Hallo,
als ich kürzlich den Nachtrag für meine LV bekam habe ich mit Erschrecken feststellen mnüssen, dass meine Ex-Frau immer noch als Bezugsberechtigte für den Todesfall benannt ist.
Das möchte ich natürlich ändern und meine 2 Kinder hälftig als Bezugsberechtigte eintragen. Dies ist soweit auch kein Problem. Meine Frage ist:
Was muss ich tun, um zu verhindern, dass die Mutter meiner Kinder vor deren Volljährigkeit über das Geld verfügen kann ??? Klar, sie muss schon Zugriff darauf haben, um es vernünftig anzulegen. Aber wie kann ich verhindern, dass sie sich daran „bedient“. Ich traue es ihr zwar nicht zu, aber sicher ist sicher.
Geht das nur über Notar ond/oder Anwalt??
Oder reicht ein Schreiben in der Art eines Testamentes??
Im Voraus schon mal Besten Dank
Michael
Das möchte ich natürlich ändern und meine 2 Kinder hälftig als
Bezugsberechtigte eintragen. Dies ist soweit auch kein
Problem. Meine Frage ist:
Was muss ich tun, um zu verhindern, dass die Mutter meiner
Kinder vor deren Volljährigkeit über das Geld verfügen kann
??? Klar, sie muss schon Zugriff darauf haben, um es
vernünftig anzulegen. Aber wie kann ich verhindern, dass sie
sich daran „bedient“. Ich traue es ihr zwar nicht zu, aber
sicher ist sicher.
Geht das nur über Notar ond/oder Anwalt??
Oder reicht ein Schreiben in der Art eines Testamentes??
Im Voraus schon mal Besten Dank
Michael
Hallo Michael,
denkbare Möglichkeit:
weise die Versicherung mittels Bezugsrecht an, die Versicherungs-
leistung auf eine Festgeldanlage, zu Gunsten des Kindes,
fällig nach Vollendung 18.LJ, einzuzahlen. Bei mehreren Kindern
entsprechend aufgeteilt.
Notar nicht erforderlich
Gruß joerg koenig
denkbare Möglichkeit:
weise die Versicherung mittels Bezugsrecht an, die
Versicherungsleistung auf eine Festgeldanlage, zu Gunsten des Kindes,
fällig nach Vollendung 18.LJ, einzuzahlen. Bei mehreren
Kindern:entsprechend aufgeteilt.
Hallo,
Vom Ansatz her finde ich das sehr Interresant. Glaube jedoch das es bei der eventuellen praktischen Durchführung Probleme geben könnte. Hast Du so etwas schon mal gemacht? Hat der Versicherer das so akzeptiert?
M.e. kann der Versicherer nicht selbständig ein Festgeldkonto einrichten, da ein Lebensversicherer ja dazu selbst nicht in der Lage ist sondern einen entsprechender Geschäftspartner (im Konzern oder Verbund) die Anlage übernimmt. Darüber hinaus sind sicherlich einige Willenserklärungen bei der Einrichtung eines solchen Kontos notwendig, spätestens beim Geldwäschegesetz müßten die Kinder durch Ihren Vormund einige Erklärungen abgeben. Und auch bis zum erreichen des 18. Lebensjahres muß jemand eingesetzt werden, der das Konto treuhänderisch verwalten darf.
Gruß Sven
Hallo,
Vom Ansatz her finde ich das sehr Interresant. Glaube jedoch
das es bei der eventuellen praktischen Durchführung Probleme
geben könnte. Hast Du so etwas schon mal gemacht? Hat der
Versicherer das so akzeptiert?
M.e. kann der Versicherer nicht selbständig ein Festgeldkonto
einrichten, da ein Lebensversicherer ja dazu selbst nicht in
der Lage ist sondern einen entsprechender Geschäftspartner (im
Konzern oder Verbund) die Anlage übernimmt. Darüber hinaus
sind sicherlich einige Willenserklärungen bei der Einrichtung
eines solchen Kontos notwendig, spätestens beim
Geldwäschegesetz müßten die Kinder durch Ihren Vormund einige
Erklärungen abgeben. Und auch bis zum erreichen des 18.
Lebensjahres muß jemand eingesetzt werden, der das Konto
treuhänderisch verwalten darf.
Gruß Sven
Hallo Sven,
Du hast natürlich Recht; der Versicherer darf nicht selbstständig ein
Festgeldkonto einrichten. Gemeint ist, die Bezugsberechtigung
dahingehend zu erweitern, das im Todesfall ein Festgeldkonto auf den
Namen des minderjährigen Kindes einzurichten ist, Ablauf bei Voll-
jährigkeit. Also z.B. 24 Monate Festgeldanlage für 16 jährigen…
das geht, mein Arbeitgeber akzeptiert dies, wenn das Festgeldkonto
bei uns im Haus (Bausparkasse) bleibt. Die Identifikation ist natürlich
trotzdem erforderlich (Kinderausweis/Geburtsurkunde). Ferner muss
(leider) bei Eröffnung des Festgeldkontos der gesetzliche Vertreter
des Minderjährigen zustimmen.
gruß joerg koenig
Hallo,
habe auch mal bei uns nachgefragt, wir würden das auch ersteinmal so akzeptieren. Aber wie gesagt bei der Einrichtung muß der Vormund dann im Todesfall mitwirken.
Trotzdem sicherlich eine gute Lösung, da das Geld nicht zweckentfremdet werden kann, wenn entsprechenden Auflagen getroffen werden.
Grüße Sven
Besten Dank für Eure Anregungen
Wenn ich das hier alles richtig verstanden habe, müsste ich also meine Versicherungsgesellschaft als Berechtigten benennen. Mit der Auflage das Geld entsprechend bestimmter Vorgaben zum Vorteil meiner Kinder anzulegen.
Ist das so richitg???
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn ich das hier alles richtig verstanden habe, müsste ich
also meine Versicherungsgesellschaft als Berechtigten
benennen. Mit der Auflage das Geld entsprechend bestimmter
Vorgaben zum Vorteil meiner Kinder anzulegen.
Ist das so richitg???
Nein, die Formulierung sollte in etwa so lauten:
Bezugsberechtigt für den Fall des Todes sollen
die Kinder A, geboren am…und B. geboren am…
zu gleichen Teilen sein.
Soweit zum Zeitpunkt des Todes ein(oder beide etc.)
bezugsberechtigt(e) Person(en) noch nicht volljährig
ist (oder sind) soll dessen Anteil-bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres- in eine Festgeldanlage bei der
XY-Kasse - zu Gunsten und auf deren jeweiligen Namen -
erfolgen.
Sprich das mal mit Deiner Versicherung ab; vielleicht
geht das mit der Formulierung auch einfacher.
Gruß joerg koenig