Vielleicht solltest Du Dich mal über den Begriff der Erpressung kundig machen…
„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“
Mit einer Strafanzeige drohen, wenn man weiß, daß der andere sich einer entsprechenden Straftat schuldig gemacht hat, ist nicht rechtswidrig… und ob dem Vermögen des Betreffenden ein Nachteil zugefügt wird und man sich zu Unrecht bereichert ist auch nicht bekannt.