LZB Scheck

Hallo zusammen,

ich habe einen LZB-Scheck bei meiner Bank beantragt um damit einen Autokauf abzuwickeln. Das Autohaus forderte den Aufdruck „ohne banküblichen Vorbehalt“ mit der Erklärung, dass sie den Scheck bei der Bank einreichen und ihn sich auf Girokonto gutschreiben lassen. Die Bank darf dann halt das Geld nicht wieder zurückbuchen. Nun steht auf der Rückseite des Schecks folgendes:

„Wir verpflichten uns, diesen Scheck über Euro [Betrag] bis zum 11.02.2003 während der Geschäftsstunden bar einzulösen. Wird der Scheck bei einer anderen Stelle der Deutschen Bundesbank vorgelegt oder ist er mit einem die Barauszahlung ausschließenden Vermerk versehen, wird er innerhalb der Bestätigungsfrist und mit besonderem Vordruck der Bank nur zur sofortigen vorbehaltlosen Gutschrift auf Girokonto hereingenommen.

Deutsche Bundesbank“

Ist hierbei vorbehaltlos = ohne vorbehalt??
Sagt der Scheck genau das aus, was das Autohaus fordert? Das Autohaus wird den Scheck übrigens in einem anderen Bundesland einreichen!

Danke für Antwort
jens

Hallo,

vorab: Außer der Deutschen Bundesbank darf gem. Scheckgesetz keine Bank einen Scheck bestätigen, d.h. für seine Einlösung garantieren. Damit wäre der Scheck praktisch Bargeld und dessen Erzeugung ist ja auf die Bundesbank bzw. EZB beschränkt.

ich habe einen LZB-Scheck bei meiner Bank beantragt um damit
einen Autokauf abzuwickeln. Das Autohaus forderte den Aufdruck
„ohne banküblichen Vorbehalt“ mit der Erklärung, dass sie den
Scheck bei der Bank einreichen und ihn sich auf Girokonto
gutschreiben lassen.

Banküblicher Vorbehalt bezieht sich genau auf den Vorbehalt, den Scheck bei fehlendem Guthaben den Scheck nicht einzulösen.

Der LZB-scheck enthält den von Dir beschriebenen Text, bei dem sich die LZB eben verpflichtet , den Scheck einzulösen (weil Du dafür ja auch den Scheckbetrag hinterlegen mußtest). Damit wird jede Bank den Scheck in voller Höhe einlösen und er wird - außer bei Zahlungsunfähigkeit der LZB - auch niemals nicht zurückgebucht. Der Automensch hat als die absolute Sicherheit, daß er sein Geld bekommt, was ja der Witz der ganzen Veranstaltung ist.

Ist hierbei vorbehaltlos = ohne vorbehalt??

Ja.

Sagt der Scheck genau das aus, was das Autohaus fordert?

Ja.

Das
Autohaus wird den Scheck übrigens in einem anderen Bundesland
einreichen!

Macht nix.

Gruß
Christian

Danke!

Sag mal, ist denn dieser Text auf der Rückseite (immer?) einheitlich der gleiche?? Also ein Standardtext den jede LZB nutzt?

Danke
Jens

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Sag mal, ist denn dieser Text auf der Rückseite (immer?)
einheitlich der gleiche?? Also ein Standardtext den jede LZB
nutzt?

kann ich nicht sagen, meinen letzten LZB-Scheck habe ich vor 10 Jahren gesehen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, daß die einen einheitlichen Text verwenden. Die Rechtsgutachten für verschiedene Texte anfertigen zu lassen, wäre einfach zu teuer gewesen. :wink:

Gruß
Christian