Hallo !
Angenommen :Ein Mann war vor vielen Jahren in erster Ehe verheiratet. Ein Haus wurde gekauft und dafür ein Kredit aufgenommen, für den der Ehemann eine Lebensversicherung ( Kapital ) als Sicherheit an die Bank abgetreten hat.
Es erfolgte eine Scheidung, der Mann heiratete neu und die erste Ehefrau wohnte weiter in dem Haus und verstarb dann später. Das Haus wird vom Sohn bewohnt.
Angenommen : Es gibt Streitigkeiten ( wie immer, wenn es um das Geld geht ). Der Hauskredit ist schon relativ abbezahlt, aber die LV eben noch an die Bank abgetreten. Im Falle das dem Ehemann was passiert, würde die LV überzahlen ( das heißt der Kredit wäre dann weg, aber es wäre noch Geld übrig ).
Hier die Frage : kann der/ die Begünstigte jetzt geändert werden ?
Kann / soll man das WEM ( ? ) mitteilen ( lach also nicht dem Sohn, sondern der Versicherung, dem Finanzberater etc ) Oder sollte man darüber einen Zweizeiler verfassen und notariell beglaubigen lassen ?
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Postings dazu !