LV-Kündigungen wie noch nie!

Hallo,
es wird höchste Zeit, dass unser Staat sich darum kümmert!
Folgende Nachricht habe ich erhalten:

_Versicherer überrollt von Kündigungsgesprächen
von Böt

Drei von vier Kundengesprächen über Lebensversicherungen drehen sich derzeit um die Kündigung bestehender Verträge. Über diese neue Erfahrung berichten die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Bonn. Dabei sind es nicht Langzeitarbeitslose, die eine Altersvorsorge mit hohen Verlusten auflösen und Geld in Sicherheit bringen wollen, sondern meist Arbeitnehmer zwischen 45 und 60, die arbeitslos werden könnten.

„Jede Empfehlung, die das Geld samt Versicherungsschutz absichert, festigt noch die Meinung, dass man sich vor diesem Staat hüten muss“, berichtet BVK-Vizepräsident Ulrich Brock. „Das Vertrauen in die private Altersvorsorge verschlechtert sich radikal.“

Der BVK sieht erhebliche Konstruktionsfehler in der „Schonvermögensregelung“, die einen 50-Jährigen zwingen kann, seine Lebensversicherung auf 10.000 Euro zu reduzieren, bevor er das neue Arbeitslosengeld II bekommt. Man kann ihn nicht damit beruhigen, dass er ja mit 60 Jahren wieder rund 40.000 Euro haben darf, berichten Brock und Kollegen. Denn niemand glaubt daran, dass er - einmal arbeitslos geworden - noch einmal 30.000 Euro beiseite legen kann oder gar 60.000 Euro, wenn zum Beispiel für zwei Lebenspartner das Limit bei zusammen 80.000 Euro liegt.

Das Vertrauen in die private Altersvorsorge lässt sich nach BVK-Meinung nur mit drei grundsoliden Maßnahmen wieder herstellen:
* Unantastbarkeit für 2.000 Euro Vermögen pro Lebensjahr,
* Unantastbarkeit für alle privaten Rentenversicherungen, die kein Kapitalwahlrecht haben,
* Garantie des Staates, dass er bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit Beiträge zur privaten Altersvorsorge übernimmt - ähnlich wie beim Wehrpflichtigen -, wenn die Vorsorge z. B. bereits zehn Jahre oder länger betrieben wurde.

„Die Mitbürger brauchen Anerkennung für Konsumverzicht und Vorsorgebereitschaft, keine Drohungen mit Ohrfeigen“, fasst Ulrich Brock die deprimierenden neuen Erfahrungen zusammen, die mit den Reaktionen der Mitbürger auf „Hartz IV“ gemacht werden._
Quelle: http://gwv-mailing.wsberlin.de/gwv/redirect.jsp?id=1…

Ich weiß, mein Posting ist keine soooo tolle nachricht für eine Diskussion. Doch soll es eine Antwort zu dem Vorwurf sein, dass sich im Stornoverhalten der Kunden nichts geändert hätte…
Hier ist der Gegenbeweis.
Grüße
Raimund

Hi

Es gibt viele Dinge um der sich unser Staat dringend kümmern sollte. Unser Staat sollte auch mal nachdenken was die da machen, und nicht einfach mal schnell neue Gesetze erlassen.

Bei der Altersvorsorge habe ich das Gefühl, das generell die Arbeitgeber benachteiligt werden. Gerade der Arbeitgeber der kaum eine staatliche Rente erhält, sollte seine Altersvorsoge schützen können. Die Riester z.B. ist nur für Arbeitnehmer unpfändbar.

Anderes Beispiel das nicht durchdacht worden ist, ist die Betriebliche Altervorsorge. Denn nach §1 BetrAVG ist der Arbeitgeber für seine zusage voll haftbar, egal ob der Arbeitgeber ein leben lang in der Firma arbeitet, oder wie üblich sein Arbeitsplatz wächselt und somit die Beiträge nicht weiterführt. Dieser § wird wahrscheinlich in den nächsten Jahren häufig zum einsatz kommen und Betriebe in die pleite zwingen! Deshalb würde ich derzeit keinen eine BAV empfehlen.

Klar, unser Staat muß etwas beitragen, das privat Vorgesort wird, aber soll doch mal endlich aufwachen und mal überlegen was für schäden er anrichtet. Deshalb ist der grundgedanke z.B. der BAV nicht schlecht, aber doch nicht so.

