LuF 13 a und Freibetrag

Guten Tag,

mal angenommen, es gäbe folgenden Informationsstand:

a. - Beträgt das gesamte zu versteuernde Einkommen eines Ehepaares weniger als 61400 Euro pro Jahr, so kann es einen Freibetrag für LuF - Einkünfte in Höhe von 1340 Euro in Anspruch nehmen.

b. - Wird die LuF nach 13 a EStG besteuert und liegt danach der zu Grunde gelegte LuF - Einkünftebetrag unter dem Freibetrag von 1340 Euro, so ist für LuF gar keine Steuer zu bezahlen.

c.- Als Zahlenbeispiel:
zu versteuerndes Einkommen beträgt 58000 Euro pro Jahr
LuF - Freibetrag beträgt 1340 Euro
LuF - Einkünfte betragen nach 13 a 1000 Euro

Da der LuF - Freibetrag größer ist als die (pauschalierten) LuF - Einkünfte müssen ldw. Einkünfte gar nicht versteuert werden.

Sind die Aussagen a und b zutreffend?
Ist die Überlegung c zutreffend?

danke für alle Infos und gerne auch Links zum Thema - Beate

Servus Beate,

fascht richtig.

Aber die Grenze für die Anwendung des Freibetrags gem. § 13 Abs 3 EStG bezieht sich nicht auf das zu versteuernde Einkommen, sondern auf die Summe der Einkünfte.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

was ist der Unterschied zwischen

„Summe der Einkünfte“
und
„zu versteuerndes Einkommen“?

danke, Beate

Servus,

obwohl es Wiki ist, ist das hier unter 4.1.1. gezeigte Berechnungsschema richtig. Darin sind die beiden Begriffe genannt. Vorsicht! Summe der Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte sind im vorliegenden Fall zweierlei Dinge.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder