Wer ist bei einer Lebensversicherung für die Beantwortung der Gesundheitsfragen zuständig und haftet für die Richtgkeit der Antworten, wenn der Versicherungsnehmer nicht die versicherte Person ist, beide aber volljährig sind?
Hallo Ama,
die versicherte Person ist Leistungsempfänger und daher muß auch die versicherte Person die Gesundheitsfragen beantworten und daher ist Sie für die Angaben auch verantwortlich. In den Anträgen zum Versicherungsschutz ist daher eine Spalte aufgeführt, indem die versicherte Person die Angaben bestätigt (mit Unterschrift) und dann eingetragen wird, ob der Vermittler oder die versicherte Person die Kreuze gemacht hat. Hast du einen konkreten Fall oder war deine Anfrage mal einfach so??
versagt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Leistung weil die versicherte Person falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht hat, kann dies zu einem Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen die versicherte Person führen. Diesen kann der Versiucherungsnehmer geltend machen. (Die Versicherung tritt wahrscheinlich vom Vertrag zurück und zahlt die eingezahlten Beiträge zurück) Eine „Engliche Lebensversicherung“ hat bis zu bestimmten Grenzen keine Gesundheitsfragen und ist für einen Sparvorgang sinvoller als eine Deutsche, das Risiko selbst (z.B. Todesfall) solltest du durch eine reine Risikoversicherung (z.B. Risikolebensversicherung) abdecken.
Der Vertreter haftet nicht, da hier kein Beratungsfehler vorliegt.
aus welchem Grunde fragst Du, hast Du eventuell einen konkreten Fall?
Es haften beide Personen für die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen, was auch bei den Anträgen aus dem „Kleingedruckten“ hervorgeht.
Zu den bisherigen Antworten:
Leistungsempfänger ist in der Regel der Versicherungsnehmer(VN), denn die versicherte Person will die Entschädigung doch nicht mit in’s Grab nehmen. Außerdem hat der VN auch jederzeit die Möglichkeit die Bezugsberechtigung für die Todesfallleistung zu ändern.
Ein Vermittler haftet unter Umständen schon nur aus dem Grunde, weil er die Gesundheitsfragen ausgefüllt hat und nicht nachweisen kann, dass der Kunde bestimmte Gesundheitsangaben nicht gemacht.
Gruß
Ralf
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