Eigentlich sollte unser Staat ein vorbild für die Wirtschaft sein. Ich habe aber das gefühl das es bei uns genau umgekehrt ist. Deshalb sollten vielleicht mal die dt. Gesellschaften posetive anreize geben, wie man sowohl Wirtschaft als auch Bevölkerung zufriedenstellen kann.

Nehme als negativ beispiel wiedermal die Altersforsoge. Vor vielen Jahre war es üblich eine dt. KLV zu haben. Die Regierung merkte irgendwann, dass sie mehr anreize zur privaten Vorsorge geben muß. Also wurde die priv. Rentenversicherung gebohren. Im prinzip dasselbe wie eine KLV ( Bei vielen Gesellschaften landet alles im selben Topf) nur mit weniger Leistungen. Dann kahm die Riester. Wiedermal kaum ein unterschied zur priv. Rentenversicherung. Diesmal wirds staatlich gefördert, toll! Anstelle das Geld jahre lang liegen zu lassen, muß jetzt jedes Jahr die förderung beantragt werden, also mehr Verwaltung! Die Versicherungsgesellschaften freuen sich natürlich, es gibt schließlich mehr Geld zum kassieren und der Sparer hat kaum was davon, aber er ist schließlich Leihe. Und die Storno ist bei KLV PR… ein besonders lukratives Geschäft.

Jetzt kommt dann noch ALG2 und Rürup. ALG2 dient nur als vorstufe, nähmlich zur Datenerfassung. Damit weiss unser Staat was sonst noch zu holen ist. Über Rürup haben sich die Versicherungsgesellschaften wahrscheinlich sehr gefreut, da es nicht vererbar ist, d.h. die Gesellschaft kann kräftig kassieren. Soll durch zusatz aber auch Vererblich sein.

Meiner meinung nach, sollte jede form der Altersforsoge gleich behandelt werden - komplett unpfändbar. Wer einen höheren Lebenstandart hat, spart schließlich auch mehr dafür. Die 2000€ Grenze pro Lebensjahr reicht meiner meinung nicht. Das währe ein Vermögen von 130.000,-€ bei Rentenbegin ( im fall der fälle) . Mit diesem Vermögen wird die junge Generation in der Rente sozialabhängig sein!

Nochwas zum Thema Rente. Auf die staatlichen Rente ist auch kein Verlass. Der „point of no return“ ist schon über 20 Jahre her überschritten worden. Damit unsere jetzigen Rentner nicht auf die Barikaden gehen, werden die Rentenkürzungen immer in die Zukunft verlegt und die Arbeitenden kümmern sich noch zu wenig drum. Die Regierung soll mal zusammen handeln, und ihre sch…önen wahlen komplett ignorieren.

Fazit: Dream on, es wird sich nichts ändern bis es zu spät ist.

MfG

Michael :smile:

(Ausnahmen bestätigen die Regel, Kritik erwünscht, Sorry das es so lang wurde und Rechtschreibung ist auch nicht meine Stärke )

Hallo Michael,
genau das ist doch was ich anprangere: der Staat soll die Grundvorrausetzungen schaffen, dass es sich rentiert, für sein eigenes Alter vorzusorgen (gleichgültig mit welchem Instrumentarium). Eine Versteuerung oder Pfändung (Hartz IV ist ja nichts anderes)der selbst angeschafften Rente ist kontraproduktiv.
Warum sollte jemand fürs Alter sparen, wenn er jederzeit damit rechnen muss, damit den Staat zu unterstützen?
Was sind schon 130.000 Euro?
Nimm mal eine Durchschnittsverzinsung von 6 %. Dann sind das gerade mal 650 Euro, wobei auch noch ein Teil versteuert werden muss. Das reicht gerade mal für ein paar Blumensträuße auf dem Grab.
Und wie ich unsere Politiker kenne, werden sie diesen Steuerfreibetrag auch noch abschaffen.
Schließlich müssen ihre Pensionen bezahlt werden.
Die haben keine Sorgen um Arbeitslosigkeit und Altersversorgung. Hier tritt der Staat dafür ein: mündelsicher! Auch für die lachende Witwe! Von diesen Pensionen kann ein Arbeitnehmer nur träumen, selbst wenn er immer Höchstbeiträge einzahlen würde. Dies trifft selbst bei den Hinterbänklern zu.
OK, ich sehe ein, dass für ALG II eine Höchstgrenze sein muss. Doch bitte nicht 130.000 Euro!
Deshalb wäre es angebracht,

  1. sämtliches Wohnungseigentum unangetastet zu lassen (auch solches, das nicht selbst bewohnt wird = Altervorsorge).
  2. Altervorsorgen die bis zu 3.000 Euro monatliche Rente ermöglichen (Grundlage 6 % Verzinsung)
  3. Bei den Kindern (die ja schon seit jeher für die Eltern im Bedarfsfall aufkommen müssen) die gleichen Vorrausetzungen anzuwenden.

