Moin Moin,
die Überschrift ist etwas verwirrend, doch ist es schwer den Fall durch 5 Worte zu beschreiben.
Ein Unternehmer U ist im Urlaub und wird durch den Angestellten A vertreten.
In Abwesenheit von U stellt A eine Sekretärin ein.
Als U aus dem Urlaub zurück kommt, ist dieser empört und will
der Sekretärin kündigen / kein Lohn zahlen.
Wie verhält sich die Rechtslage bei der Annahme, dass A volle Vertretungsvollmacht hat?
Liege ich in folgenden Annahmen richtig:
- Keine Wirkung von KSchG, da weniger als 6 Monate
- U kann Sekretärin ordentlich vor Arbeitsbeginn kündigen (wenn nicht anders festgehalten )
- U kann Sekretärin in der Probezeit ohne Nennung von Gründen kündigen.
Aber hat die Sekretärin gegen A einen Anspruch?
Ich freue mich, wenn hierbei jemand helfen könnte!
Grüße aus Hamburg