Luftpolsterumschlag nach Japan versenden -

… Zollerklärung?

Hallo zusammen,
hätte da mal eine kleine Frage und vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Würde gerne meinem Brieffreund in Japan ne Kleinigkeit schicken, das wäre ein kleiner Kalender und vielleicht noch Schokolade dazu. Alles in allem würden die Sachen in einen Luftpolsterumschlag passen. Nun zu meiner Frage, bzw. Fragen, da mir da auf der Post (kleine Filiale) auch nicht wirklich weitergeholfen werden kann:
Muß da auch eine Zollinhaltserklärung drauf? Ist die Einfuhr von Süßwaren ohne Probleme möglich?

Es handelt sich ja wirklich nur um ein kleines Geschenk.

ja, waren sollten immer deklariert werden. es gibt ja diesen sticker, meist grün (heißt international CN22). da schreibst du einfach darauf, was drin ist und den wert etc. da kreuzt man auch drauf an, ob geschenk oder warenmuster etc.

bei unterlassung der deklarierung ist der zoll im empfangsland berechtigt, den umschlag zur inspektion zu öffnen (bzw. haben sie dieses recht immer, nur würden sie davon eher gebrauch machen).

ab die post!

Hallo,
du musst die Sendung nicht selbst beim Zoll anmelden.
Aber du musst die Zollinhaltserklärung ausfüllen:

In der Regel sind die Voraussetzungen bei Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson erfüllt. Dementsprechend können Sie diese Geschenksendungen ohne Zollbeteiligung in ein Drittland verschicken. In diesem Fall ist für Pakete ein vollständig ausgefülltes Paketkartenset (bestehend aus Einlieferungsschein, Aufschriftzettel, Paketkarte und Zollinhaltserklärung „CN 23“ als Durchschreibesatz) beizufügen oder für Päckchen und Briefe mit Wareninhalt ein Päckchenschein und der Klebezettel „CN 22“ auszufüllen und auf die Aufschriftseite der Sendung zu kleben. Die Formulare erhalten Sie bei der Deutschen Post AG oder im Internet.

Was ist eine Zollinhaltserklärung?

Eine Zollinhaltserklärung CN 22 oder CN 23 wird vom Versender auf die Postsendung geklebt und enthält wichtige Angaben zu Wert und Inhalt der Sendung.

Schreib einfach den Inhalt auf mit Werten ( nicht zu hoch aber realistisch ) und schreib noch mal extra, dass es ein Geschenk ist.

Dann sollte dein Freund in Japan keine Probleme bekommen.

Mir ist auch nicht bekannt, dass die Einfuhr einer Tafel Schokolade als Geschenk verboten wäre.

Gruß
dhlv

Hallo,

ja, eine Zollinhaltserklärung muss drauf. Das ist aber kein Problem. Das ist ein kleiner grüner Aufkleber, den es auf jedem Postamt gibt (hätten die eigentlich wissen müssen!). Da trägst du den Inhalt ein und kreuzt dann das Kästchen „Geschenk“ an.
So verschicke ich jedes Jahr meine Kalender dorthin.

Sayônara
Joachim

Zollerklärung?

Hi Miau20,

also Deine kleine Geschenkpost ist nicht Zollpflichtig.
Alles unter 100g = 4 Euro.
Alles über 500g = 8 Euro.

Eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 wäre nur notwendig wenn es eine gewerbliche Sendung in höherem Wert wäre.

Wenn Du aber auf Nummersicher gehen willst, dann mach eine Zollinhaltserklärung dran
und vermerke darauf, dass es sich um eine Geschenksendung handelt!

:wink:
Grüßle

Lady Midnight

hallo
lebensmittel sind immer sone sache zumindest hier in der eu.
aber da es dabei um japanische bestimmungen geht würde ich eine anfrage bei der japanischen botschaft empfehlen.
gruss crizbee

Hallo,

  1. Zolldokumente braucht es keine. Siehe:
    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…

  2. Die Zettel CN 22 und CN23 für den Postversand bekommst du auf Seite:

http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/internationa…

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Tipps und Nützliches
Zollinhaltserklärung

Problem Einfuhr Japan:

trotz diverser Rechechen auf Japans Zoll Homepage habe ich keine Info gefunden bis zu welchem Wert Pakete Japan Zoll/Steuerfrei sind. Rechne mal grob geschätzt Bandbreite von 0 bis 25%. Evtl. kann dein "Japaner was finden.

LG

Hallo miau20,
ich habe mal recherchiert und festgestellt, das für Schokolade 10% Zoll in Japan fällig sind. Mir ist nicht bekannt wie es sich bei so geringfügigen Mengen als Geschenk verhält. Außerdem braucht man lt. Auszug aus der market access database eine Import Notification und ein Analysecertificate:

Product code : 1806
Product description : 1806 - chocolate and other food preparations containing cocoa
Specific requirements :
Import Notification for Food and Food Products
Certificate of Analysis

Bei Lebensmitteln ist es immer schwierig die genauen Bestimmungen zu erfahren. Ich würde die Schokolade aufgrund der Importbestimmungen in Japan nicht schicken - auch wenn es nur ein kleines Geschenk sein soll. Aber wie oben gesagt weiß ich nicht, ob es bei einer solchen Kleinsendung Ausnahmeregelungen in Japan gibt.
Gruß
Detlef