Hallo,
MLP verkauft gerne LV zur Absicherung eines Immo-Kredites mit Rendite-Versprechen, ohne auf die Risiken hinzuweisen. Da nun die LV diese Renditen nicht einhalten können, würde mich interessieren, ob MLP schadensersatz-verpflichtet ist, wegen eines Beratungsfehlers.
Danke
Hallo Andreas,
MW werden von MLP diese Angebote und Verträge mit dem Zusatz der Erläuterung der Zusammensetzung der Überschußbeteiligungen ausgegeben. Da diese in den letzten Jahren immer wieder modifiziert wurden, sollte ein RA prüfen, ob im Jahr des Abschlußes bzw. Vertrages die gültigen Vorgaben erfüllt. Ich persönlich rechne dem VN nicht gute Chancen aus, da er dem Berater eine Falschinfo oder eine nicht bedarfsgerechte Beratung nachweisen muß. Grundsätzlich sollte aber immer ein RA eingeschaltet werden, der dem Kunden eine fachmännische Äußerung geben kann.
Pauschal von einer Faldschberatung auszugehen halte ich für nicht ganz fair, denn manchmal wurden Hypotheken ausgegeben die bis 1% unter dem Markt waren.
Viel Vergnügen wünscht
Martin
Hallo Raimund,
leider stimmen deine Antworten nicht.
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Steuerschädlichkeit ist abhängig von der Höhe der Abtretung
und nicht wieviel aus den LV ausgezahlt wird.
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Eine Falschberatung hier für selbstgenutzten Wohnraum
zu prognostizieren ist auch nicht korrekt. Es kommt
auf die individuelle Kundensituation an:
Fragen
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Soll die Lebensversicherung wirklich zur Darlehenstilgung
genutzt werden? Nur als Alibi für die Bank ?
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Kann es zun einem Nutzungswechsel des Objektes kommen ?
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Sind vergünstigte Darlehen des Lebensversicherer eingestzt
worden ?
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Welche Art von Lebensversicherung ist eingesetzt worden ?
( KLV oder Fondspoice)
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Welche Sondertilgungsoptionen sollen/können genutzt werden. ?
Grüße
Björn
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