Eine allgemeine Frage:
Ich bin im Bereich Wartung bzw. Service tätig für mittelgroße Verbrennungsanlagen.
Nun zu meiner Frage.
Ich sollte bei einer Wartung den Kunden anlügen, als sich herausstellte das ein
Großer Teil der Anlage kaputt ist. Schaden ca.: 600000€ ohne Produktionsausfall.
Die Anlage befindet sich noch in der Garantiezeit und mein ExChef versucht mit allen
Mitteln sie durchzubringen. Ich selber habe nicht wirklich gesagt das die Anlage ok ist
Habe auch nicht die Berichte unterschrieben, hab sie dafür in Büro eingereicht und gesagt, dass
Ich das nicht mache.
Habe zwischenzeitlich gekündigt aufgrund weiterer Vorfälle.
Da die Anlage extrem groß ist und auch Menschen verletzt werden können fühle ich mich nicht so gut bei der Sache und würde am liebsten den Auftragsgeber anrufen und aufklären.
Ist das Erlaubt? Was kann schlimmsten Fall passieren?
.
Hallo Tony,
au weia, sehr sehr schwierige Frage, worauf ich auf gar keinem Fall mit ja oder nein antworten kann.
Aber, es muss was passieren, sofern wirklich Menschen gesundheitlichen Schaden nehmen können!
Vllt. wird Dir beim Gewerbeaufsichtsamt geholfen? Google einfach mal, Du findest da bestimmt das richtige Amt.
Ich wünsche Dir viel Glück!
LG… Hoelti.
N. B.:
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt.
Guten Tag,
zunächst zu meinem Hintergrund:
Ich bin von Beruf Ing.grad, ca 60+ , lebens-und berufserfahren.
Habe seit 20+ Jahren die Fern-Beratung des VDI Experten f. Berufsfragen Dr.h.c. Heiko Mell genossen (durch die VDI Nachrichten); auch solche oder ähnliche Fragen wurden dort behandelt.
Ich habe ihre Frage verstanden und muss als Grundlage dieser Antwort festhalten dass Ihre Fachkenntnis aufgrund Ihrer Tätigkeit vollständig ausreicht um die Fakten so wie von Ihnen beschrieben zu bestimmen.
Ich stimme Ihnen zu daß Sie sehr vorsichtig und in solcher Weise vorgehen die zwei Ziele erfüllt:
Ziel 1: Weiteren Schaden durch diese Anlage von Menschen und Material unbedingt verhüten. Sie sind nach meinem durchschnittlichem Rechtswissen sogar bei möglicher Strafe dazu verpflichtet falls die Anlage doch ‚hochgeht‘ und Sie von dieser Möglichkeit wussten.
Denken Sie über Unfallschutz, Unfallverhütung, Sicherheitsrichtlinien, TÜV usw. nach.Da wird es auch im Betreiberbetrieb Fachleute geben die informiert sein müssen.
Ziel 2: Selbstschutz !!!
Ihr bald ehemaliger Chef soll Sie nicht irgendeinem Druck, Erpressung, Schadensersatz etc. aussetzen können. Das bedeutet daß Sie von sich aus keinen offenen kampf eröffnen können, den Sie verlieren würden. Ihr Chef wird evtl. sehr viel Geld verlieren.
Ich glaube aber (muss ein Rechtsanwalt beantworten) daß der (Whistleblower = Fachbegriff für Sie in der Situation) inzwischen etwas geschützt ist.
Also auf KEINEN Fall lügen !!! Auch Nichtssagen ist falsch.
(Kann Mitwissen/Schadensersatz bedeuten usw. ).
Möglichkeiten :
(ich entnehme dem Text der Frage daß es
auch eilig ist )
Einen Rechtsanwalt - ausdrücklich auch einer großen Gewerkschaft - anfragen bzw beauftragen. Der Anwalt kann Ihnen Vertrauensschutz gewähren.
Der Anwalt kann mit den Informationen -ohne Namensnennung - die Firma des Betreibers kontaktieren- und auf die bestimmten Gefahrenbereiche hinweisen - mit dem Ziel dass die verantwortlichen beim Anlagenbetreiber über die Gefahr in aller Strenge informiert sind und ergo selber und schnell handeln müssen.
Oder : TÜV bzw. DEKRA anrufen - wegen Anlagensicherheit - und um Rat bitten.
Falls das so aus anderen Gründen nicht gehen sollte erwägen Sie einen Brief mit Fakten (ohne Namen) und ohne Fingerabdrücke mit Klartext an die Geschäftsführung des Kunden.(Last Resort).
Aber zur Frage : Lügen und Nichttun geht nicht.
Zu Ihrer persönlichen Situation - evtl. gleich Tätigkeit abbrechen (dann sofort Arbeitsamt besuchen und auf einen Gewissenskonflikt wg Sicherheitfragen dokumentieren wg Wartezeit). Sie dürfen die Verantwortung f.d. Anlage nicht unter diesen Umständen weiter übernehmen.
Ich wünsche Ihnen noch gute Verwertung der Ratschläge und Erfolg.
Wenn Personenschäden entstehen können, ist es deine Pflicht dies zu verhindern. Dann mußt du einschreiten. Und wenn du beim Hersteller oder Garantieleister bereits gekündigt hast,…kann dir eigentlich nichts passieren.
Außerdem kannst du ja ein vertrauliches Gespräch mit dem Betreiber suchen. Es muß natürlich Hand und Fuß haben, was du vorbringst und du mußt es belegen können.
Also einfach eine Behauptung in den Raum stellen, das reicht nicht aus.
Mach dich doch selbstständig und biete deine Fachkentnisse dem Betreiber an.
Hallo,
Sorry, aber da bin ich überfragt !! Die Frage allgemein zu beantworten wird schwierig werden, von der rechtlichen Seite her gesehen, was Du in Nachhinein machen darfst und was Du nicht machen darfst !!
Viel Glück !!
Gruss
Schnucki
hi tony,ich kann dir nicht helfen da ich selbst auch nicht wüßte was ich machen soll.da aber wie du schreibst eventuell menschen gefährdet sind,solltest du dich an eine kompetente neutrale stelle wenden wie z.b. an eine rechtsberatung,oder an die handwerks-/handelskammer.
gruß
uwe
guten tag
was tun bei gewissenskonflikt
lassen Sie vom chef den auftrag
bzw
die diagnose auf schreiben und unterschreiben
weil dann der chef haftet sind Sie aus der schusslinie.
gruss
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. So wie Sie die Frage stellen, könnte man glauben, Sie arbeiten auf dem Gelände des BER Schönefeld. Schreiben Sie Ihre Protokolle entsprechend der Wahrheit und übergeben diese Ihrem Chef. Aus allem anderen halten Sie sich raus. Es könnte sonst für Sie sehr unangenehm werden. Mit Freundlichen Grüßen.
Hallo, finde ich absolut ok und konsequent. Wenn Menschenleben auf dem Spiel steht, hört der Spaß auf. Andersrum haben solche keine Skrupel den Spieß, wenn irgendwas auffliegen sollte, umzudrehen und andere dafür gerade stehen zu lassen. Rechtlich könnte ich mir vorstellen, das der Beschuldigte es in Richtung Verleumdung dastehen lassen könnte. Kenne ich mich aber absolut nicht genug aus.