die Überschrift ist etwas verwirrend, doch ist es schwer den
Fall durch 5 Worte zu beschreiben.
Ein Unternehmer U ist im Urlaub und wird durch den
Angestellten A vertreten.
In Abwesenheit von U stellt A eine Sekretärin ein.
Als U aus dem Urlaub zurück kommt, ist dieser empört und will
der Sekretärin kündigen / kein Lohn zahlen.
Wie verhält sich die Rechtslage bei der Annahme, dass A volle
Vertretungsvollmacht hat?
Liege ich in folgenden Annahmen richtig:
Keine Wirkung von KSchG, da weniger als 6 Monate
Ja
U kann Sekretärin ordentlich vor Arbeitsbeginn kündigen
(wenn nicht anders festgehalten )
Ja
U kann Sekretärin in der Probezeit ohne Nennung von Gründen
kündigen.
Ja
Aber hat die Sekretärin gegen A einen Anspruch ?
Aus der Fallschilderung heraus eher nein. Wenn A wirklich eine „volle“ Vertretungsvollmacht hatte, würde diese auch Personalverantwortung einschließen. Dann hätte A im Rahmen seiner Vollmacht gehandelt und eine Probezeitkündigung wäre das normale geschäftliche Risiko der ANin.
Schadensersatzansprüche kämen nur in Frage, wenn A die Einstellung außerhalb seiner Vollmacht getätigt hätte.
Letztlich kann dies nur ein Fachmensch(Anwalt/Anwältin) vor Ort klären.
Ich freue mich, wenn hierbei jemand helfen könnte!