Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter (MA) kündigt nach 4 Jahren in einem mittleren Unternehmen am 30.12. und bekommt am gleichen Tag (30.12., 18 Uhr!!, durch einen Boten) eine Kündigung vom Chef.
Der MA möchte zwar von sich aus das Unternehmen verlassen, befürchtet aber das die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam ist.
Der Chef kündigt zwei Leute seines Unternehmens und sucht gleichzeitig (arbeitsagentur.de) 4 neue Leute!
Wie kann sich der MA am besten verhalten? Zählt seine Kündigung vor der Kündigung des Chefs oder kann der MA trotzdem gegen die Kündigung klagen (obwohl seine Kündigung zuvor eingereicht ist)?
Vielen Dank für eure Einschätzung!
Hallo,
Wie kann sich der MA am besten verhalten? Zählt seine
Kündigung vor der Kündigung des Chefs oder kann der MA
trotzdem gegen die Kündigung klagen (obwohl seine Kündigung
zuvor eingereicht ist)?
also wenn der MA sowieso kündigen will, bzw. gekündigt hat, und der Chef selbst auch gekündigt hat, was schert es den MA dann, ob er gegen die Kündigung des Chefs vorgehen kann?
Geht es hier evtl. um Spekulation auf Abfindungen?
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Abfindu…
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es auf den Zeitpunkt des Zuganges der Willenserklärung ankommt. Demnach hätte der MA zuerst gekündigt. Rein aus der Logik heraus würde ich meinen, dass der MA dann nicht eine Kündigungsschutzklage erheben kann, nur weil der AG (zufällig) auch gekündigt hat und sich das vorteilhaft für den MA auswirken würde, wenn er nicht zuerst gekündigt hätte.
Letzlich lässt sich aus den beiden Kündigungen doch schließen, dass die Tennung einvernehmlich geschah.
Was eine eventuelle Sperrfrist bei der Agentur betrifft, würde ich da auch nicht pokern 
Sorry, wenn ich hier jetz nur unfundierte Meinungsäußerung betreibe. Aber gewisse Fairness und Ehre sollte man schon walten lassen und nicht immer alle Register ziehen, nur weil man hinterher eine Chance wittert. Wenn man derlei Entswcheidungen trifft, überlegt man sich das vorher ja gründlich, und dann würde ich zumindest auch zu meiner Entscheidung stehen und die Konsequenzen tragen.
$$ sind zwar ganz nett, aber man kann sich ja auch überlegen, was einem der eigene Stolz und das Ebenbild im Spiegel wirklich wert ist.
Da tickt halt jeder anders.
TM
Hallo
Zu wann kündigt der AN?
Zu wann kündigt der AG?
Gruß,
LeoLo
Der AN kündigt zum 31.01.2010. Der AG fristlos, da er vorgibt den Laden aufzulösen (… aber trotzdem schon 4 neue Leute sucht!?)
Irgendwas stimmt da doch nicht.
Und klar, wenn man da noch eine Abfindung rausschlagen kann wieso nicht!? Ist bei einer (unwirksamen) Kündigung ja das gute Recht.
Schonmal herzlichen Dank für eure Einschätzung!!!
Hallo
Der AN kündigt zum 31.01.2010. Der AG fristlos, da er vorgibt
den Laden aufzulösen (… aber trotzdem schon 4 neue Leute
sucht!?)
Irgendwas stimmt da doch nicht.
Fristlos. Damit wurde in der Ursprungsfrage auch das wichtigste Wort vergessen 
Gegen eine fristlose Kü muß reagiert werden: Arbeitsleistung dem Arbeitgeber (zur Sicherheit) nachweislich anbieten, auch wenn durch die fristlose Kü eigentlich das Anbieten der Arbeitskraft als Voraussetzung zum Annahmeverzug nicht mehr zwingend notwendig ist. Und: Klage gegen die Kü einreichen. Entweder mithilfe eines Fachanwaltes oder auch ohne Anwalt alleine zur Antragsstelle des ArbG marschieren.
Und klar, wenn man da noch eine Abfindung rausschlagen kann
wieso nicht!? Ist bei einer (unwirksamen) Kündigung ja das
gute Recht.
Abfindung kann man imho vergessen, aber Lohnfortzahlung bis zum Ende des AV sollte man schon bekommen. Außerdem qualifiziertes Abschlusszeugnis nicht vergessen. Stelleninserat bei der arbeitsagentur ausdrucken und abheften.
Gruß,
LeoLo