Macht die Polizei sowas?

Hallo,

also ich weiß nicht was ich davon halten soll und kann mir nicht vorstellen ob das so gelaufen sein kann.

Ne Arbeitskollegin von mir, stand gestern Morgen bei uns im Geschäft, völlig voll Blut, sie komme gerade von der Polizeiwache.

Ihr Mann hätte sie geschlagen und sie sich gewehrt. Darauf habe dieser die Polizei gerufen und sie sei in Gewahrsam genommen worden. Zwar habe er sie massiv geschlafen, aber weil der Mietvertrag auf ihn laufe, habe die Polizei sie über nach in die Ausnüchterungszelle gesteckt.

Am Morgen dann hätte die Polizei sie einfach gehen lassen.

Allerdings habe sie wohl einen Platzverweis, aber nur um sie vor ihrem Manne zu schützen.

So stand sie also in der Arbeit und wollte ins Frauenhaus und zum Arzt gebracht werden.

Aber ich kann mir das nicht vorstellen. Hätte die Polizei nicht den Mann mitgenommen? Oder sie gleich in ein Frauenhaus gebracht? Außerdem wäre sie doch sicher zum Arzt gebracht worden?

Oder lieg ich da jetzt so falsch?

Ich meine ich überschätze doch die Polizei nicht, wenn ich sowas annehme.

Gruß Lulea

Hallo,

klingt ganz komisch. Ohne jetzt sagen zu können oder zu wollen wer die Wahrheit sagt, klingt das einfach mal danach, als ob die Polizei dem Mann geglaubt hat, dass seine Frau im Rausch randaliert/ihn angegriffen hat und jetzt deshalb gegen Sie einen „Platzverweis“ nach dem zuständigen Landespolizeigesetz (bei uns in Nds. z.B. NGefAG) ausgesprochen hat. Aufgrund der akuten Gefährdungssituation gab es dann auch noch die auswärtige Übernachtung bis zumindest der Rausch weg ist.

Kannst Dir jetzt überlegen, wem von den beiden Du glauben möchtest.

Gruß vom Wiz

NGefAG

Nds. SOG

Hallo.

Im Ehevertrag stehen gewisse Dinge
Folgt:
Die Argumentation mit dem Laufen des Mietvertrages kann nie stimmen.

Gruß

Im Ehevertrag stehen gewisse Dinge
Folgt:
Die Argumentation mit dem Laufen des Mietvertrages kann nie
stimmen.

Was ist das wieder für eine krause Antwort? Allein schon der Umstand, daß es möglicherweise keinen Ehevertrag gibt und die Polizei einen eventuell existierenden nicht kennt, deutet doch darauf hin, daß der in dem Kontext überhaupt keine Rolle spielen kann.

C.

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Hi C.

Kannst Du mir erklären, wie eine durchaus mit Inhalt versehene vielleicht krause Antwort eine Bedeutung für Handlungen der Polizei haben kann, die etwas u. U. kennt?

Gruß, Michael

Kannst Du mir erklären, wie eine durchaus mit Inhalt versehene
vielleicht krause Antwort eine Bedeutung für Handlungen der
Polizei haben kann, die etwas u. U. kennt?

Ich habs nun mehrfach versucht, aber ich verstehe diesen Satz beim besten Willen nicht.

Hallo und schönen guten Abend.

Nun, wie Du Dir vorstellen kannst, verstehe ich ihn aber schon. Blättern wir etwas zurück: Es ging um den Ehevertrag. DEN muß es nicht geben. ABER es gibt DEN Sachverhalt des Ehevertrags an sich. Den SACHVERHALT. Den AN sich gibt es eben. In ihm wird nie stehen, daß eine Mißhandlung der Ehepartner gestattet ist, daß in ihm andere Dinge abgehandelt werden, lasse ich da schon ganz außen vor. TRENNUNG:

Deshalb verwendete ich auch das Wort „nie“ und nicht das „nicht“ in dem 1. Beitrag. Klar? Trennung.

Mir ist (demnach) nicht bewußt, was ich falsch geantwortet habe, außer der Kleinigkeit, daß ich in der 1. Antwort auf Dich „eine durchaus mit Inhalt versehene…“ statt einem eher passenden " D eine durchaus mit Inhalt versehene…" schrieb, DAS wiederum kann (aber das soll keine Entschuldigung sein) kann daran liegen, daß ich noch zu viel mit meiner 1. Antwort befasst war.

Und die Quintessenz? Die besteht wohl darin, daß der/die Fragesteller(in) nicht danach fragte, OB in einer Ehe ein Ehevertrag Pflicht ist, das hast Du aber beantwortet.

