LV mit Tilgungsaussetzung (MLP)

Hallo,

MLP verkauft gerne LV zur Absicherung eines Immo-Kredites mit Rendite-Versprechen, ohne auf die Risiken hinzuweisen. Da nun die LV diese Renditen nicht einhalten können, würde mich interessieren, ob MLP schadensersatz-verpflichtet ist, wegen eines Beratungsfehlers.

Danke

hallo Andreas,

  1. hat er das schriftlich? Wenn ja, RA einschalten.
  2. hat er die LV für einen selbstbewohnten Wohnraum abgeschlossen? Wenn ja: Falschberatung! Hier ist in 99% aller Fälle ein Annuitätendarlehen besser. Diese Baufi-LV darf incl. der Gewinne nicht höher sein, als die Schuld.
    Mehr als Bauschuld = Steuerschädlich.
    Allerdings hat die MLP sehr gute Rechtsanwälte. Mit viel Übung in der Abwehr und Abmahnung
    Grüße
    Raimund

Hallo Andreas,
MW werden von MLP diese Angebote und Verträge mit dem Zusatz der Erläuterung der Zusammensetzung der Überschußbeteiligungen ausgegeben. Da diese in den letzten Jahren immer wieder modifiziert wurden, sollte ein RA prüfen, ob im Jahr des Abschlußes bzw. Vertrages die gültigen Vorgaben erfüllt. Ich persönlich rechne dem VN nicht gute Chancen aus, da er dem Berater eine Falschinfo oder eine nicht bedarfsgerechte Beratung nachweisen muß. Grundsätzlich sollte aber immer ein RA eingeschaltet werden, der dem Kunden eine fachmännische Äußerung geben kann.

Pauschal von einer Faldschberatung auszugehen halte ich für nicht ganz fair, denn manchmal wurden Hypotheken ausgegeben die bis 1% unter dem Markt waren.

Viel Vergnügen wünscht

Martin

Hallo Raimund,
leider stimmen deine Antworten nicht.

  1. Steuerschädlichkeit ist abhängig von der Höhe der Abtretung
    und nicht wieviel aus den LV ausgezahlt wird.

  2. Eine Falschberatung hier für selbstgenutzten Wohnraum
    zu prognostizieren ist auch nicht korrekt. Es kommt
    auf die individuelle Kundensituation an:
    Fragen

  3. Soll die Lebensversicherung wirklich zur Darlehenstilgung
    genutzt werden? Nur als Alibi für die Bank ?

  4. Kann es zun einem Nutzungswechsel des Objektes kommen ?

  5. Sind vergünstigte Darlehen des Lebensversicherer eingestzt
    worden ?

  6. Welche Art von Lebensversicherung ist eingesetzt worden ?
    ( KLV oder Fondspoice)

  7. Welche Sondertilgungsoptionen sollen/können genutzt werden. ?

Grüße

Björn

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