M zahlt keinen Strom

M gibt V bei Auszug bekannt keinen Strom bezahlt zu haben. Stromversorgung war vorhanden, Rechnung ist keine gekommen. Wer ist nun haftbar? Welche Folgen hat dies für den Nachmieter? Danke AK

Hallo!

Üblich ist doch, Mieter hat eigenen Stromvertrag und zahlt also auch allein die Stromkosten.

Wenn das mal nicht klappt, Strombezug aber keine Rechnung, dann kann das nicht den Nachmieter belasten.
Der meldet seinen Vertrag neu an, teilt den Anfangszählerstand mit und zahlt auch nur ab diesem Stand den Verbrauch.
Altschulden eines anderen Verbrauchers gehen ihn nichts an und der Versorger wird die auch nicht vom Nachmieter einfordern.

MfG
duck313

Herzlichen Dank für die rasche Antwort! Noch eine Frage: Wer bekommt dann die Kosten in Rechnung gestellt, wenn der Mieter ausgezogen ist? Kann der Vermieter belastet werden? Vielen Dank AK

Hallo Anette,

Wer ist nun haftbar? Welche Folgen hat dies für den Nachmieter?

Wer bekommt dann die Kosten in Rechnung gestellt, wenn der Mieter ausgezogen ist? Kann der Vermieter belastet werden?

da du bei deiner Fallschilderung auf wichtige Informationen verzichtest ist eine realistische Antwort so gut wie unmöglich. Denkbar wären z.B. folgende Konstellationen mit jeweils unterschiedlichen Antworten.

1 Einliegerwohnung ohne extra Stromzähler, so dass die Stromabrechnung über den Vermieter läuft.

2 Als der Mieter (M) damals eingezogen ist, hat der Vormieter (VM) vergessen den Strom abzumelden und der Mieter (M) hat auch keine neue Stromanmeldung durchgeführt.

3 Der Mieter (M) hat bei seinem Einzug zwar den Strom angemeldet, aber nicht bezahlt und auch nicht abgemeldet.

4 Der Nachmieter (NM) hat keine neue Stromanmeldung durchgeführt.

5 Der Nachmieter hat den Strom angemeldet und die Zählerstände bei der Anmeldung ausgefüllt.

Wahrscheinlich gibt es auch noch weitere denkbare Möglichkeiten und Kombinationen aus den bereits genannten Konstellationen. Je nachdem wie das nun abgelaufen sein könnte, wären unterschiedliche Antworten zu geben.

Gruß
N.N.

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Mein örtliches Versorgungsunternehmen ist der Ansicht, dass „ja“
Ich bin der Ansicht, dass „nein“

vnA

Hallo nochmal, ich weiss nicht genau, warum der bisherig M nie eine Rechnung vom Stromanbieter bekommen hat. Ist sehr seltsam. Er bekommt Strom und muss nichts zahlen.

Aus diesem Grunde vermute ich Punkt 2:

Als der Mieter (M) damals eingezogen ist, hat der Vormieter
(VM) vergessen den Strom abzumelden und der Mieter (M) hat auch
keine neue Stromanmeldung durchgeführt.

Nachdem es jetzt wieder einen Mieterwechsel gibt und der Neumieter (NM) sich anmeldet, wird der Stromanbieter darauf aufmerksam gemacht. Der NM hat aber keine bishere Vertragsvereinbarung und der Eigentümer hatte bisher auch keine Informationen über Verträge bzw. Stromzähler.

Vielen Dank für die Informationen und herzliche Grüße
AK

M gibt V bei Auszug bekannt keinen Strom bezahlt zu haben.
Stromversorgung war vorhanden, Rechnung ist keine gekommen.

Es existiert ja sicher ein separater Zähler des Versorgers.
Diesem ist immer ein Kunde zugeordnet oder der Abgang wird gesperrt.

Manchmal übernimmt der Vermieter bis zur Neuvermietung (z.B. während der Renovierungsphase) den Zähler.

Der Vermieter sollte besser den Stromversorger kontaktieren und darüber informieren, dass in der Zeit von X bis Y der Mieter Z am Zähler mit der Nummer 08/15 hing und dass nun der Mieter A bei einem Zählerstand von 123456kWh eingezogen ist.

Nicht, dass der Zähler doch auf den Vermieter lief?
Eigentlich ist der Mieter zuständig, sich um seinen Vetrag zu kümmern.

Wer ist nun haftbar?

Der Vertragspartner des Versorgers.

Welche Folgen hat dies für den
Nachmieter?

Der sollte in eigenem Interesse den Bezug der Wohnung und den aktuellen Zählerstand schnell dem Versorger melden. Den Zählerstand würde ich mir von weiteren Personen bezeugen lassen.