LVA = Privatversicherung?

die LVA plant, wenn die „zweite Säule“ (Schröder) eingeführt wurde, also der Arbeitnehmer eine Zusatzversicherung für die Rente abschließen muß, in das Geschäft der privaten Renten-Versicherung einzusteigen.
Frage 1: darf eine staatliche Einrichtung überhaupt der Privatwirtschaft Konkurrenz machen?
Frage 2: werden da nicht die Beiträge mit Hilfe des Steuerzahlers niedriger gehalten, um die Privatwirtschaft unterbieten zu können,
3. Frage: Werden die Verwaltungskosten, die die Privatwirtschaft ja selbst tragen muss, vom Steuerzahler bezahlt.
4. Frage: da die LVA die Daten der Kunden (Versicherten) alle hat, hat sie da nicht einen gesetzwidrigen Vorteil gegenüber der Privatwirtschaft, die sich die Kunden selbst suchen muss?
5. Frage: würde Frage 4 nicht gegen das Datenschutzgesetz verstoßen?
Das sind nur auf die Schnelle einige Fragen zu dem Thema, gibt bestimmt noch mehr!
Grüße
Raimund

Hi,
was ich dazu sagen kann, die Bfa z.B. hatte bis vor ca. 20 Jahren immer noch zu ihrer gesetzlichen Rente eine Höherversicherung angeboten, die man selbst freiwillig einzahlen konnte, hier blieb der Rentenbetrag dein ganzes Leben lan gleich hoch,
ich weiß nicht , ob die Lva en dies auch angeboten hatten,
jedefalls scheint hier tatsächlich aus diesen Rahmen heraus die Möglichkeit einer zusätzlichen 2 . Säule zu bestehen. denn die gesetzlichen Grundlage für z.B. die Höherversicherung sind meine ich nicht abgeschaft, es wurde bis vor ca. 20 Jahren nur nicht mehr das Gesetz angewendet.
Es liegt daher sehr nahe, daß die RV Träger diese 2. Säule einführen können und zwar wird dies dann wieder ganz einfach Höherversicherung genannt

Dann haben die Privaten Anbieter natürlich das Nachsehen.

frdl. Gruß

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