… Ηо-Burridаn , Frage gestellt am So, 29. Jul 2012
Hallo,
ganz allgemein: Wer kennt sich mit einer ‚Communauté universelle‘ Luxemburg aus und ist als Deutscher betroffen Bei Deutschen, die Aufenthalt in Luxemburg hatten und eine CU nach lux. Recht gemacht hatten?
Dazu evtl. richtungsweisende Urteile in Frankreich und Luxemburg nennen kann, Hinweise oder eigene Erfahrungen beitragen kann oder evtl selbst, indirekt oder direkt betroffen ist
Art. 913 Verfügende kann nur über die Hälfte verfügen. Bei einer Communauté universelle CUbeerben sich die Ehepartner gegenseitig, alles was vorher ihnen gehörte, wird ihr Eigentum. Das kann aber nur meinen- das GEMEINSAM Erwirtschaftete vor dem Zugriff der Kinder aus 1. Ehe zu schützen. Nicht diese Kinder quasi zu enterben.
siehe auch Art. 1094 + 1527/2
Wie sind Eure Erfahrungen mit dem Rechtssystemen in Frankreich und Luxembourg, bei Deutschen, die z.B. nach lux. Recht eine CU gemacht haben und jetzt den’nue-propriete’! lebenslänglich mit einem Gleich-Altrigen überlebenden Ehe-Überlebenden ‚teilen‘ sollen
Mir scheint , gerade in Luxembourg ist die CU ein weitverbreitetes Phänomen, die Güter zu verschieben, Familienbesitz, posthum an Familienfremde weiterzureichen.
Dies scheint aber nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen zu sein siehe Art. 1527/2, u.a… Nur dachte man damals nicht daran, dass man auch drei oder viermal heiraten wird. Es also nicht mehr um die Absicherung der Frau geht Sie quasi ‚nicht mehr vom Hof gejagt werden soll‘, sondern eben um eine Enterbung der Kinder aus früherer Ehe, die auch noch gleichaltrig wie die letzte Gattin sind und dann noch den ‚usufruit‘ des letzten Ehegatten/in abwarten sollen.
Wer kennt andere Betroffene, die auch durch diesem Enterbungs-Trick auf ein Rechtsvakuum stossen und eben nicht die glücklichen ‚Nutzniesser‘ sind, und was machen möchten.
Es gibt z.B. einige Ansätze bei französischen Gerichten, die die Rechte von Kindern aus früheren Ehen schützen!
Zahlreiche Anregungen und Vorschläge erbeten.
Grüße
Ho-Burridan