Gruß, Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

DEN muß es nicht geben. ABER es gibt DEN Sachverhalt des
Ehevertrags an sich. Den SACHVERHALT. Den AN sich gibt es
eben. In ihm wird nie stehen, daß eine Mißhandlung der
Ehepartner gestattet ist, daß in ihm andere Dinge abgehandelt
werden, lasse ich da schon ganz außen vor. TRENNUNG:

Deshalb verwendete ich auch das Wort „nie“ und nicht das
„nicht“ in dem 1. Beitrag. Klar? Trennung.

auch der Artikel ist wieder schwer verständlich, aber ich denke, im Kern geht es um folgendes: Du glaubst, daß die Entscheidung der Polizei mit einem Ehevertrag zu tun hat, den es vielleicht gibt oder auch nicht, oder auch nicht (ich gebe mir mit der Verständlichkeit für den Moment auch mal keine große Mühe; das zweite „oder auch nicht“ war jedenfalls Absicht).

Die Fragestellung, ob es einen Ehevertrag gibt, ist jedenfalls ohne Belang. Weder interessiert sich die Polizei dafür noch fährt sie mit einem der Betroffenen zum Notar oder Bankschließfach (wo sich solche Urkunden üblicherweise aufzuhalten pflegen), um nachzulesen, was dort vielleicht drinsteht.

Stattdessen haben sich die Polizisten für den Mietvertrag interessiert, denn der regelt, wer für den Wohnraum bezahlt und damit am ehesten ein Recht hat, sich in der Wohnung aufzuhalten.

C.

Hallo.

…den Mietvertrag
interessiert, denn der regelt, wer für den Wohnraum bezahlt

Tut er.

und damit am ehesten ein Recht hat, sich in der Wohnung
aufzuhalten.

DAS war es, worauf ich hinaus wollte. Stimmt das SO wirklich?

Hallo,

und damit am ehesten ein Recht hat, sich in der Wohnung
aufzuhalten.

DAS war es, worauf ich hinaus wollte. Stimmt das SO wirklich?

das ist doch die Ausgangslage: Problem zwischen den beiden Bewohnern. Lösung: die beiden sind getrennt voneinander unterzubringen, d.h. einer in der Wohnung, einer außerhalb. Derjenige, der Mieter ist, ist nun einmal „näher dran“.

Anders formuliert: wenn ich einen von beiden aus der Wohnung entfernen muß, kann ich schlecht ausgerechnet den vor die Tür setzen, der Mieter ist.

1 Like

Wie sieht es mit dem Hausrecht aus?
Guten Tag.


getrennt voneinander unterzubringen, d.h.
einer in der Wohnung, einer außerhalb. Derjenige, der
Mieter ist, ist nun einmal „näher
dran“.

anders formuliert: wenn ich einen von beiden aus der Wohnung
entfernen muß, kann ich schlecht ausgerechnet
den vor die Tür setzen, der Mieter ist.

Also, ich bringe mal den Begriff Hausrecht in die Diskussion.

Und da ist es nun so, daß Du im Alltag viele 10000-fach Situationen finden kannst, in denen jemand das Hausrecht in dem jeweiligen Gebäude (für Wohnflächen, die kein ganzes Gebäude sind, müßte das analog gelten) hat, obwohl er weder Mieter noch Eigentümer dort ist.

Kleines Beispiel: Stellen wir uns eine Realschule vor. Gerade in dem Augenblick ist der Hausmeister anwesend. Nun stürmt der Oberbürgermeister (oder der Direktor) das Schulhaus, durch den normalen Eingang natürlich, mit 4 Promillen Alkohol intus, mit Handgranaten, von denen schon der Sicherungsstift abgezogen ist, mit Pfeil und Bogen, mit 2 Bierkästen und mit schwergewichtiger Kopflosigkeit.

Kann der Hausmeister ihn nicht des Hauses verweisen und/oder Hilfe holen? Er hat kaufmännisch betrachtet mit dem Schulgebäude kaum etwas zu tun, aber Hausrecht, dürfte also mit Sicherheit zu oben beschriebenen Maßnahmen berechtigt sein zum Wohle des Umfeldes. Er kann ihn hinauswerfen oder belangen.

Das kann durchaus im Heim auch so sein, oder? Die Polizei sollte dies abwägen. " Kaufmännisch gesehene" Verantwortlichkeit und der Aspekt der Gewalt.

Gruß, Michael

Hallo,

Kann der Hausmeister ihn nicht des Hauses verweisen und/oder
Hilfe holen? Er hat kaufmännisch betrachtet mit dem
Schulgebäude kaum etwas zu tun, aber Hausrecht, dürfte also
mit Sicherheit zu oben beschriebenen Maßnahmen berechtigt sein
zum Wohle des Umfeldes. Er kann ihn hinauswerfen oder
belangen.

den Oberbürgermeister ja, den Schulleiter nicht, wenn dieser ihm gegenüber weisungsbefugt ist.

Das kann durchaus im Heim auch so sein, oder? Die Polizei
sollte dies abwägen. " Kaufmännisch gesehene"
Verantwortlichkeit und der Aspekt der Gewalt.

Das Hausrecht hat der Mieter und nicht die Polizei. Die Polizei kann im Zuge einer Maßnahme einen Platz- bzw. einen Wohnungsverweis aussprechen, aber den spricht sie aus den bereits genannten Gründen nicht ggü. dem Mieter aus.

