Folgendes Scenario:
Jemand hat vor 7 Wochen einen Neuwagen bestellt, der Verkäufer sagte es bestehe eine Lieferzeit von 5-7 Wochen, der Verkäufer schreibt in den Kaufvertrag aber 6-8 Wochen weil es so üblich ist. Das wurde vor dem Unterschreiben nicht kontrolliert, heute hat der Käufer gelesen dass der Verkäufer 8-12 Wochen reingeschrieben hat. (Der Durchschlag ist sehr schlecht leserlich). Die Frist ist unverbindlich. Über die Rechtslage ist sich der Käufer einigermaßen im Klaren.
Nun kann man aber auf diversen Webseiten gelesen daß der Fahrzeughersteller selber für den Wagen eine Lieferfrist von 3-4 MONATEN angiebt.
Kann der Käufer hier seitens des Verkäufers von einer absichlichen Täuschung sprechen?
Wie kann der Käufer vorgehen?
Wie kann der Käufer vorgehen?
was möchte er denn ?
Nehmen wir an das Fahrzeug gibt es bei anderen Händlern genau so wie bestellt, so könnte der verkaufende Händler sich den Wagen doch beispielsweise von so einem Händler besorgen.
Nehmen wir an das Fahrzeug gibt es bei anderen Händlern genau
so wie bestellt, so könnte der verkaufende Händler sich den
Wagen doch beispielsweise von so einem Händler besorgen.
Und?
Hi
Da jetzt nicht dabei steht um welchen Hersteller es sich handelt , kann ich ein paar Beispiele nennen , aber nicht sagen ob es auch für Ihr Fahrzeug zutrifft .
sagen wir mal einfach Sie brauchen dringenst ein Fahrzeug und es handelt sich um einen VW oder Mercedes .
Diese beiden Hersteller haben eine ganze Menge Fahrzeuge auf Halde vorproduziert .
dort wird zunächst Ihre Bestellung mit den vorproduzierten Fahrzeugen verglichen und wenn sie glück haben meldet der Computer Standort 287 in Block 7 .
jubeltrubel , sie bekommen Ihr Fahrzeug früher …
jetzt haben Sie in Ihrer Zusatzausstattung eine Kombination die nicht so häufig verlangt wird und das Fahrzeug muss wirklich für Sie hergestellt werden , dann haben wir besagte lange Lieferzeit .
wenn Sie jetzt dringenst , am besten Gestern einen neuen Wagen haben wollen , Sie einen flexiblen ehrgeizigen Verkäufer haben , dann greift er auf diese Halde - Liste zu und schaut nach was da steht und macht Ihnen Vorschläge .
beispielweise das Fahrzeug ist da , aber nur mit Klimaanlage und nicht mit Klimaautomatic , oder das Fahrzeug ist da , ist aber weis und nicht silber und fragt Sie : wollen sie das akzeptieren…
dann haben wir die verkürzte Lieferzeit da das Haldenfahrzeug gereinigt und transportiert werden muss
vielleicht dachte der Verkäufer : Standartausstattung , ist bestimmt auf Halde …und er hat sich nun verpeilt , weil doch nicht da .
Toni
Es handelt sich um einen „stinknormalen“ Suzuki Grand Vitara Diesel, 3-Türer in Metallic-Grau, absolute Standardausstattung.
Also wirklich nichts besonderes.
Nehmen wir an das Fahrzeug gibt es bei anderen Händlern genau
so wie bestellt, so könnte der verkaufende Händler sich den
Wagen doch beispielsweise von so einem Händler besorgen.
sicher, nur sollte man vorher von dem ersten vertrag zurücktreten, § 323 bgb.
Es handelt sich um einen „stinknormalen“ Suzuki Grand Vitara
Diesel, 3-Türer in Metallic-Grau, absolute
Standardausstattung.
Also wirklich nichts besonderes.
Nicht Besonderes sind auch die angegebenen Lieferfristen. Absolut normal. Ebenfalls normal ist, dass man das, was der Verkäufer in den Vertrag schreibt, kontrolliert. Nochmal ganz normal: Das „unverbindlich“ in Bezug auf den Liefertermin lässt eine Menge Spielraum für die wirkliche Lieferung. Da kann noch viel Spaß entstehen.
Nicht ganz normal: Falls der Wagen, was bei einem Suzuki evtl. nicht auszuschließen ist, in Japan produziert wird, könnte sich der Liefertermin nicht unerheblich nach hinten verschieben. Viele Werke in Japan haben ihre Produktion um mehrere Wochen unterbrechen müssen und sind erheblich in Lieferrückstand.