LV, Übertrag, Finanzamt...?

Hallo,

jemand hat kein Einkommen ausser dem Kindergeld (auch kein ALGI o. II) und kann sich nun die Beiträge für die LV nicht mehr leisten.

Dieser angenommene jemand möchte die LV aber nicht kündigen, da über die halbe Laufzeit schon um ist (z.B. 18 Jahre).

Das Verhältnis zu den Eltern ist (durch einen Streit), nicht was man als sehr herzlich Bezeichnen könnte. Doch überwindet er sich und fragt, ob ein Elternteil für Ihn weiterzahlt.
Der eine Elternteil möchte aber nicht „umsonst“ bezahlen. Da ein Wort schnell vergessen ist, beschliessen beide den Übertrag der Versicherung auf die Mutter und machen untereinander ab, wenn die Versicherung ausläuft, das der Elternteil dann prozentual auch Ihren Anteil für das „Weiterbezahlen“ bekommen soll.

Kurze Zeit später würde ein Schreiben vom FA kommen, welches wissen möchte, wieso der Übertag gemacht wurde.

Was soll derjenige dem Finanzamt schreiben, damit beiden kein Nachteil entsteht? Wie anfallende Steuern oder sonstirgendwelche Kosten?

Vielen Dank
Gruß alias selektiva

Guten Tag selektiva,
was Sie da fragen, geht über den Rahmen dessen hinaus, was hier
üblicherweise an Versicherungsthemen behandelt wird.
Es geht um die nachträgliche Steueroptimierung eines versicherungsrechtlichen Vorganges, der bereits stattgefunden hat.
Es ist müßig, den privatrechtlichen Vertrag zu kommentieren und
Aufgabe eines Steuerberaters - wenn überhaupt - den tatsächlichen
Beweggrund für die Transaktion steuerrechtlich gegebenenfalls so
zu vernebeln, dass den Beteiligten kein Nachteil entsteht.
Über allem steht die Wahrheitspflicht gegenüber dem Fiskus, der die
Beteiligten nachkommen müssen.
Gruß
Günther