hallo Unter bestimmten Vorraussetzungen ist das auch möglich.
Beispiel: die Tante Luise hat eine LV noch dieses Jahr abgeschlossen.
200…7 schenkt sie diese LV ihrem Neffen.
auch für den Neffen ist diese LV steuerfrei!Also keine Novation.
Nicht steuerfrei ist sie, wenn man sie von jemandem kauft. Hier ist es eine Novation.
Wer sich dafür interessiert, der schreibe mir ein E-Mail. Ich habe den Gesetzestext als PDF-Datei.
Quelle: BM der Finanzen vom 22.8.2002
Grüße
Raimund
hallo raimund,
ist dieser gesetzestext aus 2002 noch aktuell oder ist der im rahmen des neuen alterseinkünftegesetztes nicht mit geändert worden? ich habe gelesen, dass solche „schenkungen“ steurpflichtig sind, und dies nicht nur im rahmen der schenkungssteuer. diese „übertragung“ soll dann als steuergestalltungstatbestand angesehen werden und neuen rechtsstand erhalten, also dann steuerpflichtig werden?
über weitere info´s dankbar… maxxler71
hallo Maxxler
meines Wissens zählt der immer noch.
Ist auch logisch. Denn hier wird genau geregelt, was ein Geschäft ist (Kapitalanlage), oder Übertragung. Also weiter gezahlt wird und als Vorsorge einzustufen ist.
Warum soll dann für die LV plötzlich die Steuerbfreiung nicht mehr gelten.
Werde Dir das Schreiben mit E-Mail senden.
Grüße
Raimund