Macht eine Versicherung gegen Mietnomaden Sinn?

Hallo zusammen,

mich würde Eure Meinung interessieren zum Thema „Versicherung gegen Mietnomaden“.

Wir bringen das Produkt neu auf den Markt und ich habe in meinem Kundenkreis breits eine sehr positive Resonanz.
Das ist ja leider nur regional begrenzt (die Meinungen die ich erhalte) …daher einfach mal hier gefragt was Ihr davon haltet.

Kurz umrissen, damit das nicht zur Werbeveranstaltung wird:

Es werden Mietausfall, Renovierungskosten, Entrümplungskosten gezahlt.

Nun her mit Euren Meinungen … ich bin echt neugierig.

Gruß

Mike

Grundsätzlich sollte man alles was einen nicht um Kopf und Kragen bringt, auch nicht versichern. Wenn es einen wirklich mal passiert, dass man sich solche Mieter eingefangen hat, dann sollte man den Schaden selber regulieren.

Das wäre aus meiner Sicht sehr einseitig. Natürlich gibt es „wichtigeres“ zu versichern-aber interessant kannes allemal sein…Die Frage ist, wann sich eine solche Versicherung „amortisiert“-und zwar für den Kunden?
Vielleicht kann man mir mal einen Link senden?
VG

…ich gebe natürlichem jedem Recht, der erst mal skeptisch ist bei diesem Thema. Eine Versicherung muß natürlich Sinn machen und von den Kosten ein vernünftiges Verhältniss des Schutzes bieten.
Die Frage einer Absicherung stellt sich dann, wenn mich ein Schaden finanziell sehr schädigen würde.
Bei vielen Immobilien werden die Mieteinkünfte zum Teil zur Tilgung einer Hypothek genutzt. Wenn diese aus fallen, kann es eng werden.

Bei einem Link zum Produkt hätte ich Bauchschmerzen, da ich in dem Fall öffentlich werben würde, was ich nicht im Forum darf.

Ich stell hier mal die Fakten rein…hoffe das diese Auskunft okay ist.

Versichert sind Schäden am Vermögen des Vermieters, die dadurch entstehen, dass sein Mieter seinen
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder wegen „vertragsloser“ Nutzung der Wohneinheit nicht erfüllt.
Pro Wohneinheit kann Versicherungsschutz für 2 Mieter bestehen.

> Mietrückstände (inkl. Nebenkosten lt. Mietvertrag)
ab Beginn des Mietrückstands und rückwirkend
maximal 6 Monate ab Schadenmeldung.
> Nutzungsentgelt (inkl. Nebenkosten), für den Zeitraum, in dem der Mieter nach
Kündigung des Mietvertrags in der Wohnung bleibt.
> Kosten für die Renovierung, Sanierung und Entrümpelung der Wohneinheit
(einschließlich Ungezieferbeseitigung).
> Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter
Gegenstände oder Bestandteile der Wohneinheit bis
zum Zeitwert.
> Entgangene Mieteinnahmen (ohne Betriebskosten) für die Renovierungszeit,
maximal 3 Monate.

Grundsätzlich ist diese Police ab zu schließen unter folgenden Vorraussetzungen:

Generell: Der Mieter hat in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
erfüllt (insbesondere keine Zahlungsrückstände oder Stundungen).

Zusätzlich, wenn der Mietvertrag noch keine 3 Monate besteht, Bonitätsprüfung des Mieters vor Abschluss
des Mietvertrags, wahlweise durch:
Gehaltsnachweis
Wirtschaftsauskunft einer Auskunftei
Mietkaution wurde durch Mietbürgschaft einer Bank oder Versicherung gestellt
Ein Dritter hat die Verpflichtung für die Mietzahlungen übernommen

Fehlt die Bonitätsprüfung, ist ein Abschluss der Versicherung erst 3 Monate nach Beginn des Mietvertrags
möglich!

Es gibt einen kleinen Haken, der aber kein wirklicher ist…es gibt eine Selbstbeteiligung von 3
Kaltmieten…jedoch ist das die Höhe der meisten Kautionen.

