LV mit BU von neuem Arbeitgeber-was tun?

Hallo,

angenommen der neue Arbeitgeber bietet Herrn M als zusätzliches Benefit eine ausreichend groß dimensionierte Hinterbliebenenabsicherung und eine BU an. Dies kostet Herrn M nichts, da wie gesagt Benefit der Firma.
Was sollte Herr M mit seiner privaten kombinierten Risiko-LV mit BU, die seit 2004 läuft, machen? Kündigen sollte man eher nicht(oder?), also beitragsfrei stellen? Falls beitragsfrei besser wäre, könnte Herr M später den Vertrag aufleben lassen, wenn er den Arbeitgeber wechselt und der neue diesen Schutz nicht anbietet?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

man kann prinzipiell eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht beitragsfrei stellen: Zahlt man die Prämie für den Versicherungsschutz nicht, hat man auch keinen Versicherungsschutz.

Es gibt keine Anwartschaft wie in der Privaten Krankenversicherung. Ausnahmen für eine Beitragsfreiheit können sein: Finanzielle Notlage, Elternzeit.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat meines Erachtens nichts in der betrieblichen Altersversorgung zu suchen und zwar genau aus dem Grund: Was ist bei Wechsel des Arbeitsgebers? Selbst wenn man den Vertrag privat fortsetzen kann (aber zu welchen Bedingungen?) bleibt die Frage, was mit Steuern und Sozialabgaben im Leistungsfall ist? Einziger Grund dafür könnte eine (stark) vereinfachte Gesundheitsprüfung für diejenigen sein, die auf dem Markt keinen Vertrag mehr bekommen können.

Die zweitwichtigste Versicherung für Erwerbstätige sollte man sich nicht ohne Not aus der Hand nehmen lassen.

Wenn der Arbeitgeber etwas machen will, könnte er mehr Geld in die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter stecken und diese mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versehen, jedoch ohne Berufsunfähigkeitsrente.

Diese generelle Kritik am Arbeitgeber kann ich nicht nachvollziehen. Wenn sich ein Arbeitgeber um dieses wichtigste Produkt kümmert, ist das o.k., weil die meisten es halt nicht selbst tun.

Hallo,

ich habe das auch nicht als Kritik am Arbeitgeber gemeint, aber viele (Arbeitgeber / Arbeitnehmer / Vermittler) sind sich nicht der Risiken bewusst, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entstehen können, die als betriebliche Altersvorsorge installiert wurde. Probleme aus einer Option auf einen neuen Vertrag bei Wechsel des Arbeitgebers oder privater Fortsetzung, oder aus potentieller Sozialversicherungspflicht für Pflichtversicherte und voller Versteuerung der Rente ergeben sich bei einem privat gehaltenen Vertrag in der Form eben nicht.

Insbesondere sollte man m.M. nach auch sehr gut überlegen, wie sinnvoll es sein kann, eine bestehende private Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits aus den Fristen für eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung heraus sein kann, durch einen über den Arbeitgeber installierten Vertrag zu ersetzen, bei dem diese Fristen wieder neu zu laufen beginnen.

Machen kann man alles. Alles hat Vor- und Nachteile. Gut, wenn man die kennt, bevor man eine Entscheidung trifft.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg
Versicherungsmakler

Also…es ist eine Arbeitgeberfinanzierte baV mit einer BU. Eine BU ist eine Summenversicherung und wenn die Deckung Deiner alten BU geringer ist als das neue Nettobetrag und die vollen KV Beiträge, dann wäre noch Platz für die zusaetzlixhe BU.
Kombiprodukte aus baV und BU werden nach dem Altersbesteuerungsgesetz im Leistungsfall versteuert, anders als bei SBU die nur mit dem Ertragsanzeil versteuert werden. Dafür ist auch der BU Anteil als Sonderausgabe absetzbar.
Vielleicht geht ja auch nur eine AG finanzierte baV, das solltest Du klären.
Ohne Kenntnisse der Details ist eine weiterführende Aussage nicht möglich.