Hallo,
wenn die Kündigung einer Lebensversicherung unwirtschaftlich ist, muss sie ja nicht gekündigt werden. Da geht man ja davon aus, dass eine LV Vermögen ist. Und gemäß § 12 SGB II Abs. 2 Nr. 6 darf dies nicht als Vermögen angerechnet werden.
Allerdings wird eine LV auch gerne als Altersvorsorge deklariert. Hier gelten ja höhere Freibeträge.
Wer oder was bestimmt nun, ob eine LV als Vermögen oder als Altersvorsorge eingestuft wird? Dies geht aus § 12 SGB II nicht hervor.
ms