Dass dies mit Sicherheit auch nicht das Ei des Columbus ist, ist mir absolut klar. Doch eine Diskussionsgrundlage ist es allemal.
Grüße
Raimund

Lösung aus der Praxis.
Hi Raimund.

Kann mich über dieses Thema aufgeilen. Mal ein posetives Beispiel aus der Praxis. Hab dies vor ca. 2 Jahren in einer Reportage gesehn.

Ein Bundesstaat in der USA hatte dasselbe problem mit der leeren Rentenkasse. Die sind dann hingegangen, und haben die Rentenbeiträg vorübergehend leicht erhört (lagen also somit über 20% vom Lohn) und die ausgezahlte Rente leicht gekürzt. Diese „Ersparnis“ haben die gleich in deren eigene Wirtschaft investiert. Also auch nicht Rentenbeiträge kassieren und sofort den Rentner in die Hand drücken. Haben sich also an Firmen Beteiligt, Hotels und Golfanlagen für die Reichen gebaut, Industieanlagen, … . Die Golfanlagen locken Investoren, die Industieanlagen locken die Großunternehmen bzw. Neugründer… . Wie du weisst, können Beteiligungen im Bereich PE und VC sehr lukrativ sein. Dieser Bundestaat hat es geschaft in weniger als 5 Jahren ein + in die Rentenkasse zu bringen, und inzwischen wird ein schwankender Rentenbeitrag zwischen 1 und 3% fällig. Keiner braucht noch priv. Vorzusorgen und kann also auch mehr Konsumieren was wiederum die Wirtschaft ankurbelt.

Das müßte doch in D auch machbar sein. Einfach und Effektiv. Gut, man muß ein paar Jahre auf ein paar € verzichten, aber das resultat zählt. Dieses Konzept kann man auch in anderen Bereichen übertragen. Im prinzip subventionieren die Bereiche sich selbst.

Unsere Regierung soll aber auch aus Fehlern lernen. Wir haben über 50 jahre Erfahrungen sammeln können und andere haben auch schon ihre Erfahrungen gemacht. Es befinden sich aber wahrscheinlich zu viele Theoretiker in Berlin die sich ein eigenes Denkmal setzen wollen.

Nochwas zu Harz IV. Grins :smile:.Die meisten Beschwerden kommen aus dem ehemaligen Osten, dabei profetieren die am meisten davon, da sie eh schon wenig haben. Eigentlich sollten die sich freuen und die im Westen beschweren! Wenn die beschwerden aus Westen kommen würden, gäbs eher änderungen. Traurig, aber wahr.

Gruß
Michael

um Gottes Willen, Michael, verlange doch kein Unternehmerisches Denken von Politikern!
Das würde voll in die Hosen gehen!
Die würden nach dem Management by german handeln, bzw. wie die Bundesbürger aktien kaufen: kaufen, wenn sie gaaaaanz oben sind und verkaufen, wenn sie tieeeef unten sind.
das ist deutscher Aktienmarkt.
Grüße
Raimund

Hallo Michael,

dies betrifft jedoch nur Pensionszusagen, oder? Und diese hat ja eigentlich eher kaum einer (maximal GF). Alles andere sind ja keine Zusagen vom Unternehmen, sondern von Versicherern.

Gruß
Marco

Hi Marco

Schön wärs. Der §1 BetrAVG gilt für alle fünf Arten der Betrieblichen Altersvorsorge (Direktzusage, U-Kasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfornds)

In all diesen fällen ist es ein zusage des Cheffs. Wenn er damit nicht einverstanden ist, muss es entweder privat gezahlen werden oder man wählt eine Versicherungsgesellschaft die der Cheff akzeptiert. Entweder der Arbeitnehmer schlägt vor das er in BAV sparen möcht, oder der Arbeitgeber schlägt es vor. In beiden fällen hat der Arbeitgeber die entscheidung. Ansonsten würde jeder eine BAV in unsiniger Höhe abschliesen und zum Cheff sagen, zahl mir das.

