Hallo ihr Rechtskundigen,
was muß man beim Vorstellungsgespräch alles sagen und wo darf man lügen?
Das ist sicher ein sehr weites Feld und mich interessiert auch nur ein Aspekt. Wenn sich zum Beispiel ein Jugendlicher bewirbt, der gerade aus der Untersuchungshaft entlassen wurde und nun bis zur Verhandlung, was bis zu einem Jahr dauern kann, einen Job sucht. Muß er dann diese Geschichte freiwillig sagen oder darf er das verschweigen, ohne daß dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht?
Ich hoffe, es findet sich hier jemand, der davon Ahnung hat.
Liebe Grüße
Bastel
Eine Haftstrafe ist ohne spezielle Nachfrage im Bewerbungsgespräch durch den Arbeitgeber nur mitzuteilen, wenn der Bewerber die Haft in nächster Zeit antreten muß und sich die Dauer der Haft mit dem geplanten Arbeitsantritt überschneidet.
Eine Haftstrafe ist ohne spezielle Nachfrage im
Bewerbungsgespräch durch den Arbeitgeber nur mitzuteilen, wenn
der Bewerber die Haft in nächster Zeit antreten muß und sich
die Dauer der Haft mit dem geplanten Arbeitsantritt
überschneidet.
Also meines Erachtens spielt es schon auch eine Rolle, um was für einen Sachverhalt es bei dem Jugendlichen geht und um was für eine Tätigkeit sich dieser bewirbt.
BTM und Koch
Soweit ich informiert bin, darf der Arbeitgeber nach Vorstrafen nur fragen, soweit dies für die Art der zu erbringenden Arbeitsleistung von Bedeutung ist. Hierzu gehören z. B. Sexualdelikte bei Jugendpflegern oder Vermögensdelikte bei Kassierern.
BTM fände ich bei Krankenpflegern/Apothekenhelfern o. ä. relevant, wo Zugang zu verschreibungsflichtigen Medikamenten möglich wäre.
Beim Koch halte ich das für sehr fraglich.
Gruß, Inli