeldbescheid Einspruch einlegt. So das es legal möglich ist der Strafe zu entkommen. Man verzeihe das ich hier jetzt keine Anleitung gebe. Zwischen legal und illegal ist der Grat manchmal schmal.

Und wenn die Polizei den GF im Verdacht hat und mal bei ihm zu
Hause vorbeischaut?

Gibt es eine Erfolgsgarantie?
Aber warum sollte die Polizei nicht auch bei dem Rest der Firma vorbeischauen, wenn sie schon mal unterwegs sind.

Wenn schon Fahrverbot droht, klemm sich die Polizei ordentlich
dahinter.

Sollte man meinen, aber auch bei denen hat der Tag nur 24Std. Und wenn keine Zeit ist, ist keine Zeit.

Q-Gruß

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Hallo,:Hallo,

Die P. kann ohne vorherige Identifikation nicht wissen, daß es
der GF war, der zu schnell gefahren ist.

Wo wurde denn behauptet, dass sie das weiß?

Im 2. Absatz ses UP.

Sie weiß aber, wer

das Auto zugelassen hat. Also geht sie zu der Firma und fragt
nach dem für die Kfz zuständigen Sachbearbeiter. Der sollte
nämlich am ehesten wissen, wer mit den Autos fährt. Und von
diesem Sachbearbeiter erhofft sich die P. nun die
Identifikation des Fahrers. Ich weiß, das ist unheimlich
schwierig zu verstehen, aber probier’s wenigstens.

Wie kommst Du den auf „schwierig zu verstehen“?

Es ist ganz einfach, denn ich habe das als GF in meiner früheren Fa. über die Jahre viele male mit Knöllchen bei den Service- Fahrzeugen erlebt.

Wenn die Polizei in der Fa. zur Identifikation eines Fahrers mit einem Foto vorbeikommt, verlangt sie grundsätzlich den Geschäftsführer als Verantwortlichen für das Unternehmen und nicht untergeordnete Mitarbeiter.

Der GF ist der einzige, der für die Fa. verbindliche Erklärungen abgeben kann.
Mit weniger gibt sich die P. nicht zufrieden.

Gruß:
Manni

Klar! Und während dieser Zeit fährt der GF immer mit dem
Fahrrad und asngeklebtem Bart izur Firma und schleicht sich
durch den Hintereingang hinein.

Wenn ein Fuhrpark vorhanden ist, kann davon ausgegangen
werden, nicht nur der Geschäftsführer hat einen Führerschein
und fährt sämtliche Autos. Wer welches Fahrzeug fährt ist bei
Geschäftswagen nie klar für die Behörden.

Es geht darum, dass die Polizei ein Foto des Übeltäters besitzt. Es genügt, wenn sie denjenigen in die Firma laufen sieht. Sie braucht nicht zu wissen, dass das der GF ist.

Es gibt diverse Methoden die Behörden auf eine falsche Spur zu
bringen, sei es eine nicht vorhandene Person ins Spiel
bringen, sei es sich einen anderen suchen der den Verstoß zu
gibt, und vor Rechtskraft des Bußgeldbescheid Einspruch
einlegt. So das es legal möglich ist der Strafe zu entkommen.
Man verzeihe das ich hier jetzt keine Anleitung gebe. Zwischen
legal und illegal ist der Grat manchmal schmal.

Du sprachst vom GF, der lügen darf. Und deshalb die Frage, bei welcher Gelegenheit er denn lügen sollte? Das kann er doch nur machen, wenn er befragt wird. Dann aber ist sein Gesicht bekannt.

Und wenn die Polizei den GF im Verdacht hat und mal bei ihm zu
Hause vorbeischaut?

Gibt es eine Erfolgsgarantie?
Aber warum sollte die Polizei nicht auch bei dem Rest der
Firma vorbeischauen, wenn sie schon mal unterwegs sind.

Wie gesagt hängt es von den Verdachtsmomenten ab. Natürlich gibt es keine Erfolgsgarantie. Untätig bleibt die Polizei deshalb aber nicht. Letztendlich stellt sich auch noch die Frage nach evtl. vorhandenen Fahrtenbüchern etc.

Sollte man meinen, aber auch bei denen hat der Tag nur 24Std.
Und wenn keine Zeit ist, ist keine Zeit.

Oh, ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sie sehr hartnäckig sein kann. Und da ging es nur um 60 Euro und nicht um ein Fahrverbot.:

Gruß, Niels

Im 2. Absatz ses UP.

da muss ich mich bei Dir entschuldigen. Ich habe das so interpretiert, dass die P. das nicht weiß, der Sachbearbeiter aber natürlich sofort diesen Schluss gezogen hat. Man kann das natürlich (viel eher) in deinem Sinne interpretieren. Dann stimmt natürlich, dass die P. auf jeden Fall den GF verlangt hätte.

zerknirschte Grüße, Niels

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Es geht darum, dass die Polizei ein Foto des Übeltäters
besitzt. Es genügt, wenn sie denjenigen in die Firma laufen
sieht. Sie braucht nicht zu wissen, dass das der GF ist.

Hi,

hast Du schon mal Bilder gesehen? Die Qualität reicht da von Passbildqualität bis, den erkennt nicht mal seine Mutter. Selbst wenn das Bild gut ist, muss die Person noch aus einer Gruppe heraus gesucht werden. Läge ein konkreter Verdacht vor, könnte auch auf dem Einwohnermeldeamt das Bild mit dem Passbild verglichen werden.

Das die Behörden soviel Zeit haben um sich, rein auf Verdacht, mehrere Stunden auf die Lauer legen können, dürfte wohl nicht der Fall sein. Ordnungswidrigkeiten sind ein Massengeschäft, und mehr Personal als nötig wird auch nicht vorgehalten.

Du sprachst vom GF, der lügen darf. Und deshalb die Frage, bei
welcher Gelegenheit er denn lügen sollte? Das kann er doch nur
machen, wenn er befragt wird. Dann aber ist sein Gesicht
bekannt.

Was glaubst Du wie per Brief, Fax, Telefon gelogen wird. Und wenn der Geschäftsführer nicht will das der Besuch das Gelände betritt, bleibt der Besuch draußen. So einfach ist die Welt.

Untätig bleibt die Polizei
deshalb aber nicht. Letztendlich stellt sich auch noch die
Frage nach evtl. vorhandenen Fahrtenbüchern etc.

Eigentlich ist ja das Ordnungsamt zuständig, die Polizei macht manchmal besuche. Aber denen gehen Fahrtenbücher überhaupt nichts an. Nur Unterlagen wie z.B. bei Lkw die gesetzlich geführt werden müssen.

Oh, ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sie sehr hartnäckig
sein kann. Und da ging es nur um 60 Euro und nicht um ein
Fahrverbot.

Will ich doch hoffen das die hartnäckig sind und ihren Job richtig machen. Die haben ja auch gute Erfolge, aber eben auch keine Erfolgsgarantie.

Q-Gruß

Hallo Niels,

da muss ich mich bei Dir entschuldigen.

zerknirschte Grüße, Niels

du bist einer der wenigen, die keine nachträglichen Ausreden versuchen um sich rauszuwinden.

Danke, ein * und Hut ab!

Gruß:
Manni