D.h. man hat einen Rückkaufswert. Angenommen nach 7 Jahren hat man weniger Rückkaufswert als Beiträge eingezahlt worden sind, und wechselt den arbeitsplatz, muss der Excheff für die differenz zahlen. Glück für ihn, wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag weiterfürt. Eigentlich müßte dieser Negativwert in der Buchführung auftauchen, da es für ein Unternehmen als Verlusst gilt. Da aber die BAV als Buchführungsneutral sich verhält, wirds nicht aufgefürt. Bei der Deutschen Post mußten also eigentlich ca 6 Mio. €uro miese drinstehen.

Du siehst hier also wo das Risiko für ein Unternehmen ist. Die Versicherungsgesellschaften verschweigen es (inkl. an ihren Mitarbeiter), wenns siehs überhaupt schon bemerkt hat, da

  1. bei Kündigung gibts gewinn wegen schlechter Rückkaufswert
  2. Bei Leistungsbeginn muß der Arbeitgeber die ausstehenden Beiträge nachzahlen. Also auch kein verlusst.
    Super!

Ich kenne nur eine Direktversicherung die den §1 berücksichtigt hat, nähmlich die der FWU.

So langsam steichen Unternehmen die BAV. Sind wahrscheinlich dahintergekommen. DA die BAV noch relativ jung ist, hats bisher nach meinem wissen noch keiner Eingeklagt. Wird aber in den nächsten Jahren sich 100%ig noch einiges ändern.

Deshalb würde ich keinen eine BAV empfehlen. Der wirtschaftliche schaden ist zu groß.

MfG

Michael

Übrigens, die Pauschalbesteuerung bei Direktv. kostet den meisten normalverdiener auch noch mehr steuern. Pausch.steuersatz liegt bei 20%+ Soli + Kirchensteuer, also ca 23%. Wenigverdiener bis normalverdiener haben i.d.R einen besseren Steuersatz.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,

okay… wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann betrifft es die bAV-Verträge, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge entrichtet. In diesem Fall sind es meiner Meinung nach Zusagen, die in unterschiedlichen Durchführungswegen angelegt werden können. dies ist jedoch sowieso eher der Einzelfall (das Unternehmen die Beiträge entrichten). Dies wird lediglich als Mitarbeiter-Bindungsmittel meiner Meinung nach eingesetzt. Und da hat der Mitarbeiter, wenn ich mich richtig entsinne, sowieso keine Ansprüche bzw. es sind verfallbare Ansprüche. Von daher auch meiner Meinung nach nicht wichtig, oder hab ich mir hier was falsch gemerkt?

Ich muss zugeben, dass ist ein Thema, bei dem ich mich nicht auf dem aktuellen Stand befinde, da ich mehr in anderen Bereichen tätig bin.

Und zum Thema Steuern: ich halte mich nun nicht wirklich für einen Extremverdiener, aber mein Steuersatz (ich zahle keine Kirchensteuer) liegt sogar noch unter den 20%… jedoch übernimmt mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer und vor allem habe ich Gruppenkonditionen, die z.B. derart gestaltet sind, dass der RKW mind. meinen Einzahlungen entspricht.

Gruß
MArco

Hi

Da hast auch wieder recht. Obwohl, es sollte ja nicht schief gehn können. Unsere Wirtschaft ist derzeit tieeeeeeef unten. Es kann also fast nur noch Berg auf gehn :smile:. D.h. das anti-antizyklische handeln solte momentan uns deutschen riesen Gewinne bringen. Schade :frowning:, doch keine verluste zu machen.

Naja, wahrscheinlich werden unsere Politiker zu lang brauchen bis es umgestzt werden kann, und dann ham wir doch die Spitze des Booms sowiso wieder erreicht.

Es gibt da noch ne möglichkeit :smile:. Eine Obi-filiale machts gerade vor. Cheff und Mitarbeiter machen gemeinsam Urlaub. Dafür schmeissen BWL/VWL Studenten und die Azubis den Laden. Laut aussagen von Kunden, haben sie noch nie so viel freundlichkeit, hilfsbereitschaft und kompetenz in dem Laden gesehn. Die Kunden würden sogar mehr kaufen. Fazit: wenn unsere Politiker im Urlaub sind, regieren wir. Würde entweder riesen Kaos geben, oder eine totale Verbesserung in wenigen Wochen. :smile:

Gruß
Michael

Übrigens, die SPD ist an der Spitze, aber ich kenne keinen die sie gewählt hat. Irgendwie komisch!

