Hallo,
laut § 201a StGB
(http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
„§ 201a StGB:
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ )
steht schon das Erstellen von Fotografien in geschützen Bereichen (z.B. in der Wohnung oder mit dicheten Hecken vor Blicken geschützen Privatgärten) unter Strafe wenn keine Erlaubnis vom Eigentümer vorliegt. Also darf z.B. niemand eine Leiter nehmen um ungefragt über eine Hecke einen Garten fotografieren.
Wie ist das dann eigentlich geregelt mit den Luftaufnahmen von Gebäuden von einem Flugzeug aus? Es gibt doch immer mal wieder Fotografen die die Gegend abfliegt, die Häuser (und damit auch die geschützten Bereiche) knipsen um die Aufnahmen anschließend den Bewohnern eben jener Häuser anzubieten.
Wer kann da ein paar rechtliche Takte dazu sagen?
Neugierige Grüße,
Tinchen
überhaupt Aufnahme einer Person?
Die Frage meiner Meinung nach ist, inwiefern eine solche Aufnahme die Personen erkennen lässt. Und inwieweit es sich dann noch um eine „Bildaufnahme“ einer anderen „Person“ handelt und nicht einfach um eine Luftaufnahme eines Grundstücks.
Gruß
Paul
Hallo Paul,
Die Frage meiner Meinung nach ist, inwiefern eine solche
Aufnahme die Personen erkennen lässt. Und inwieweit es sich
dann noch um eine „Bildaufnahme“ einer anderen „Person“
handelt und nicht einfach um eine Luftaufnahme eines
Grundstücks.
Ochm, bei der heutigen Digitaltechnik kann ich mir schon vorstellen, dass die oben-ohne-sonnenbadende Nachbarin schon erkannt werden könnte. 
Grüße,
Tinchen
Hi,
Ochm, bei der heutigen Digitaltechnik kann ich mir schon
vorstellen, dass die oben-ohne-sonnenbadende Nachbarin schon
erkannt werden könnte. 
Also wenn man sich mal maps.google.com anschaut und sich mal so im Vergleich einige Grundstücke samt Pool anschaut und dann mal Grundstücke mit ggf. einer Bank drauf (die hat ja uuungefähr die Länge einer person) anschaut dann sieht man da ausser einem hellen Strefen nix mehr 
Aber IMHO ist der Luftraum ja öffentlich und wenn da kein Sonnenschirm drüber ist dann kann man da auch „normal“ fotografieren.
Gruß
h.
Hallo h.,
Also wenn man sich mal maps.google.com anschaut
Ich spreche nicht von Google-Maps-Aufnahmen!
Ich spreche von den Aufnahmen, bei denen ein Flieger ein paar Meter über dem Haus knipst!
Aber IMHO ist der Luftraum ja öffentlich und wenn da kein
Sonnenschirm drüber ist dann kann man da auch „normal“
fotografieren.
Eben nicht! Siehe StGB.
Grüße,
Tinchen
Hallo,
käufliche Luftaufnahmen hören bei einer Auflösung, die ins private geht, auf, d.h. man wird vielleicht noch erkennen können, dass da ein Mensch liegt, aber ob das Männchen oder Weibchen ist schon wieder eher nicht mehr.
Klar gilt §201a StGB auch für einen Garten mit einer hohen Hecke. Aber irgendwo muss man auch die Kirche im Dorf lassen - sprich es hängt schon davon ab, welche Art von Foto’s gemacht werden.
Wenn ich z.B. im Dezember Abends vor einer Häuserfront stehe, dann habe ich auch Einblick in die Zimmer. Wenn ich also ein ganzes Haus fotografiere, bin ich dann schon fällig?
Ich denke es ist ein Unterschied ob ich eine ganze Siedlung von oben fotografiere (als Überblick) oder ob ich mir mit 300mm-Teleobjektiv und 30 Megapixel-Kamera ein Grundstück rauspicke.
Viele Grüße
Lumpi