Person A stirbt und vererbt per Testament alles an den Neffen.
Mutter von A lebt noch, lebt im Altenheim, bekommt Grundsicherung, da Rente nicht ausreicht.
Die Mutter hätte m.E. Anspruch auf Pflichtteil.
Wie sieht das jetzt gesetzlich aus, ist sie verpflichtet diesen einzufordern?
Ich meine, weil davon auszugehen ist, dass evtl. Geld vorhanden und sie somit dem Staat für einige Zeit nicht mehr zur Last fallen würde.
Also, wie gesagt, nach gesetzlicher Sicht, nicht nach moralischer dem Staat gegenüber.
Person A stirbt und vererbt per Testament alles an den Neffen.
Mutter von A lebt noch, lebt im Altenheim, bekommt
Grundsicherung, da Rente nicht ausreicht.
Die Mutter hätte m.E. Anspruch auf Pflichtteil.
Wie sieht das jetzt gesetzlich aus, ist sie verpflichtet
diesen einzufordern?
Sofern die Frau noch geschäftsfähig ist (bzw. ein Vormund im positiven Sinne entscheidet) und sofern sich ein Antreten der Erbschaft lohnt, kann sie den Pflichtteil einfordern. Für Weiteres siehe http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/erbrecht_p/… -> „Wer ist pflichtteilsberechtigt ?“ & „Berechung des Pflichtteilanspruchs“
der Sozialhilfeträger kann sich diverse Ansprüche des Leistungsempfängers überleiten. D.h. hier ist weniger die Frage danach zu stellen, ob der Leistungsempfänger selbst den Pflichtteilsanspruch gelten machen muss, sondern eher, ob der Sozialhilfeträger sich diesen Anspruch überleiten kann und dann selbst tätig werden kann. Dies ist zu bejahen. D.h. sobald das Sozialamt vom Bestehen des Pflichtteilsanspruchs Kenntnis erhält, wird es sich diesen überleiten und dann hieraus tätig werden. Alternativ kann es selbstverständlich auch die Leistung einstellen, bis der - dann vom Leistungsempfänger geltend zu machende - Pflichtteil aufgebraucht ist. D.h. hierüber wird der Leistungsempfänger dann rein faktisch gezwungen, den Pflichtteil geltend zu machen.
BTW: Absichtliches Verschweigen des an sich bestehenden Anspruchs ist auch keine gute Idee, denn wenn die Sache rauskommt, könnte sie schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Gruß vom Wiz
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ist mir schon klar, dass sie einfordern k a n n, meine Frage aber war, ob sie m u s s , da sie ja die Grundversorgung vom Staat für ihr Altenheim bekommt, weil Rente nicht reicht.
Vielleicht ist da gesetzlich was geregelt.
Allerdings stellt sich die Frage, man weiß doch nicht, ob man einfordern soll/muss, da man ja nicht weiß, ob überhapt genug vererbt werden kann. Es könnten ja mehr als genug Schulden da sein. Hätte man in diesem Fall auch die Schulden zu übernehmen oder nur keinen Geldanspruch?
der Sozialhilfeträger kann sich diverse Ansprüche des
Leistungsempfängers überleiten. D.h. hier ist weniger die
Frage danach zu stellen, ob der Leistungsempfänger selbst den
Pflichtteilsanspruch gelten machen muss, sondern eher, ob der
Sozialhilfeträger sich diesen Anspruch überleiten kann und
dann selbst tätig werden kann. Dies ist zu bejahen. D.h.
sobald das Sozialamt vom Bestehen des Pflichtteilsanspruchs
Kenntnis erhält, wird es sich diesen überleiten und dann
hieraus tätig werden.
wie und wodurch erfährt das Sozialamt davon?
BTW: Absichtliches Verschweigen des an sich bestehenden
Anspruchs ist auch keine gute Idee, denn wenn die Sache
rauskommt, könnte sie schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen
führen.
Absichtlich soll auch garnichts verschwiegen werden. Es halt so, dass dann das Haus, das einem Studenten testamentarisch „vermacht“ wurde, verkauft werden müsste, da dieser den evtl. bestehenden Anpruch nicht aufbringen kann und die verstorbene Person dieses zur Absicherung des Neffen gedacht hatte, somit wär dieses Haus dann „futsch“.
M.E. weiß ja ein Pflichtteilsber. nicht, was auf ihn zukommt (positiv oder negativ) und ich dachte, der Pflichtteilsber. könnte sicherheitshalber seinen Anspruch garnicht erst geltend machen.
Wird dieser im Falle der Testamentseröffnung dort darauf aufmerksam gemacht, dass er ihn einzufordern hat oder wie geht das vor sich?
Vielen lieben Dank vorl.
Gruß
lala
Gruß vom Wiz
Hallo an alle Wissenden,
wer kann dazu etwas sagen:
Person A stirbt und vererbt per Testament alles an den Neffen.
Mutter von A lebt noch, lebt im Altenheim, bekommt
Grundsicherung, da Rente nicht ausreicht.
Die Mutter hätte m.E. Anspruch auf Pflichtteil.
Wie sieht das jetzt gesetzlich aus, ist sie verpflichtet
diesen einzufordern?
Ich meine, weil davon auszugehen ist, dass evtl. Geld
vorhanden und sie somit dem Staat für einige Zeit nicht mehr
zur Last fallen würde.
Also, wie gesagt, nach gesetzlicher Sicht, nicht nach
moralischer dem Staat gegenüber.
aber war, ob sie m u s s , da sie ja die Grundversorgung vom
Staat für ihr Altenheim bekommt, weil Rente nicht reicht.
In einem analogen Fall kann man als Sozialhilfeempfänger ebenfalls eine Erbschaft ausschlagen: http://www.brennecke-partner.de/frameset.php?Navi=Le…
Immerhin liegt beiden Fällen der Empfang staatlicher Leistung zugrunde.