Nur mal kurz vorweg. Habe mich nie mit der BAV befassen müßen. Hatte aber am letzen WE u.a. das Thema BAV bei einer Vortbilung, also nicht Produktschulung oder so.

okay… wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann betrifft es
die bAV-Verträge, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge
entrichtet. In diesem Fall sind es meiner Meinung nach
Zusagen, die in unterschiedlichen Durchführungswegen angelegt
werden können. dies ist jedoch sowieso eher der Einzelfall
(das Unternehmen die Beiträge entrichten). Dies wird lediglich
als Mitarbeiter-Bindungsmittel meiner Meinung nach eingesetzt.
Und da hat der Mitarbeiter, wenn ich mich richtig entsinne,
sowieso keine Ansprüche bzw. es sind verfallbare Ansprüche.
Von daher auch meiner Meinung nach nicht wichtig, oder hab ich
mir hier was falsch gemerkt?

Verfallbare Anspruch wenn versicherte Person (Cheff kann ja auch eine BAV abschliesen) nicht länger als 5 Jahre im Unternehmen arbeit und mindestens glaub 35 Jahre alt ist. Wenn der Arbeitgeber etwas abschließt ohne den AN darüber zu informieren ist es keine zusage und somit keine verpflichtung. Bindungsmittel, naja, wer schuftet heutzutage denn noch ein leben lang in einem Unternehmen?

Ich muss zugeben, dass ist ein Thema, bei dem ich mich nicht
auf dem aktuellen Stand befinde, da ich mehr in anderen
Bereichen tätig bin.

Hast dadurch kein Unternehmen unwissentlich schädigen können :smile:

Und zum Thema Steuern: ich halte mich nun nicht wirklich für
einen Extremverdiener, aber mein Steuersatz (ich zahle keine
Kirchensteuer) liegt sogar noch unter den 20%… jedoch
übernimmt mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer und vor allem
habe ich Gruppenkonditionen, die z.B. derart gestaltet sind,
dass der RKW mind. meinen Einzahlungen entspricht.

Es gibt 2 Varianten der Förderung. Die Riester und die Pausch. Bei der Pausch zahlst auch Kirchensteuer, egal ob du ausgetreten bist oder in irgendein „Club“ bist ! Es ist jetz nur die Frage wer zahlt. Bei dir scheint der AG den Anteil zu zahlen. Bei einer Gehaltsumwandlung (Also Gehalt - BAV = Netto …) zahlen die meisten am ende mehr Steuern. Man kann also nur von staatlicher unterstützung/vorteil/förderung… sprechen, wenn mann mehr als die ca. 23% Steuern üblicherweise zahlt und über Riester brauch ich warscheinlich nicht viel sagen.
Da meistens die Beiträge in LV’s landen, ist der RKW bekanntlich schlecht in der anfangszeit. Nach ca. 8 Jahren werden erstmals Gewinne erwirtschaftet. Also das problem wieder, wer arbeitet heutzutage noch solang in einem Betrieb.

Gruß

Michael

( Gestzestexte findest unter www.rechtliches.de In diesem Fall BetrAVG. Es handelt sich hier um Gesetze, die wie üblich nur von Anwälten u. Co. verstanden werden können. )

Hallo Michael,

sei mir bitte nicht böse, aber ich glaube beim Thema BAV solltest du dich ein wenig bedeckt halten und zunächst noch einmal mit Leuten sprechen, die wirklich Ahnung von der Materie haben und auch nicht unbedingt versicherungsgebunden sind. Mit einer BAV kann man jedem Arbeitgeber risikolose Vorteile verschaffen!!! Man muss nur wissen wie!!!

Das Thema ist mir allerdings zu umfangreich, um es hier im Forum zu diskutieren.

Nur mal kurz vorweg. Habe mich nie mit der BAV befassen müßen.

Man merkt es!

Hatte aber am letzen WE u.a. das Thema BAV bei einer
Vortbilung, also nicht Produktschulung oder so.

