…ich gebe natürlichem jedem Recht, der erst mal skeptisch ist bei diesem Thema. Eine Versicherung muß natürlich Sinn machen und von den Kosten ein vernünftiges Verhältniss des Schutzes bieten.
Die Frage einer Absicherung stellt sich dann, wenn mich ein Schaden finanziell sehr schädigen würde.
Bei vielen Immobilien werden die Mieteinkünfte zum Teil zur Tilgung einer Hypothek genutzt. Wenn diese aus fallen, kann es eng werden.
Bei einem Link zum Produkt hätte ich Bauchschmerzen, da ich in dem Fall öffentlich werben würde, was ich nicht im Forum darf.
Ich stell hier mal die Fakten rein…hoffe das diese Auskunft okay ist.
Versichert sind Schäden am Vermögen des Vermieters, die dadurch entstehen, dass sein Mieter seinen
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder wegen „vertragsloser“ Nutzung der Wohneinheit nicht erfüllt.
Pro Wohneinheit kann Versicherungsschutz für 2 Mieter bestehen.
> Mietrückstände (inkl. Nebenkosten lt. Mietvertrag)
ab Beginn des Mietrückstands und rückwirkend
maximal 6 Monate ab Schadenmeldung.
> Nutzungsentgelt (inkl. Nebenkosten), für den Zeitraum, in dem der Mieter nach
Kündigung des Mietvertrags in der Wohnung bleibt.
> Kosten für die Renovierung, Sanierung und Entrümpelung der Wohneinheit
(einschließlich Ungezieferbeseitigung).
> Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter
Gegenstände oder Bestandteile der Wohneinheit bis
zum Zeitwert.
> Entgangene Mieteinnahmen (ohne Betriebskosten) für die Renovierungszeit,
maximal 3 Monate.
Grundsätzlich ist diese Police ab zu schließen unter folgenden Vorraussetzungen:
Generell: Der Mieter hat in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
erfüllt (insbesondere keine Zahlungsrückstände oder Stundungen).
Zusätzlich, wenn der Mietvertrag noch keine 3 Monate besteht, Bonitätsprüfung des Mieters vor Abschluss
des Mietvertrags, wahlweise durch:
Gehaltsnachweis
Wirtschaftsauskunft einer Auskunftei
Mietkaution wurde durch Mietbürgschaft einer Bank oder Versicherung gestellt
Ein Dritter hat die Verpflichtung für die Mietzahlungen übernommen
Fehlt die Bonitätsprüfung, ist ein Abschluss der Versicherung erst 3 Monate nach Beginn des Mietvertrags
möglich!
Es gibt einen kleinen Haken, der aber kein wirklicher ist…es gibt eine Selbstbeteiligung von 3
Kaltmieten…jedoch ist das die Höhe der meisten Kautionen.
Preisbeispiele soll ich bringen?
Es gibt nur 3 Varianten die möglich sind:
Versicherungssumme
5 000 Euro, 10 000 Euro oder 15 000 Euro Kostenschutz für 124 Euro, 204 Euro oder 264 Euro. Eigentlich
super einfach. Die Beträge sind incl Steuer!
Eintritt des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsnehmer hat den Mieter unter Fristsetzung
> zur Zahlung der Miete, Nebenkosten oder des Nutzungsentgelts oder
> zur Leistung von Schadenersatz schriftlich aufgefordert und
> diese Frist ist ohne Ausgleich der Forderung verstrichen.
Fälligkeit der Leistung
> Generelle Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung ist die schriftliche
Kündigung des Mietvertrags.
> Vorschusszahlungen sind möglich (Kostenvoranschläge erforderlich).
Höchstentschädigung
Die Versicherungssumme steht als Höchstentschädigung pro Mietverhältnis für alle Schadenpositionen insgesamt
einmal zur Verfügung.
Selbstbeteiligung
3 Monatsmieten (kalt)
Rechtsübergang / Regress
Im Leistungsfall geht der bestehende Anspruch des Vermieters auf Mietzins oder Schadenersatz gegen den
Mieter auf R+V über. R+V nimmt den Mieter in Regress.
Bestrittene Forderungen
Der Mieter erhebt Einwendungen, Einreden oder Gegenansprüche:
R+V leistet bis zur Klärung des Anspruchs durch den Vermieter Abschlagzahlungen von 50 % der Schadensumme
(mit Rückzahlungsvorbehalt).
Jetzt war es doch recht versicherungstechnisch…doch ohne geht´s nicht.
Ich glaube 10.000Euro Schutz für 204 Euro Beitrag rechnet sich. Besonders da der Beitrag dieser Absicherung steuerlich als Betriebskosten gelten und absetzbar sind.