LV vorzeitigie Auflösung und Kap-Steuer?

Guten Tag liebe Wissenden,
wie verhält es sich denn bitte mit den Kapitalerträgen bei vorzeitiger Auflösung einer LV. Nach 20 Jahren Laufzeit bei der AXA und so geringer Rendite bzw. die Laufzeit wird um 15 Jahre überschritten,
spiele ich mit diesem Gedanken.
Muss ich dann von dem Rückkaufwert Kapitalertragssteuer zahlen?
Obwohl, das was ich rausbekomme ist ja nur unwesentlich mehr als ich eingezahlt habe…

Danke und Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

Nach 20 Jahren Laufzeit bei
der AXA und so geringer Rendite bzw. die Laufzeit wird um 15
Jahre überschritten,

Das verstehe ich nicht !

Muss ich dann von dem Rückkaufwert Kapitalertragssteuer
zahlen?

Nein!

  1. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre alt ist und Du 5 Jahre Beiträge geleistet hast, ist die Auszahlung steuerfrei.
  2. Falls Du tatsächlich KE-Steuer zahlen mußt, zahlst Du nur auf den Betrag, der Deine eingezahlten Beiträge übersteigt.

Obwohl, das was ich rausbekomme ist ja nur unwesentlich mehr
als ich eingezahlt habe…

Dann sollte die Steuer vernachlässigbar sein.

Gruß

Nordlicht

Danke!

Hallo Sebastian,

Nach 20 Jahren Laufzeit bei
der AXA und so geringer Rendite bzw. die Laufzeit wird um 15
Jahre überschritten,

Das verstehe ich nicht !

***
Das heißt 20 Jahre läuft der Vertrag.
Damals hieß es, dass dir Überschüsse dafür verwendet werden die laufzeit abzukürzen, so dass die Auszahlung mit 50 Jahren stattfindet.
Mit 50 sollte eine Immobilie mit diesem Geld endgültig abbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt jetzt hochgerechnet mit 63 Jahren.
Verstanden?
Ist das noch seriös, einem 20 jährigen so etwas zu verkaufen?

Grüße
Sebastian

Hallo,

Mit 50 sollte eine Immobilie mit diesem Geld endgültig
abbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt jetzt hochgerechnet
mit 63 Jahren.
Verstanden?
Ist das noch seriös, einem 20 jährigen so etwas zu verkaufen?

Es war noch nie sinnvoll, eine selbstgenutzte Immobilie mit einer LV zu finanzieren. Bei einer vermieteten Immobilie war es (in Abhängigkeit von der steuerlichen Situation des Besitzers) oft sinnvoll, da die Erträge aus der LV steuerfrei blieben, die Schuldzinsen aber absetzbar waren.

Die LV so zu dimensionieren, dass sie nach 30 Jahren und lange vor Rentenbeginn fällig werden sollte ist sicher marktüblich und sinnvoll. Dass die Renditen derzeit so niedrig sind, konnte vor 20 Jahren sicher niemand ahnen. Auch hier ist dem damaligen Berater sicher kein Vorwurf zu machen.

Danke Karsten!
Aus deiner Antwort entnehme ich Zustimmung für meinen Fall.

Grüße
Sebastian