Das ist eben etwas zu wenig, um bei einem solch komplexen Thema mitsprechen zu können.

okay… wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann betrifft es
die bAV-Verträge, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge
entrichtet. In diesem Fall sind es meiner Meinung nach
Zusagen, die in unterschiedlichen Durchführungswegen angelegt
werden können. dies ist jedoch sowieso eher der Einzelfall
(das Unternehmen die Beiträge entrichten). Dies wird lediglich
als Mitarbeiter-Bindungsmittel meiner Meinung nach eingesetzt.
Und da hat der Mitarbeiter, wenn ich mich richtig entsinne,
sowieso keine Ansprüche bzw. es sind verfallbare Ansprüche.
Von daher auch meiner Meinung nach nicht wichtig, oder hab ich
mir hier was falsch gemerkt?

Verfallbare Anspruch wenn versicherte Person (Cheff kann ja
auch eine BAV abschliesen) nicht länger als 5 Jahre im
Unternehmen arbeit und mindestens glaub 35 Jahre alt ist. Wenn
der Arbeitgeber etwas abschließt ohne den AN darüber zu
informieren ist es keine zusage und somit keine verpflichtung.
Bindungsmittel, naja, wer schuftet heutzutage denn noch ein
leben lang in einem Unternehmen?

Ich muss zugeben, dass ist ein Thema, bei dem ich mich nicht
auf dem aktuellen Stand befinde, da ich mehr in anderen
Bereichen tätig bin.

Hast dadurch kein Unternehmen unwissentlich schädigen können

Da du ja für dich, zwar auf Grund falscher Schlussfolgerungen oder Annahmen, entschieden hast, dass eine BAV für Arbeitgeber nicht taugt, kannst ja auch du Gott sei Dank kein Unternehmen schädigen.

Viele Grüße
Ralf

Hallo Michael, Hallo Marco,

um die Pauschalversteuerung mit seinem persönlichen Steuersatz vergleichen zu können, sollte man aber seinen Grenzsteuersatz und nicht den Durchschnittssteuersatz anwenden.

Bei Direktv. stellt sich doch viel mehr das Problem, das nach heutigem Recht bei in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten von der Auszahlung noch Kranken- u. Pflegeversicherung abgezogen wird - und zwar unabhängig davon, ob nicht auch die Einzahlung schon evtl. mit SV-Beiträgen belegt ist (z.B. bei mtl. Zahlung oder evtl. nach 2008). Naja, immerhin ist die Direktversicherung vor dem Zugriff des Staates (Hartz IV,…) ein wenig besser geschützt, als ein Privatvertrag.

Gruß Thomas

Übrigens, die Pauschalbesteuerung bei Direktv. kostet den meisten
normalverdiener auch noch mehr steuern. Pausch.steuersatz liegt bei
20%+ Soli + Kirchensteuer, also ca 23%. Wenigverdiener bis
normalverdiener haben i.d.R einen besseren Steuersatz.

Und zum Thema Steuern: ich halte mich nun nicht wirklich für
einen Extremverdiener, aber mein Steuersatz (ich zahle keine
Kirchensteuer) liegt sogar noch unter den 20%…

Hallo,

du hast Recht, es ist ein komplexes Thema.

Aber so wie es Michael macht und die „bAV“ über einen Kamm schert, stimmt es natürlich nicht.

Es gibt riesige Unterschiede zwischen AG-finanzierter bAV und Entgeltumwandlung.

Außerdem gibt es die verschiedenen Zusageformen mit den entsprechenden Unterschieden. (z.B. beitragsorientierte, leistungsorientierte etc.)

Andreas

Hi
Hast recht, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profetieren von der abgeschlossenen BAV wegen der Förderung und sicherheit die hier bei beiden gilt. Über die förderung durch Riester braucht man glaub wenig sagen. Die Pauschalbesteuerung kann vor aber auch ein nachteil sein, je nach eigenen Steuersatz.

Aber aus sicht des Unternehmen (oder Arbeitgeber), ist es ein hohes risiko und somit auch für den Arbeitnehmer. Falls du die BetrAVG noch nicht gelesen hast, rate ich dir mal es zu Lesen. Du bist auch nicht allwissend, und ich nehms dir auch nicht übel. Wer liest denn schon alle Gesetzte.

§1 BetrAVG
(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
(2) Betriebliche Altersversorgung liegt …

In §1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG steht, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der Zusage zu sogen hat. Im rest steht auch das man xJahre alt sein muss und xJahre angestellt sein muß, damit die Zusage greift! Kennt ja jeder. Leider, in diesem Fall vielleicht zum Glück, kennen die wenigsten die Gesetze. Deshalb hats bisher noch keine Schwierigkeiten gebracht, wird es aber!!

