Luftsicherheitsgesetz

Hallo liebe Experten,

vor ein paar Tagen sah ich eine „Reportage“ (insgesamt nur mit Mühe so zu bezeichnen) in der unter Anderem ein Pilot einer Alarmrotte der Luftwaffe interviewt wurde.

Dabei ging es auch um die widerholt vorgekommenen „Begleiteinsätze“ für unerlaubt in den Luftraum eingeflogene Zivilmaschinen.
Danach gefragt, was er tun würde, wenn ein Passagierflugzeug, anders als bisher, sich als Bedrohung herausstellen sollte und nicht abdrehen würde, antwortete der Hauptmann sinngemäß, er würde auf Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes auf Befehl des Verteidigungsministers ein solches Flugzeug abschießen.

Ich meinte mich aber zu erinnern - und ein bisschen Googlen bestätigte diese Erinnerung - dass der entsprechende Paragraph des Gesetzes, vom BVG für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…
Allerdings steht in dem Gesetz anscheinend immer noch der Passus, der die Anwendung von Waffengewalt erlaubt.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__14.html

Wie kann es sein, dass eine vom Bundesverfassungsgericht verworfene Regelung fünf Jahre später noch im Gesetz steht und sich ein (vermutlich) Berufssoldat darauf beruft, obwohl er wissen müsste, dass dies Grundrechtswidrig ist?

Grüße
Werner

Danach gefragt, was er tun würde, wenn ein Passagierflugzeug,
anders als bisher, sich als Bedrohung herausstellen sollte und
nicht abdrehen würde, antwortete der Hauptmann sinngemäß, er
würde auf Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes auf Befehl des
Verteidigungsministers ein solches Flugzeug abschießen.

Da mutmaßlich nicht dabei stand, wann dieses Interview gemacht wurde würde ich es zeitlich irgendwo in das Jahr 2005 einordnen, in dem solche Themen regelmäßig von den Medien aufgegriffen wurden. Und damals gab es diberse Interviews in denen eben auf die damals (vermeintlich) geltende Rechtslage abgestellt wurde.

Allerdings steht in dem Gesetz anscheinend immer noch der
Passus, der die Anwendung von Waffengewalt erlaubt.

http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__14.html

Wie kann es sein, dass eine vom Bundesverfassungsgericht
verworfene Regelung fünf Jahre später noch im Gesetz steht

Dabei steht aber die Fußnote: „§ 14 Abs. 3: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und nichtig gem. BVerfGE v. 15.2.2006 I 466 - 1 BvR 357/05 -“

Und damit ist diese Einzelnorm eben genau das: nichtig. Und eine nichtige Norm kann entfernt werden, muss aber nicht. Der restliche Teil des esetzes gilt aber ja weiterhin und seit dem Urteil wird ja darüber gestritten, wie die Anwendung von Waffengewalt doch verfassungskonform gestaltet werden kann.

und sich ein (vermutlich) Berufssoldat darauf beruft, obwohl er
wissen müsste, dass dies Grundrechtswidrig ist?

Wie gesagt: nur weil etwas heute im Fernsehen läuft müssen die Infos nicht aktuell sein. Und seit dem verfassungsgerichtlichen Urteil würde sich kein Offizier der Bundeswehr mehr auf diese Norm beziehen. Eventuell einfach eine Wiederholung oder einfach schlechter Journalismus?

Gruß Andreas

Moin, Werner,

vor ein paar Tagen sah ich eine „Reportage“

ergänzend zu dem, was Andreas gesagt hat: Die sogenannten Nachrichtensender, bei denen unten am Bildrand ein Ticker durchläuft, leben davon, Uraltfilmchen aus dem Dunstkreis des Miltärs immer und immer wieder abzunudeln. Kost fast nix, weil das Zeug großenteils von der Industrie gesponsert wird und hält doch so manchen verhinderten Kämpfer vor der Glotze. Dass so ein Interview dann 6 Jahre alt ist, merkt kaum einer.

Gruß Ralf

Hallo Andreas,

ich habe nun noch mal in der Programmzeitschrift geschaut und dann nach dem Titel gegoogled und tatsächlich, die „Doku“ stammt aus dem Jahr 2005.
Trotzdem ein Stück schlechter Journalismus, denn andere Inhalte wurden offensichtlich aufgefrischt, es wurde nämlich ein Todesfall auf der Gorch Fock von 2008 angesprochen.

Könnte der interviewte Offizier eigentlich verlangen, dass das so nicht mehr gesendet wird? Das ist ja fast schon rufschädigend, das heute ohne entsprechenden Hinweis zu senden (wer achtet schon immer auf das Datum im Abspann).

Gruß
Werner