ich hatte am 11.02.2017 einen Schneeunfall, da der Discotheken Besitzer seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist und die Frage der Schuld klar auf der Hand liegt, da er fahrlässig gehandelt hat! Er hat die Sache seiner Versicherung weitergegeben, des weiteren habe ich zu dem Zeitpunkt Winterstiefel getragen! Meine davongetragenen Verletzungen waren Ein Speichensbruch des Ellbogens inklusive Folgeschäden, die durch ein ärztliches Attest diagnostiziert und festgestellt wurde und der Versicherung bereits vorliegt! Darüberhinaus habe ich zusätzlich noch einen Nasenbeinbruch erlitten! Jetzt zu meiner Frage: In welcher Höhe kann bzw. darf ich Schmerzensgeld verlangen und macht es Sinn, da ich Rentnerin bin, dass meine RA Pkh beantragt, wenn sich die Gothaer weiterhin querstellt, dass ich trotzdem zu meinem Recht komme und meine Klage von Erfolg gekrönt sein wird?! Wie denken Sie darüber?!
Guten Abend!
Googelst Du nach „Nasenbeinfraktur in Verbindung mit Armverletzung“ kommst Du auf Gerichtsurteile, die Geschädigten einen Betrag im mittleren bis oberen 4stelligen Bereich zusprachen. Solchen Entscheidungen kann man aber nur eine ungefähre Größenordnung entnehmen. Der konkrete Einzelfall kann anders liegen und jedes Gericht tickt auf eigene Weise.
Natürlich ist es sinnvoll. Ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt lässt Dich die Versicherung am langen Arm verhungern und spielt das übliche Spiel: Geld behalten und darauf hoffen, dass Geschädigte irgendwann entnervt aufgeben oder sich mit einem Trinkgeld abspeisen lassen.
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Gruß
Wolfgang
Also hast du schon einen Rechtsanwalt? Was wurde denn bisher unternommen?
Wenn nein, hole das bitte umgehend nach. Wolfgang hatte es schon geschrieben. Die Versicherungen sind teilweise nicht zimperlich, wenn es um Schadenregulierung geht.
Bei dir geht es auch nicht „nur“ um Schmerzensgeld, sondern auch um evt. Spätfolgen. Eine Ellbogenfraktur ist kein Pappenstiel.
Was mich gerade ärgert, das ist ein ganz klarer Haftpflichtschaden (d.h., es sind fremde Leute und nicht der Versicherungsnehmer zu Schaden gekommen) und die Herrschaften stellen sich trotzdem quer.
Data
Der Antrag auf PKH macht immer Sinn, wenn die Voraussetzungen bzgl. der eigenen finanziellen Situation erfüllt sind, und eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit in Bezug auf das anzustrengende Verfahren besteht. Insbesondere dann, wenn man sich aus genau diesem Grund sonst scheuen würde, zum Anwalt zu gehen, obwohl die Chancen gut sind.
Und wenn die Chancen sogar richtig gut sind, dann wäre es ohnehin unklug auf den Anwalt zu verzichten. Denn dann wird die Versicherung vollständig oder größtenteils (die Klagforderung sollte natürlich angemessen sein) verlieren, und zahlt dann auch im Verhältnis ihres Unterliegens die Verfahrenskosten. D.h. wenn man hier eine angemessene Forderung geltend macht, die das Gericht dann auch zu 100% so ausurteilt, dann war der ganze Spaß für den Sieger am Ende kostenlos, und die bockige Versicherung muss blechen.
Ich denke, an der Geschichte stimmt was nicht.
"Mein Anwalt will Antrag auf PKH stellen "- na gut, was hält ihn oder Dich denn überhaupt davon ab ?
Du willst doch was erreichen, also bleibt doch nur die Klage, wenn sich die Versicherung seit 8 Monaten nicht gerührt hat. Leider erfährt man ja nichts darüber, warum und wieso. Ist die Haftungsfrage überhaupt strittig ?
Und die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes kann doch wohl dein Anwalt ermitteln und einfordern.
MfG
duck313
Vielen netten Dank für die hilfreiche Auskunft, das hat mir sehr weiter geholfen