hallo ,
ich will nun doch meine Kapitallebensvericherung nach 6 Jahren Laufzeit kündigen.
Der Rückkaufswert ist natürlich bescheiden. Nun aber meine Frage: Hätte ich bei einer Klage auf Einforderung der Erstatttung der Abschlusskosten?
http://www.bundderversicherten.de/Wissenschaft/OLG_S…
Oder haben nur dienigen Erfolg, die nach 18 Monaten wieder gekündigt haben?
Gruss, Markus
Hallo Markus,
in dem Link steht nicht das, was du vielleicht meintest.
Grundsätzlich ist das eine einzelfallbezogene Angelegenheit und daher musst du diese mit einem Anwalt klären lassen.
Möglichkeiten, die Abschlusskosten wieder zu bekommen hängen von vielen Faktoren ab. So muss z.B. deinem Versicherungsvertrag genau dieser Wortlaut zugrunde liegen. Dann musst du und dein wirtschaftliches Verständnis dafür geeignet sein, diesen Passus nicht zu verstehen.
Und da bist du in einer denkbar schlechten Ausgangslage.
Andere Frage: Warum willst du unbedingt kündigen? Du hast dieses Leistungsversprechen doch irgendwann einmal gebraucht bzw. es für dich als gut befunden.
Gruß
Marco