MA geht nicht zur Weihnachtsfeier , Abmahnung

Hallo zusammen

Am letzten Freitag war von 19.30 bis 23 Uhr eine Beriebsweihnachtsfeier .
Der Chef hatte per Rundschreiben alle Mitarbeiter gebeten zu erscheinen , doch ein Mitarbeiter ist nicht gekommen.
Dieser Mitarbeiter hatte am Samstag 6.30 Uhr Notdienst - Schicht und hat auch gesundheitlich mit dem Magen zu tun , so das er oftmals Gastronomie essen wegen dem hohen Fettgehalt nicht verträgt .
es gab also 2 Gründe für den Mitarbeiter nicht zu dieser Weihnachtsfeier zu kommen .
zum einen , wenn die Weihnachtsfeier bis ca 23 Uhr ginge , hätte er noch nach Hause fahren müssen ( von der Gastronomie ca 50 Minuten fahrt ) , wäre also gegen 0,30 Uhr ins Bett gekommen , aber gegen 4.30 Uhr wieder austehen müssen um die Schicht anzutreten .

Am Montag darauf bekommt der Mitarbeiter gesagt , das er wegen dem fehlen an der Pflicht - Veranstaltung eine Abmahnung bekäme .

Der Mitarbeiter schüttelt den Kopf , so ein Unsinn ist sein Gedanklicher Kommentar .
zum einen muss er ja irgendwann schlafen um seine Arbeit verrichten zu können ( Elektronische Sicherheit , Steuerungstechnik , da kann man nicht halbschlafend irgendeinen Knopf mal eben drücken ) und zum anderen bleibt dieser Mitarbeiter von so gut wie allen Feiern fern , wenn er nicht vorher die Speisekarte gesehen hat .

Darf der Chef hier eine Abmahnung verfassen ?

gruss

Toni

Anstiftung zur Erpressung?

gekommen , aber gegen 4.30 Uhr wieder austehen müssen um die
Schicht anzutreten .

D.h. der Mitarbeiter wäre gezwungen gewesen gegen Arbeits-/Ruhezeitregelungen und damit gegen Sicherheitsvorschriften zu verstoßen. Und das auf ausdrückliche Anweisung des Vorgesetzten?

Darf der Chef hier eine Abmahnung verfassen ?

Dürfen schon. Aber damit legt er sich leider selbst eine Schlinge.

Gruß

Stefan

Hallo toni,

der Chef wiederspricht sich selbst. Er bittet die Mitarbeiter zur Weichnachtsfeier zu erscheinen. Legt sie dann aber als Pflichtveranstaltung aus!

wenn die Weihnachtsfeier bis ca 23 Uhr ginge ,
hätte er noch nach Hause fahren müssen ( von der Gastronomie
ca 50 Minuten fahrt ) , wäre also gegen 0,30 Uhr ins Bett
gekommen , aber gegen 4.30 Uhr wieder austehen müssen um die
Schicht anzutreten .

Das tut nichts zur Sache. Der Arbeitgeber kann ja nichts dafür in welcher Entfernung zum Arbeitsort der Mitarbeiter wohnt.

Am Montag darauf bekommt der Mitarbeiter gesagt , das er wegen
dem fehlen an der Pflicht - Veranstaltung eine Abmahnung
bekäme .

Wie bereits gesagt, handelte es sich nur um eine Bitte an einer Veranstaltung teilzunehmen.

Der Mitarbeiter schüttelt den Kopf , so ein Unsinn ist sein
Gedanklicher Kommentar.

Wäre auch meine Reaktion gewesen!

Gruß
flipper612

hi

Der Chef hatte per Rundschreiben alle Mitarbeiter gebeten zu
erscheinen , doch ein Mitarbeiter ist nicht gekommen.

Hat der Mitarbeiter eigentlich vorher abgesagt oder ist einfach nicht erschienen?

Gruß
Edith

Man kann auch die Ankündigung einer Pflichtveranstaltung höflich formulieren, von daher wäre das Wort „Bitte“ hier nicht so sehr das ausschlaggebende Wort. Vielmehr wäre der Hinweis, dass es eine Pflichtvernastltung ist, wichtiger sowie der Hinweis, dass man rechtzeitig absagen muss, sofern verhindert der ähnliches.

Hallo,

zum einen , wenn die Weihnachtsfeier bis ca 23 Uhr ginge ,
hätte er noch nach Hause fahren müssen ( von der Gastronomie
ca 50 Minuten fahrt ) , wäre also gegen 0,30 Uhr ins Bett
gekommen , aber gegen 4.30 Uhr wieder austehen müssen um die
Schicht anzutreten .
Am Montag darauf bekommt der Mitarbeiter gesagt , das er wegen
dem fehlen an der Pflicht - Veranstaltung eine Abmahnung
bekäme .

wenn er meint, daß es eine Pflichtveranstaltung war, dann ist diese auch nicht als Freizeit anzusehen. Damit ist die gesetzliche Ruhezeit einzuhalten und die beträgt elf Stunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html

dieser Mitarbeiter von so gut wie allen Feiern fern , wenn er
nicht vorher die Speisekarte gesehen hat .

