Luftfahrt-Versicherungen

Hallo Experten,
ich habe eine Frage an die Versicherungsprofis:
konnten die Versicherungen den Schaden „Krieg und Terror“ für die deutschen Luftfahrtgesellschaften (die ja selbst glücklicherweise keinen direkten Schadensfall hatten - oder war auch der Ausfall der Flüge durch diese Klausel versichert) innerhalb weniger Tage kündigen?
Bei jeder Versicherung, die ich habe muß ich mindestens einen Monat im Voraus kündigen.

Cu Rene

Hallo René,
keine direkte Antwort, aber eine sehr berechtigte Frage.
Eines darfst Du natürlich nicht: von Deinen privaten Verträgen ausgehen, da es in diesem Bereich sicherlich keine standard-Verträge gibt.
Aber ganz schön leichtsinnig von den Gesellschaften diese Ausstiegsmöglichkeit offen zu lassen.
Andreas

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Hallo Experten,
ich habe eine Frage an die Versicherungsprofis:
konnten die Versicherungen den Schaden „Krieg und Terror“ für
die deutschen Luftfahrtgesellschaften (die ja selbst
glücklicherweise keinen direkten Schadensfall hatten - oder
war auch der Ausfall der Flüge durch diese Klausel versichert)
innerhalb weniger Tage kündigen?
Bei jeder Versicherung, die ich habe muß ich mindestens einen
Monat im Voraus kündigen.

Wie hier bereits schon gesagt wurde, kommt es natürlich auf den speziell vereinbarten Wortlaut in den Verträgen an, mir ist aber leider kein solcher bekannt :wink:)!
Grundsätzlich gilt aber sicher auch hier, daß auch zusätzliche Klauseln nicht einfach so zu Lasten des VNn aufgekündigt werden können. Es gibt aber die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen, (die sich aber dann auf den gesamten Vertrag beziehen) sowie die Möglichkeit der Prämienerhöhung zur nächsten Hauptfälligkeit.

Gruß Heike

Hi Rene,
bei den allermeisten Verträgen existiert eine Klausel, die das Kriegsrisiko explizit ausschließt. Bisher haben die meisten Versicherungsnehmer auch keinen sonderlichen Wert auf einen Einschluss gelegt, schließlich leben wir in „friedlichen“ Zeiten… Nun sieht dies anders aus. Wie die Verträge in der Luftfahrt aussehen, kann ich konkret nicht sagen. Da aber die Verträge von Luftfahrtgesellschaften (meist) über den Luftfahrtpool gehen (dem viele Versicherer angehören) und auch auf der Kunden-, also Luftfahrtunternehmensseite keine unbeleckten Versicherungs- und Rechtsexperten sitzen, kann davon ausgegangen werden, dass die Vertragsinhalte nicht ganz willkürlich sind. Hat schließlich auch was mit Geld zu tun, sprich, der Einschluss des Kriegsrisikos wäre unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten völlig unwirtschaftlich gewesen. Bisher…
Gruß
Kai

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Gültigkeit des VVG…
Hallo ihr,

der springende Punkt hierbei dürfte doch sein, dass es hier keine Wirksamkeit des VVG gibt. Somit haben wir eigentlich mehr oder weniger nur individuelle Vertragsabreden und ich denke einfach mal, dass es da wirklich wochenweise das Risiko neu kalkuliert wird… kann es mir also gut vorstellen.

Gruß
Marco

PS: sollte ich genaueres erfahren, melde ich das :smile:

Was ist ein VVG? (o.T.)
Für laien.

VersicherungsVertragsGesetz (e.o.T.)

Für laien.

ich vergaß… sorry :-/ Danke *owt*
,