Hallo Allerseits !
Wenn jemand die m2 Angabe im Mietvertrag einer neuen Wohnung überprüfen möchte, worauf muß bei der korrekten Vermessung geachtet werden ?
Gibt es besondere Regelungen für z.B. Treppenaufgänge in der Wohnung, Nassbereiche, Dachschrägen,Kellerräume, etc.?
Danke für Antworten, Melli
Link
Hi
war mal Thema bei SternTV, hier steht alles u.a. Tipps und nen rechner bzw. wie alles gerechnet wird
Hallo Melli,
den genaue Definition, welche Räume zu welchem Teil angerechnet werden, ersiehst du aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV). Link:
http://bundesrecht.juris.de/woflv/index.html
Für dich Interessant dürften die §§ 2, 3 und 4 sein.
Viele Grüße
Martin
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