Das Argument würde ich mal weglassen. Nur, weil man nicht weiß, was es zu essen gibt bzw. einem das Essen nicht behagt, ist das kein Grund der ganzen Veranstaltung fernzubleiben. Schließlich muß man ja während der Veranstaltung nicht essen.

Gruß
Christian

Hallo,

mal langsam, man wird wohl die Weihnachtsfeier arbeitszeitrechtlich (!) - da kommt es darauf an, ob das näher an Arbeit oder an Pause liegt - der Ruhezeit zurechnen können, oder?

VG
EK

… was hat eine Weihnachtsfeier, die einem den notwendigen Schlaf raubt mit RUHE zu tun?

Gruß
A.A.

Die Abmahnung ist das Papier nicht wert auf dem Sie steht.

Abgesehen davon, dass mir nach wie vor nicht klar ist, ob es wirklich ein Pflichtveranstaltung war, weisst EXC ja schon auf einen weiteren Punkt hin, weswegen der MA nicht kommen „musste“.

Wenn es wirklich mal hard auf hard kommt, wird sich diese als Abmahnung in Luft auflösen.

Gruss HighQ

Hallo,

auf die Ruhezeit sind alle Zeiten anzurechnen, die keine der Arbeitsleistung vergleichbare Belastung bedeuten, d.h. bei Fahrten im Zug oder als Beifahrer im Auto, bei Weihnachtsfeiern oder vergleichbaren dienstlichen Leistungen kann man nach dem ArbZG „ruhen“. Ob man während der Ruhezeit schläft, interessiert niemanden, sonst könnte der Schlaflose ja nie zur Arbeit erscheinen.

VG
EK

wird man eher nicht, wenn es eine Pflichtveranstaltung war die zur Arbeitszeit zählt.

hi

Hat der Mitarbeiter eigentlich vorher abgesagt oder ist
einfach nicht erschienen?

Nein , das Rundschreiben war so verfasst , das dort stand : Alle Mitarbeiter sind herzlich eingeladen und man bittet um vollzähliges Erscheinen.
Es gab keine möglichkeit zu oder abzusagen , doch hätte man es erahnen können , denn dieser Mitarbeiter hatte diese Samstagsschicht eingetauscht , das war eigentlich gar nicht sein Wochenenddienst , der eigentlich Kollege wollte aber unbedingt mit Ehefrau auf die Feier , also tauschte dieser Kollege , der eben aus gesundheitlichen gründen ungern auf solche Feiern geht , diese Schicht ein.
Alleine aus dem wissen heraus , hätte der Chef hierraus ersehen können das diese MA nicht kommen wird .

Toni

Gruß
Edith

Hallo,

typische Falle:

Es ist Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen und im arbeitszeitrechtlichen Sinne zu unterscheiden. Dass die Teilnahme an der Feier bezahlte Arbeitszeit ist, ändert nichts daran, dass das arbeitszeitrechtlich Ruhezeit ist.

VG
EK

Hallo,

Hat der Mitarbeiter eigentlich vorher abgesagt oder ist
einfach nicht erschienen?

Nein , das Rundschreiben war so verfasst , das dort stand :
Alle Mitarbeiter sind herzlich eingeladen und man bittet um
vollzähliges Erscheinen.
Es gab keine möglichkeit zu oder abzusagen ,

Es gibt immer die Möglichkeit, auf eine Einladung zu antworten. Schon aus Höflichkeit hätte er absagen sollen und gleichzeitig die Schicht als Grund angeben sollen.
Man stelle sich vor, die Hälfte kommt einfach nicht ohne abzusagen, es wird doch bestellt für eine bestimmte Anzahl. Das Essen landet im Müll. Das ist auch nicht in Ordnung.

nn dieser Mitarbeiter hatte diese

Samstagsschicht eingetauscht , das war eigentlich gar nicht
sein Wochenenddienst , der eigentlich Kollege wollte aber
unbedingt mit Ehefrau auf die Feier , also tauschte dieser
Kollege , der eben aus gesundheitlichen gründen ungern auf
solche Feiern geht , diese Schicht ein.
Alleine aus dem wissen heraus , hätte der Chef hierraus
ersehen können das diese MA nicht kommen wird .

Warum? Er kann nicht hellsehen. Und es wird doch auch keiner gezwungen, bis zum Schluß zu bleiben. Nach dem Essen hätte er sich verabschieden können aus bekanntem Grund.

Wenn es eine Pflichtveranstaltung sein sollte, gibt es die Zeit auch auf die Stundenkonten gutgeschrieben?

Gruß Carmen

Hallo Toni,

der Chef hat wohl auf der Weihnachtsfeier zuviel Glühwein getrunken oder auf diesen Mitarbeiter ein „Auge“ geworfen.
Wenn die Feier in dem Rundschreiben nicht ausdrücklich als Pflichtsveranstaltung(z.B.anders bei Weiterbildundungen)ausgewiesen wurde,ist die Abmahnung nicht das Papier wert.

Gegenfrage an alle die es besser wissen:

Muss der Chef die Kosten für längerfristig bestellte Konzertkarten ersetzen,nur weil der Mitarbeiter dann an der Feier teilnehmen kann???

Alles Gute zum Fest
Bollfried