Gruß
Christian

Hallo,

Kleines Beispiel: Stellen wir uns eine Realschule vor.
Gerade in dem Augenblick ist der Hausmeister anwesend. Nun
stürmt der Oberbürgermeister (oder der Direktor) das
Schulhaus, durch den normalen Eingang natürlich, mit 4
Promillen Alkohol intus, mit Handgranaten, von denen schon der
Sicherungsstift abgezogen ist, mit Pfeil und Bogen, mit 2
Bierkästen und mit schwergewichtiger Kopflosigkeit.

der Hausmeister kann in so einer Situation alles Mögliche, egal ob er Hausrecht wahrnimmt oder auch nicht. Selbst wenn er den Oberbürgermeister mit seiner Hausmeisteraxt erschlägt, hätte er gute Chancen, dass dieses als gerechfertigt angesehen wird.

Kann der Hausmeister ihn nicht des Hauses verweisen und/oder
Hilfe holen? Er hat kaufmännisch betrachtet mit dem
Schulgebäude kaum etwas zu tun, aber Hausrecht, dürfte also
mit Sicherheit zu oben beschriebenen Maßnahmen berechtigt sein
zum Wohle des Umfeldes. Er kann ihn hinauswerfen oder
belangen.

Ob jemand das Hausrecht wahrnimmt, liegt auch daran, ob ihm die Wahrnehmung des Hausrechtes übertragen wurde, nicht ob so etwas kaufmännisch betrachtet wird.

Hmm… wenn ich deinen Beitrag lese, komme ich zu dem Schluss, dass du die Frage des UP gar nicht verstanden hast. Aber vielleicht kann ich auch deinen „krausen“ Schreibstil nicht deuten.

Gruss

Iru

Hallo.

Hmm… wenn ich deinen Beitrag lese, komme ich zu
dem Schluss, das du die Frage des UP gar nicht verstanden
hast. Aber vielleicht kann ich auch deinen „krausen“
Schreibstil nicht deuten.

Die Frage des UP habe ich so verstanden, daß er (der UP) die Erzählung seiner Kollegin anzweifelt und darum in einem Forum (ich weiß nicht, ob das überhaupt der brauchbarste Weg ist) fragt, ob die Polizei das so macht.

Nun

stürmt der Oberbürgermeister (oder der Direktor) das
Schulhaus, durch den normalen Eingang natürlich, mit 4
Promillen Alkohol intus, mit Handgranaten, von denen schon der
Sicherungsstift abgezogen ist, mit Pfeil und Bogen, mit 2
Bierkästen und mit schwergewichtiger Kopflosigkeit.

der Hausmeister kann in so einer Situation alles Mögliche, egal ob er Hausrecht wahrnimmt oder auch nicht. Selbst wenn er den Oberbürgermeister mit seiner Hausmeisteraxt erschlägt, hätte er gute Chancen, dass dieses als gerechfertigt angesehen wird

Es geht aber eben genau darum, daß ich diese Aktion mit der metaphorischen Hausmeisteraxt oder etwas anderem mit dem Wort „Hausrecht“ in Verbindung bringe, oder vielleicht sollte ich schreiben, SEHE. Ich weiß nebenbei aber schon, was Hausrecht bedeutet.

Ich kann halt nicht „schlüssig“ begründen, warum ich die Axt einerseits und Hausrecht andererseits zusammenbringe. Aber es ist in meinen Augen eben (sozusagen nicht „schlüssig“) so: Wir haben hier einen Randalierer, bei dem man sich u. U. situationsabhängig fragen könnte, ob sein Hausrecht (nur wenn vorhanden) ihn zu Konfrontation mit einem anderen mit Hausrecht (z. B. dem HM) ZUM EINEN und zu IN - FRAGE - STELLUNG jener SELBST ausgeübten (nun klarerweise nicht mehr existierenden) Berufseignung in dem geschilderten Vorfall verfällt. Denn, wäre der OB oder Schulleiter nicht unter Drogen (aus einer seiner Angriffswaffen, dem Bierkasten), dann könnte ja durchaus sein, daß er sich fragt „Mensch, ich bin ja von der Kommune, also DARF ich das ja womöglich TATSÄCHLICH (?)“ UND dann Gedanken zwecks „Eigentümereigenschaft“ und „Miete“ (laienhaft gesagt) durch seinen Kopf gehen, WAS DANN, WENN DER GEDANKENGANG WEITERGEFAHREN WIRD, „EINEM“ DAS WORT HAUSRECHT EINFALLEN LÄSST.

Kürzer: Denke ich über etwas, daß an Rechte und die passenden Überlegungen sich anlehnt, nach, führt das über kurz oder lang zum Mietrecht … bzw. dem Begriff des/der Eigentümer(s) und allem, was Mieter z. B. wissen sollten.

Es war also naheliegend, HAUSRECHT quasi als Gegenstandpunkt ins Feld zu führen.

Gruss
Iru

Ja, OK, Gruß Michael (jetzt mit Knoten im Finger)