Hallo,
das Problem war/ist (die Effekte sind deutlich schwächer geworden, ich bleibe aber nachfolgend in der Gegenwartsform), daß er zwar rational meist deren Richtigkeit unmittelbar ausschließen kann aber sie dennoch eine gefühlsmäßige Wirkung haben - eben wie bei dem Monster unter dem Bett, daß obwohl das Kind nach dem 100mal sich dessen Nichtexistenz bewußt ist, dennoch nachschauen muß, um etwas erlebbares, spürbares der Wahnvorstellung entgegenzuhalten. Wie stark das notwendig ist, korrelliert mit der gefühlsmäßigen Beeinträchtigung bzw. der Wertigkeit die dieser Wahnvorstellung zugemessen wird. Fungieren Freundin oder Eltern plötzlich als Ankläger, kann dies zwar rational unmittelbar ausgeschlossen werden aber es ist zwingend dies erlebbar, spürbar zu falsifizieren, während bei der Unbekannten an der Käsetheke mit ihrem Mann die rationale Einsicht (mehr als) ausreichend ist.
Was die rationale Validierbarkeit der Eindrücke angeht, hängt es davon ab, wer sie sagt (nahestehende Vertrauensperson vs. Unbekannter), was gesagt wird, wie es gesagt wird (bei entfernten Stimmen und z.B. 20mal dergleiche Satz scheint minderwahrscheinlich
), wieviel dergleichen Meinung sind (wenn man z.B. zum Topthema des gesammten Supermarkt wird) und wo es gesagt wird (in Raum mit geschlossenen Doppelglasscheiben Stimme aus 500m Entfernung zu hören, würde Richtmikrophone überflüssig machen).
Interessant neben der scheinbaren Möglichkeit eigene Rollen in das Szenario einzubringen (z.B. als Gegenpole zu den Anklägern), ist es, komplexe „Beweise“ der Schuld, so zu beeinflussen, daß sie offensichtlich falsch werden. D.h. versucht einer der „Ankläger“, die platte Schuldzuweisung näher zu begründen, ist es teilweise möglich einzelne Glieder seiner Kausalkette so zu verändern, daß insgesamt kein Beweis mehr vorliegt. Durch die daraus resultierende rational ersichtliche Absurdität des Gedankengangs entfällt dann auch die negative gefühlsmäßige Wirkung .
Gruss
Enno