Hallo liebe Experten,
vor ein paar Tagen sah ich eine „Reportage“ (insgesamt nur mit Mühe so zu bezeichnen) in der unter Anderem ein Pilot einer Alarmrotte der Luftwaffe interviewt wurde.
Dabei ging es auch um die widerholt vorgekommenen „Begleiteinsätze“ für unerlaubt in den Luftraum eingeflogene Zivilmaschinen.
Danach gefragt, was er tun würde, wenn ein Passagierflugzeug, anders als bisher, sich als Bedrohung herausstellen sollte und nicht abdrehen würde, antwortete der Hauptmann sinngemäß, er würde auf Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes auf Befehl des Verteidigungsministers ein solches Flugzeug abschießen.
Ich meinte mich aber zu erinnern - und ein bisschen Googlen bestätigte diese Erinnerung - dass der entsprechende Paragraph des Gesetzes, vom BVG für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…
Allerdings steht in dem Gesetz anscheinend immer noch der Passus, der die Anwendung von Waffengewalt erlaubt.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__14.html
Wie kann es sein, dass eine vom Bundesverfassungsgericht verworfene Regelung fünf Jahre später noch im Gesetz steht und sich ein (vermutlich) Berufssoldat darauf beruft, obwohl er wissen müsste, dass dies Grundrechtswidrig ist?
Grüße
Werner