Preisbeispiele soll ich bringen?
Es gibt nur 3 Varianten die möglich sind:

Versicherungssumme
5 000 Euro, 10 000 Euro oder 15 000 Euro Kostenschutz für 124 Euro, 204 Euro oder 264 Euro. Eigentlich
super einfach. Die Beträge sind incl Steuer!

Eintritt des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsnehmer hat den Mieter unter Fristsetzung
> zur Zahlung der Miete, Nebenkosten oder des Nutzungsentgelts oder
> zur Leistung von Schadenersatz schriftlich aufgefordert und
> diese Frist ist ohne Ausgleich der Forderung verstrichen.
Fälligkeit der Leistung
> Generelle Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung ist die schriftliche
Kündigung des Mietvertrags.
> Vorschusszahlungen sind möglich (Kostenvoranschläge erforderlich).

Höchstentschädigung

Die Versicherungssumme steht als Höchstentschädigung pro Mietverhältnis für alle Schadenpositionen insgesamt
einmal zur Verfügung.

Selbstbeteiligung

3 Monatsmieten (kalt)

Rechtsübergang / Regress

Im Leistungsfall geht der bestehende Anspruch des Vermieters auf Mietzins oder Schadenersatz gegen den
Mieter auf R+V über. R+V nimmt den Mieter in Regress.

Bestrittene Forderungen

Der Mieter erhebt Einwendungen, Einreden oder Gegenansprüche:
R+V leistet bis zur Klärung des Anspruchs durch den Vermieter Abschlagzahlungen von 50 % der Schadensumme
(mit Rückzahlungsvorbehalt).

Jetzt war es doch recht versicherungstechnisch…doch ohne geht´s nicht.

Ich glaube 10.000Euro Schutz für 204 Euro Beitrag rechnet sich. Besonders da der Beitrag dieser Absicherung steuerlich als Betriebskosten gelten und absetzbar sind.

Moin, aspax,

wann sich eine solche Versicherung
„amortisiert“-und zwar für den Kunden?

ganz simple Rechnung: Sobald der Schadensfall eintritt und die Entschädigung die bis dahin gezahlten Beiträge erreicht oder besser noch überschreitet.

Gruß Ralf

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Moin, Mike,

das kommt auf die Tarife an. Irgendwelche Vorstellungen?

Gruß Ralf

…das Problem ist natürlich: Wenn jeder mehr raus bekommt als er einzahlt kann kein Unternehmen bestehen. Hier ist immer ein wunder Punkt bei mir, denn auch eine Versicherung muß Gewinne erzielen.
Es kann nunmal niemand in die Zukunft schauen und wissen was, wann geschieht.
Die Entscheidung, so finde ich muß anders gefunden werden:
Kosten (hier zB. 260 Euro im Jahr für 15 T Euro Schutz) abzüglich Rückerstattung durch das Finanzamt (lass ich hier mal raus aus meiner Berechnung) im Verhältniss zur Summe :
Für 57 Jahre wäre der Beitrag bezahlt, wenn 1 Schaden auf kommt mit 15 T Entschädigung.
Ob das ein gutes Geschäft ist…jeder muß dies für sich entscheiden.

Moin, V.,

ich weiß das alles. Gefragt war aber, laut und deutlich, nach der Amortisierung für den Kunden :smile:))

Gruß Ralf

Moin, V.,

ich weiß das alles. Gefragt war aber, laut und deutlich, nach
der Amortisierung für den Kunden :smile:))

Gruß Ralf

Hy Ralf,

wer kann Dir hier eine exacte Auskunft geben? Eine Versicherung armotisiert sich bei ca. 10 % der Kunden. Denn nur hier entsteht ein größerer Schadenfall.
Dir Versicherungen rechnen natürlich so, dass sich eine Versicherung, unterm Strich, nie armotisiert…sonst wären alle Gesellschaften pleite :smile:

Aber bei den 10 % die es trifft passt es halt. Nur wer gehört drunter?
Diese Frage bleibt offen…auch wenn Dir das alles bekannt ist :wink:

Gruß

Mike