vor einiger Zeit habe ich mir einen Luftentfeuchter der Marke „Eurotool“ gekauft. Nachdem wegen Defekten in der Elektrik bei diesem Modell mehrere Wohnungen in Flammen aufgegangen sind (Gott sei Dank nicht meine), ist der Importeur Sönksen zum Rückruf verpflichtet worden.
Vor vier Monaten habe ich mich bei der Hotline gemeldet, die haben mir glaubhaft versichert, meine Adresse weitergegeben zu haben. Da ich die Firma Sönksen selbst nicht erreichen kann (keine EMail-Adresse, keine Reaktion auf Fax, an die Mobilnummer geht keiner ran, und beim Festnetzanschluß, bei dem man bis gestern (24.4.2007) minutenlang bimmeln lassen konnte, ist ab heute ein AB mit dem kessen Spruch, dass man vom 4.4. - 11.4 (!) im Urlaub sei.)
Eigentlich will ich von Sönksen nur wissen, ob das Gerät gegen ein anderes getauscht wird, oder ob ich mir ein neues kaufen muss (Sonst habe ich irgendwann 2, ich brauche aber nur 1).
Frage: Macht es jetzt Sinn, den im Sinn des Wortes brandgefährlichen Kabelbaum selbst nachzuisolieren, oder doch noch (wie lange) auf die Reaktion von Sönksen zu warten?
Hat einer von Euch auch dieses Gerät (angeblich 19.000 verkauft) und hat eine Info für mich?
vor einiger Zeit habe ich mir einen Luftentfeuchter der Marke
„Eurotool“ gekauft. Nachdem wegen Defekten in der Elektrik bei
diesem Modell mehrere Wohnungen in Flammen aufgegangen sind
(Gott sei Dank nicht meine), ist der Importeur Sönksen zum
Rückruf verpflichtet worden.
Ich frage mich gerade ob man sich bei einem Rückruf überhaupt direkt an den Hersteller in Verbindung setzen muß. Ich dachte eigentlich dass für sowas der Händler zuständig ist bei dem man das Gerät erworben hat.
Vor vier Monaten habe ich mich bei der Hotline gemeldet, die
haben mir glaubhaft versichert, meine Adresse weitergegeben zu
haben. Da ich die Firma Sönksen selbst nicht erreichen kann
(keine EMail-Adresse, keine Reaktion auf Fax, an die
Mobilnummer geht keiner ran, und beim Festnetzanschluß, bei
dem man bis gestern (24.4.2007) minutenlang bimmeln lassen
konnte, ist ab heute ein AB mit dem kessen Spruch, dass man
vom 4.4. - 11.4 (!) im Urlaub sei.)
Das hört sich ehrlich gesagt nicht sonderlich gut an.
Eigentlich will ich von Sönksen nur wissen, ob das Gerät gegen
ein anderes getauscht wird, oder ob ich mir ein neues kaufen
muss (Sonst habe ich irgendwann 2, ich brauche aber nur 1).
Ich würde halt dann einfach mein Geld zurückfordern und mir einstweilen ein anderes kaufen.
Frage: Macht es jetzt Sinn, den im Sinn des Wortes
brandgefährlichen Kabelbaum selbst nachzuisolieren, oder doch
noch (wie lange) auf die Reaktion von Sönksen zu warten?
Woher willst Du wissen dass es mit „nachisolieren“ getan ist? Ich würde das Gerät lieber gar nicht mehr verwenden und ein anderes kaufen. Das Ausprobieren könnte doch etwas teuer werden.
Gerät zum Verkäufer bringen, Geld zurück verlangen. Soll der sich doch mit dem Importeur rumschlagen. Könnte es sein, daß dem Importeur die Rückrufaktion zu teuer wird? Daß der sich aus dem Staub macht?
Selbstreparaturversuche oder weitere Benutzung würde die Brandversicherung vermutlich mindestens als grob fahrlässig einstufen, weil dir ja bekannt war, daß die Verwendung des Geräts gefährlich ist.
Gerät zum Verkäufer bringen, Geld zurück verlangen. Soll der
sich doch mit dem Importeur rumschlagen. Könnte es sein, daß
dem Importeur die Rückrufaktion zu teuer wird? Daß der sich
aus dem Staub macht?
Das Problem ist wohl, dass lt. Gesetz der Importeur die Rückrufaktion durchzuführen hat, nicht der Verkäufer (in meinem Fall Praktiker). Ich werde mal versuchen, bei Praktiker etwas zu bewirken, aber da kann ich wohl nur auf Kulanz hoffen. Das Gerät ist auch schon aus der Garantie, dürfte jetzt etwa 3,5 Jahre alt sein.
Der Hersteller reagiert immer noch nicht.
Verbraucherschutz in Deutschland: Der Hersteller MUSS das Gerät zurückrufen, aber ich habe noch keine Stelle gefunden, wonach er verpflichtet ist, das Gerät zu reparieren oder den Kaufpreis (oder einen Teil davon) zu erstatten.
Er ist aber verpflichtet, entstandene Schäden (abzüglich 500 Euro SB des Käufers) zu ersetzten - das dürfte z. B. für Automobilhersteller ausreichender Anreiz sein…
Selbstreparaturversuche oder weitere Benutzung würde die
Brandversicherung vermutlich mindestens als grob fahrlässig
einstufen, weil dir ja bekannt war, daß die Verwendung des
Geräts gefährlich ist.
Also schnell weg mit dem Ding.
Vor Reparaturversuchen werde ich dann wohl besser Abstand nehmen.