Ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer für Kapitalversicherungen. Normalerweise betrifft diese Altverträge nicht.
Meine Versicherung teilt mit mit, daß mein Altvertrag der am 1.1.2000 geändert wurde (Grund Zuzahlung zur Laufzeitverkürzung, 3 Zuzahlungen 2000-2002) deshalb wie ein Neuvertrag gewertet wird und somit kapitalertragsteuerpflichtig ist. Habe Einspruch erhoben, dieser wird zur Zeit geprüft.Ich denke dies ist nicht richtig, da nur Änderungen die eine Laufzeitverlängerung oder Prämienerhöhung zur Folge haben wie ein Neuvertrag zu werden sind. Hierüber gibt es ein BFH Urteil, welches ich so interpretiere, aber sicher bin ich mir nicht.
Wer kann mir helfen ? In meinem Fall wären dies ca. 8000 EUR Steuern auf einen Altvertrag.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Zuzahlung zur Laufzeitverkürzung; Restlaufzeit geringer als 12 Jahre = steuerschädlich. So hab`ich das in meinem Kleinhirn gespeichert.
Hat denn das LV-Unternehmen seinerzeit nicht darauf hingewiesen?
Grüße Jörg
Guten Tag,
Hallo Jörg,
Vertragsbeginn war 1989. 1999 teilte mir meine Versicherung mit, folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit die Zuzahlung begünstigt bleibt.
- Zuzahlung darf jährlich nicht mehr als 10% und insgesamt nicht mehr als 20% während der versicherungsdauer der ursprünglichen versicherungssumme betragen.
- Die Restlaufzeit sowei dei bereits abgelaufene Dauer des vertrages muss ge mindestens 5 Jahre betragen.
Meine Zuzahlungen in 2000 - 2002 waren nicht höher als 20 %, Die Versicherung ist am 30.8.10 fällig.
Ich verstehe nicht weshalb ich durch die Zuzahlung nun nach der neuen Abgeltungsteurregelung von 2009 Kapitalertragssteuer zahlen soll.
Gruß
Wolfgang.
Hallo,
die Kriterien: „Zuzahlung erfolgt frühesten nach 5 Jahren, Restlaufzeit beträgt nach letzter Zuzahlung noch mindestens 5 Jahre, Zuzahlungen im Kal.Jahr nicht mehr als 10%, während der vereinbarten Laufzeit nicht mehr als 20% der Gesamtversicherungssume“, scheinst du ja erfüllt zu haben…aber ist das auch im Antrag vereinbart!? Ohne Vereinbarung im Antrag ist es sonst eine Novation!
So kenne ich das wenigsten!
Gruß cooler
Guten Tag,
es gibt da wahrscheinlich doch eine möglichkeit wie man die komplette summe heraus holen kann,dies ist neu auf dem deutschen markt über ein schweizer unternehmen ist auch alles seriös und legal! gruß steve
Guten Tag,
Danke für die Antwort,
Zu Ihrer Frage.
Die Stttgarter LV hat jährlich nach jeder Zuzahlung einen Nachtrag erstellt, auf diesem wurde die Versicherungsdauer angepasst (reduziert, die Versicherungsleistung blebt gleich). Als Abrufvereinbarung steht im Nachtrag:
Zu diesem Versicherungsvertrag ist vereinbart, daß auf Antrag des Versicherungsnehmers erstmal ab 31.8.2010 das erreichte Guthaben der Versicherung einschl. Überschüße abgerufen werden kann (vorzeitge Vertragsbeedndigung). Mit dem Abruf des Guthabens erlischt der Versicherungsbetrag.
Die Zuzahlungen wurden so ausgeführt (Aussage Stuttgarter LV) damit die Versicherung steuerlich begünstigt bleibt.
Bitte um Ihre Meinung.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
ich hab Heut` nochmal im Büro nachgesehen. Cooler hat Recht. Das Zuzahlungsrecht muss aber zwingend bei Vertragsabschluss vereinbart worden sein; dann Steuerfreiheit, sonstige Voraussetzungen sind ja erfüllt.
Gruß Jörg
Danke Jörg,
ich denke jetzt bin ich am Ziel.
In meinem Hauptversicherungsvertrag steht:
Hauptversicherung nach Tarif 10.2M. Im Anhang / Beilage zu 10.2M steht unter Ausbauversicherung, der Ausbau der Grundversicherung kann
a. durch Zuzahlungen zum Zwecke der Dauerabküzung
b. durch Austockung erfolgen
erfolgen.
Somit müßte nach meinem Verständnis das Zuzahlungsrecht bei Vertragsabschluss vereibart worden sein.
Falls ich falsch liege, bitte um eine Rückmeldung.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
du liegst richtig!
Gruß cooler
P.S. Ich heiße übrigens nicht Jörg (kleiner Spass)!