Lüftungsgeräusch - Zustimmung Eigentümergemeinschaft erforderlich?

Hallo zusammen,

meine Wohnung im obersten Stockwerk ist durch Geräusche vom Lüftungskanal stark beeinträchtigt (kein Schlaf möglich).
Ist die Hausverwaltung auch ohne Eigentümerversammlung verpflichtet, diesen Mangel beheben zu lassen?
Es kann doch eigentlich nicht zugemutet werden, viele weitere Monate ein solches Geräusch zu ertragen, bis die nächste Versammlung stattfinden wird?

Hallo!

wenn es sich um ein neu aufgetretenes Geräusch (also vermutlich auf Grund eines Defektes) handelt, dann ja.
Ist das das „normale“ Betriebsgeräusch dann nein.

Beim normalen Betriebsgeräusch muss man auf der Versammlung den Fall ansprechen und um Prüfung und ggf. Verbesserung des Schallpegels bitten.
Man kann jederzeit prüfen lassen, ob das Geräusch (insbesondere nachts) zu laut ist.
Es gibt Höchstwerte, die einzuhalten sind und die zur Zeit des Baujahrs des Hauses/der Lüftungsanlage galten.
Wären die Werte zu hoch kann man auch gegenüber der Gemeinschaft die Verbesserung der Anlage fordern und letztlich auch rechtlich durchsetzen.

MfG
duck313

Servus,

da kann man sich relativ leicht helfen, falls es sich nicht grade um eine WEG mit dreißig oder siebzig Eigentümern handelt: Wenn etwas ansteht, was die Eigentümer mehrheitlich beschließen müssen, fragt man die Leute reihrum, wie sie dazu stehen. Am besten gleich zusammen mit Ansage eines ca.-Preises für Behebung des Problems.

Wenn sich eine Mehrheit abzeichnet, macht man mit dem Hausverwalter klar, ob er dazu eine extra Versammlung einberufen möchte oder den Beschluss der WEG schriftlich organisieren will.

Schöne Grüße

MM

Die Möglichkeit scheidet in meinem Fall leider aus: Bei mir sind es über 60 Eigentümer!!!

Hallo!

Was sagt denn die Hausverwaltung zu diesem ihr von dir vorgetragenen Problem?

Herzliche Grüße

Helmut

Hallo,
ohne jemals vor Ort gewesen zu sein, sagt die Hausverwaltung, dies sei normal für Wohnungen ganz oben und man habe sich damit abzufinden.
Aber wenn ich wollte, könne ich ja irgendeinen Antrag für die nächste Versammlung stellen.
Leider nicht sehr kooperativ…

Dann lasse doch erst einmal durch einen Fachmann die Lautstärke des Lüfters ermitteln, einmal tagsüber und dann auch nachts, wo die zulässigen Tageswerte nochmals reduziert sind.
Gleichzeitig kann er aus seiner Erfahrung oder nach Ortsbesichtigung Ansatzpunkte für Verbesserung geben.
Erst wenn die Werte objektiv überschritten würden, hast du gegenüber den Eigentümern etwas in der Hand.
Nur zu sagen „Kann nicht schlafen, es ist zu laut“ reicht nicht.

Du hast Dich doch bereits mit einigen Problemen der Haustechnik in deinem Hochhaus beschäftigt. Autobahnlärm, Aufzugsschacht und Heizzentrale neben deiner Dachgeschosswohnung usw.
Jetzt kommt noch Lüftungslärm hinzu.

Das zeigt mal wieder was man bei Besichtigung und Kaufentscheidung beachten muss und meist gar nicht kann, weil man so etwa erst im Laufe des Wohnens dort störend bemerkt. Und bei Abhilfe dann meist gar nichts allein machen kann sondern auf Mithilfe(Mitbezahlung) von den Eigentümern angewiesen ist.

MfG
duck313

Wenn Antrag dann fristgerecht