Macht das eigentlich Sinn?

Hallo,

selbständiger ärztlicher Gutachter sei mit einer Anwältin verheiratet und habe sich in deren Kanzlei in einem Büro untereingemietet. er bezahle dafür € 650/Monat Miete (zzgl. Nebenkosten), weil argumentiert wird, daß man dann mehr von seinem Einkommen absetzen könnte.

Nun könnte er aber auch zuhause arbeiten bräuchte dann keine Büromiete zu zahlen, und insofern auch nicht erst die 650 „Mäuse“ Kaltmiete verdienen, um sie dann absetzen zu können. Setzt doch nur unnötig das Bruttoeinkommen nach oben, oder nicht?

Herzlichen Gruß
DM

Hallo,

selbständiger ärztlicher Gutachter sei mit einer Anwältin verheiratet und habe sich in deren Kanzlei in einem Büro untereingemietet. er bezahle dafür € 650/Monat Miete (zzgl. Nebenkosten), weil argumentiert wird, daß man dann mehr von seinem Einkommen absetzen könnte.

Er ja. Bei der Frau ist es dann aber wieder Einkommen? Oder wie muss „deren Kanzlei“ interpretiert werden.

Nun könnte er aber auch zuhause arbeiten bräuchte dann keine Büromiete zu zahlen, und insofern auch nicht erst die 650 „Mäuse“ Kaltmiete verdienen, um sie dann absetzen zu können.

Da istw as dran. Jede nicht ausgegebene Euro ist immer noch besser, als davon bestenfalls 45 Ct „zurück zu bekommen“.

Setzt doch nur unnötig das Bruttoeinkommen nach oben, oder nicht?

Das der Frau? Ja. Beim Gutachter setzt das nicht das Einkommen hoch, sondern mindert es. Ja, nach Veranlagungsart ist das für ein Ehepaar eventuell ein Nullsummenspiel.

Sowas kann unter Umständen irgendwie Sinn machen. Vor allem wenn nicht nur steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Das wäre dann allerdings höchst indivisuelle. Die steuerliche Seite könnte ein Steuerberater sicher besser vorrechnen und beurteilen.

Grüße

Setzt doch nur unnötig das Bruttoeinkommen nach oben, oder
nicht?

Das von der Anwältin. Das Einkommen des Gutachters sinkt. so daß steuerlich zumindest bei gemeinsamer Veranlagung ein Nullsummenspiel entstehen könnte.

Anderer Aspekt:
Das zahlen einer Miete durch den Gutachter hilft evtl. mit, die Vermutung einer Scheinselbstständigkeit nicht aufkommen zu lassen, bzw. gegenüber dem FA die Ernsthaftigkeit des Gewerbes des Gutachters zu belegen.

Herzlichen Gruß
DM

Grüße

Erdbeerzunge