Hallo.
Hmm… wenn ich deinen Beitrag lese, komme ich zu
dem Schluss, das du die Frage des UP gar nicht verstanden
hast. Aber vielleicht kann ich auch deinen „krausen“
Schreibstil nicht deuten.
Die Frage des UP habe ich so verstanden, daß er (der UP) die Erzählung seiner Kollegin anzweifelt und darum in einem Forum (ich weiß nicht, ob das überhaupt der brauchbarste Weg ist) fragt, ob die Polizei das so macht.
Nun
stürmt der Oberbürgermeister (oder der Direktor) das
Schulhaus, durch den normalen Eingang natürlich, mit 4
Promillen Alkohol intus, mit Handgranaten, von denen schon der
Sicherungsstift abgezogen ist, mit Pfeil und Bogen, mit 2
Bierkästen und mit schwergewichtiger Kopflosigkeit.
der Hausmeister kann in so einer Situation alles Mögliche, egal ob er Hausrecht wahrnimmt oder auch nicht. Selbst wenn er den Oberbürgermeister mit seiner Hausmeisteraxt erschlägt, hätte er gute Chancen, dass dieses als gerechfertigt angesehen wird
Es geht aber eben genau darum, daß ich diese Aktion mit der metaphorischen Hausmeisteraxt oder etwas anderem mit dem Wort „Hausrecht“ in Verbindung bringe, oder vielleicht sollte ich schreiben, SEHE. Ich weiß nebenbei aber schon, was Hausrecht bedeutet.
Ich kann halt nicht „schlüssig“ begründen, warum ich die Axt einerseits und Hausrecht andererseits zusammenbringe. Aber es ist in meinen Augen eben (sozusagen nicht „schlüssig“) so: Wir haben hier einen Randalierer, bei dem man sich u. U. situationsabhängig fragen könnte, ob sein Hausrecht (nur wenn vorhanden) ihn zu Konfrontation mit einem anderen mit Hausrecht (z. B. dem HM) ZUM EINEN und zu IN - FRAGE - STELLUNG jener SELBST ausgeübten (nun klarerweise nicht mehr existierenden) Berufseignung in dem geschilderten Vorfall verfällt. Denn, wäre der OB oder Schulleiter nicht unter Drogen (aus einer seiner Angriffswaffen, dem Bierkasten), dann könnte ja durchaus sein, daß er sich fragt „Mensch, ich bin ja von der Kommune, also DARF ich das ja womöglich TATSÄCHLICH (?)“ UND dann Gedanken zwecks „Eigentümereigenschaft“ und „Miete“ (laienhaft gesagt) durch seinen Kopf gehen, WAS DANN, WENN DER GEDANKENGANG WEITERGEFAHREN WIRD, „EINEM“ DAS WORT HAUSRECHT EINFALLEN LÄSST.
Kürzer: Denke ich über etwas, daß an Rechte und die passenden Überlegungen sich anlehnt, nach, führt das über kurz oder lang zum Mietrecht … bzw. dem Begriff des/der Eigentümer(s) und allem, was Mieter z. B. wissen sollten.
Es war also naheliegend, HAUSRECHT quasi als Gegenstandpunkt ins Feld zu führen.
Gruss
Iru
Ja, OK, Gruß Michael (jetzt mit Knoten im Finger)