Mache ich mich in irgendeiner Form strafbar?

Wenn ich ein Päckchen von der Schweiz nach Deutschland schicke, welches mehrere CDs beeinhaltet, welche mit „Steuer-CD“ (per LightScribe) beschriftet sind, könnte ich Probleme (rechtlich) bekommen, wenn das Päckchen beim Zoll überprüft wird?

Natürlich handelt es sich nicht um echte „Steuer-CDs“ :smile:

Hallo Saskia

Grundsätzlich kommt es auf den tatsächlichen Inhalt der CD/DVD an, sowie allenfalls auf den Zweck, für den die entsprechende (falsche) Beschriftung gewählt worden ist. Wenn es sich um einen harmlosen Scherz handelt, wird dadurch noch kein Straftatbestand erfüllt.

Allerdings könnte es natürlich sein, dass die Zollbehörde die Beschriftung als Hinweis auf eine mögliche begangene Straftat auffasst (Verletzung des Bankgeheimnisses, Art. 47 BankG; ein Offizialdelikt) und bei der Polizei anzeigt. In diesem Fall werden die CDs beschlagnahmt und möglicherweise untersucht (auf verschlüsselte/versteckte Daten etc.). Im Extremfall riskierst du, dass du die Kosten für dieses Verfahren tragen musst, da du selbst den Anschein einer begangenen Straftat erweckt hast…

Freundliche Grüsse,
Stefan

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Guten Tag

Dies ist primär eine Frage des deutschen Rechts, das ich nicht kenne. Grundsätzlich massgebend dürfte der Inhalt des CDs sein und nicht die Beschriftung. Sofern jedoch eine Täuschung der (Zoll)Behörden vorliegt könnte durchaus ein Straftatbestand in Frage kommen. Unabhängig davon riskieren Sie, Verwaltungsgebühren auferlegt zu bekommen.

Freundliche Grüsse