Guten Tag,
mal angenommen, es gäbe folgenden Informationsstand:
a. - Beträgt das gesamte zu versteuernde Einkommen eines Ehepaares weniger als 61400 Euro pro Jahr, so kann es einen Freibetrag für LuF - Einkünfte in Höhe von 1340 Euro in Anspruch nehmen.
b. - Wird die LuF nach 13 a EStG besteuert und liegt danach der zu Grunde gelegte LuF - Einkünftebetrag unter dem Freibetrag von 1340 Euro, so ist für LuF gar keine Steuer zu bezahlen.
c.- Als Zahlenbeispiel:
zu versteuerndes Einkommen beträgt 58000 Euro pro Jahr
LuF - Freibetrag beträgt 1340 Euro
LuF - Einkünfte betragen nach 13 a 1000 Euro
Da der LuF - Freibetrag größer ist als die (pauschalierten) LuF - Einkünfte müssen ldw. Einkünfte gar nicht versteuert werden.
Sind die Aussagen a und b zutreffend?
Ist die Überlegung c zutreffend?
danke für alle Infos und gerne auch Links zum Thema - Beate