Ich akzeptiere gern Kritik, und bin dir auch nicht böse. Diese Info wirst aber auch nicht von versicherungsgebundenen Quellen erfahren, sonnst währe es allgemein bekannt. Der Grundgedanke der BAV ist nicht schlecht, das bestreite ich auch nicht. Leider hat der Gesetzgeber im Fall der BetrAVG einen fatalen Fehler auf Papier gebracht. Es ist eine tickende Zeitbombe.

Gruß
Michael

Übrigens, die BAV verhält sich Bilanzneutrag, d.h. die Beiträge, die der Arbeitgeber zur erfüllung der Zusage nach §1 BetrAVG noch aufzuwenden hat, tauchen nicht auf. Im Fall der Deutschen Post währen es ca. 6 Mio. € miese die nicht in den Bilanzen stehn. Mann könnt schon fast von Bilanzfälschung reden!

Hast absolut recht, es ist ein Komplexes Thema. Aber die Gestzte kann keiner hier ändern.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo nochmal,

Aber aus sicht des Unternehmen (oder Arbeitgeber), ist es ein
hohes risiko und somit auch für den Arbeitnehmer.

Klar hat ein AG ein Problem, wenn er eine ag-finanzierte Zusage macht. Die muß er einhalten. Logo. Er kann sich rückdecken, um das Risiko zu minimieren.

Bei der Entgeltumwandlung kommt es halt auf den Durchführungsweg an, ob der AG noch im Risiko ist oder nicht. Nimm z.B. ne Pensionskasse, da macht der AG zwar die Versorgungszusage aufgrund der Entgeltumwandlung, die aber die PK erfüllt. Der AN hat einen Anspruch an die PK, nicht an den AG. Nur falls die PK umgeht, hat der AG noch einen Anspruch an den AN. Hohes Risiko?? Tickende Zeitbombe? Sehe ich hier nicht.

Wenn der Mitarbeiter ausscheidet, hat der AG auch kein Problem, da der Versorgungsträger die PK ist und nicht der AG. Der AG kann die Ansprüche aus der PK dem AN einfach mitgeben und gut ist.

Übrigens, die BAV verhält sich Bilanzneutrag, d.h. die
Beiträge, die der Arbeitgeber zur erfüllung der Zusage nach §1
BetrAVG noch aufzuwenden hat, tauchen nicht auf. Im Fall der
Deutschen Post währen es ca. 6 Mio. € miese die nicht in den
Bilanzen stehn. Mann könnt schon fast von Bilanzfälschung
reden!

Wenn du bilanzneutral meinst, stimmt das nicht immer. Nehmen wir einfach die ag-finanzierte Direktzusage. Damit muß der AG Rückstellungen bilden. Das Problem ist, wie diese Rückstellungen, nach welchen Grundsätzen gebildet sind und das Problem ist, dass die auch liquide sein müssen, da daraus ja irgendwann die AV gezahlt werden soll. In der Praxis ist das schwierig, wenn die Rückstellungen nicht in Form liquider Mittel, sondern z.B. in Betriebsgebäuden angelegt sind.

Andreas

Ich machs jetz mal kurz.

wwww.rechtliches.de

Suchbegriff: BetrAVG

Ich machs jetz mal kurz.

wwww.rechtliches.de

Suchbegriff: BetrAVG

Hallo,

super den Gesetzestext kenne ich.

Was du nicht begreifst oder begreifen willst ist die Bedeutung für die Praxis der betrieblichen Altersvorsorge.

Ich empfehle dir daher dich mit dem Unterschied zwischen arbeitgeberfinanzierter und arbeitnehmerfinanzierter bAV zu beschäftigen. Außerdem solltest du dir die Unterschiede in den Durchführungswegen und auch in den Zusageformen reinziehen.

Wenn das dann alles drin ist, können wir ja mal drüber reden, was das für die Praxis insbesondere für das von dir so bezeichnete „hohe Risiko des Arbeitgebers“ bedeutet. Da ist nämlich kein hohes Risiko, wenn man es richtig macht!!!

Ich finde das amüsant, wenn mit einem Gesetz argumentiert wird ohne den Praxisbezug mit einfließen zu lassen und im gleichen Zug über die Politiker herzuziehen, die nichts anderes mit ihren praxisfremden Gesetzen machen.

Andreas