Hallo Saskia
Grundsätzlich kommt es auf den tatsächlichen Inhalt der CD/DVD an, sowie allenfalls auf den Zweck, für den die entsprechende (falsche) Beschriftung gewählt worden ist. Wenn es sich um einen harmlosen Scherz handelt, wird dadurch noch kein Straftatbestand erfüllt.
Allerdings könnte es natürlich sein, dass die Zollbehörde die Beschriftung als Hinweis auf eine mögliche begangene Straftat auffasst (Verletzung des Bankgeheimnisses, Art. 47 BankG; ein Offizialdelikt) und bei der Polizei anzeigt. In diesem Fall werden die CDs beschlagnahmt und möglicherweise untersucht (auf verschlüsselte/versteckte Daten etc.). Im Extremfall riskierst du, dass du die Kosten für dieses Verfahren tragen musst, da du selbst den Anschein einer begangenen Straftat erweckt hast…
Freundliche Grüsse,
Stefan
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