Mit der Auszahlungsankündigung der LV kam eine Aufforderung, die Daten zur Krankenversicherung (gesetzl.) anzugeben, da die LV-Leistung eventuell der Beitragspflicht in der GKV unterworfen ist.
Es handelt sich eine ehemalige Direktversicherung, die nach Insolvenz des Arbeitgebers privat weiter bedient wurde.
Wie kommt das denn? Krankenkassenbeiträge auf den LV-Ertrag? Unter welchen Umständen kann dieses einen Versicherungsnehmer treffen?
das ist eines der häufigsten Forumsthemen der letzten Jahre. Ja, die Zahlungen aus eine bAV (und nicht nur die Erträge) sind schon seit Jahren beitragspflichtig in der GKV.
Hier muss die LV-Gesellschaft ausrechnen, welcher Anteil der Rente/Auszalung auf die bAV und auf die private LV entfällt. Der bAV-Teil muss dann der GKV mitgeteilt werden und ist beitragspflichtig.
(Bei freiwillig GKV-Versicherten ist übrigens die komplette Zahlung beitragspflichtig. da braucht man nichts auszurechnen.)
Bei einer Direktversicherung werden die Steuern und Abgaben (KV) nur nach hinten verlagert.
Darum ist die Auszahlungssumme minus gezahlter Beiträge Steuer- und Abgabenpflichtig. Also die Ertäge.
Auf die „Zinsen“ muß man dann die KV-Beiträge zahlen.