Eine Person die nicht namentlich aufgeführt ist aber einer Partei die wählbar ist angehört und welche Auswirkungen hat das auf das Wahlergebnis der betreffenden Person ?
der dürfte dann ungültig sein. Die Erststimme ist für die Personen in deinen Wahlkreis bestimmt. Die Zweitstimme für die Partei.
ist deine Person nicht in deinen Wahlkreis kannst du diese nicht wählen.
Hallo,
es gelten zwei Grundsätze:
- Es muss erkennbar sein, welchem der aufgedruckten Kandidaten die Stimme gelten soll.
- Die Stimmabgabe darf nicht in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Art erfolgt sein.
Handschriftliches Gekritzel, das man nicht DIR zuordnen kann, führt nicht zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels.
Ungültig ist dann nur diese Erststimme, weil sie für jemanden abgegeben wurde, der gar nicht wählbar ist.
Das Wahlergebnis wird so beeinflusst:
Du hättest sonst den Direktkandidaten wählen können, der dir am ehesten zusagt. Diese Stimme hast dann du aber leider verschenkt. Sonst gibt es keinen Einfluss.
Noch ein Hinweis:
Alle Änderungen an Stimmzetteln werden am Wahlabend von mindestens zwei Leuten gesehen, maximal vom gesamten Wahlvorstand (bei uns sind das sechs bis acht normale Bürger) .
Kein Parteivorstand, kein Bürgermeister, kein Politker wird das je sehen oder davon etwas mitbekommen. Schlimmstenfalls hat man seine Stimme selber ungültig gemacht.
Es ist sinnlos und bringt dem Wahlvorstand nur Zusatzarbeit.
Hallo,
bist du sicher, dass du die Bedeutung von Erst- und Zweitstimme kennst?
Fragt sich
HaWeThie
Vielleicht ist meine Fragestellung unglücklich ? Ich habe gehofft das der Person die z.Bsp. auch keiner Partei angehört ( man nennt das ja jetzt wohl parteilose Bürgerkandidaten ) seine Stimme geben kann ,um damit vielleicht Bundesweit eine Chance besteht auch parteilose Kandidaten in den Bundestag zu wählen ?
Offensichtlich haben dann Direkt -Kandidaten wenn sie nur in einem Bundesland sich aufstellen lassen und keine Partei die Bundesweit gewählt werden kann 0 Chancen ???
Ebenso ist das dann wohl mit der Zweitstimme so das nicht Bundesweit agierende Parteien 0 Chance haben in den BT zu kommen oder ??
Der Wahlzettel ist dann ungültig und was nützt es jemanden dann, wenn er in ganz Deutschland nur eine Stimme bekommt?
Nö. Du hast nur offensichtlich genau gar keine Ahung, was die Erststimme eigentlich ist. Die zählt nämlich nicht bundesweit, sondern damit wird ausschließlich der Abgeordnete in Deinem Wahlkreis bestimmt. Wenn Du dort Deinen Nachbarn oder Franz vom Bodensee einträgst oder den Weihnachtsmann, bekommt keiner der Kandidaten in Deinem Wahlkreis Deine Stimme - und im übrigen Deutschland ohnehin niemand. Und jeder Wahlkreiskandidat kann auch nur in einem einzigen Wahlkreis kandidieren. Was Du da vorhast ist komplett sinnfrei.
Deine Zweitstimme ist eigentlich die wichtigere. Denn mit der wird festgelegt, mit wieviel Prozent welche Partei im Bundestag vertreten ist.
Wie wäre es denn, wenn Du Dich vor der Wahl wenigstens mal in Grundzügen informieren würdest?
insbesondere:
Gruß
anf
vielen Dank für die Antworten , hätte nicht gedacht das mann in diesen Forum wie ein dummer Schüler behandelt wird "Wie wäre es denn,wennDu Dich vor der Wahl wenigsten mal in den Grundzügen informieren würdest?"I habe gedacht in diesen Forum ein paar spezielle Antworten zu erhalten die über das Allgemeinwissen der belehrenden Antwortet hinaus geht ! Da die Rechtslage nicht immer eindeutig war. Also ist das Problem nicht lösbar
wenn parteilose Bürgerkandidaten sich nur in einem Bundesland kandidieren das die dann auch eine Chance haben überhaupt in den BT zu kommen ! Die Frage die damit verbunden ist warum wollen Sie dann gewählt werden ?
Sorry, aber nichts von dem, was man Dir erklärt hat, war mehr als Allgemeinwissen.
Und was ein Direktmandat ist hast Du immer noch nicht nachgeschaut. Sonst würdest Du das:
nicht behaupten. Hol’s doch einfach mal nach.
Gruß
anf
Natürlich gibt es parteilose (keiner Partei angehörige) Kandidaten, wenn sie es wollen.
Damit sie überhaupt kandidieren können, müssen sie Unterstützerunterschriften( von Wahlberechtigten ) sammeln und werden dann vom Wahlausschuss zur Wahl zulassen und stehen dann auch auf dem Stimmzettel.
Das kann bei Kommunal-, Landtags- oder auch der Bundestagswahl sein.
Die Zulassungshürden sind unterschiedlich hoch.
Auch Du könntest problemlos Kandidat werden, wenn Du die formalen Hürden der Zulassung überstehst.
Übrigens, Parteien die schon in einem Landes- oder Bundesparlament Abgeordnete stellen sind von Amts wegen nominiert. Sie müssen sich nicht neu bewerben.
Beispiel AfD, ist nicht im Bundestag, musste sich also formell bewerben und Unterstützer nachweisen. In Landtagen sitzen sie, dort im Lande sind sie automatisch dabei.
Für die jetzige Wahl (Wahlen) ist es natürlich zu spät, es gibt Fristen bis zu der man die Unterlagen einreichen muss.
Bei Kommunalwahlen (Gemeinde, Stadt, Landkreis) treten häufig unabhängige Kandidaten an, die dann auch gewählt werden .
Im Landtag/Bundestag selten, gewählt wurde wohl noch nie jemand. Die Zulassungshürden mag man noch schaffen, aber nicht die 5 % Hürde, die ja auch ein Einzelkandidat überspringen müsste.
MfG
duck313
Doch. Angenommen sie sind in einem Bundesland einer der Direktkandidaten in dem Wahlkreis. Wenn sie die einfache Mehrheit der dortigen Erststimmen bekommen haben sie das Direktmandat gewonnen und ziehen in den Bundestag als Abgeordneter ein.
Wie käme man auf den Stimmzettel ?
Man bewirbt sich rechtzeitig, reicht seine 200 Unterstützerunterschriften ein und kann dann in einem beliebigen der 299 Wahlkreise Deutschlands (muss nicht dein Wohnsitz-Wahlkreis sein) antreten.
Fertig.
Danke duck 313 !sehr gute und freundliche Antwort ! auf den Belehrungsstil von allnetflat möchte ich in Zukunft verzichten.
Hallo Duck,
auch bei Dir gibt es einige Ungenauigkeiten bzw. Lücken.
Das ist so mißverständlich. Auch diese Parteien nehmen nicht „automatisch“ an der BT-Wahl teil, sondern müssen natürlich im gesetzlichen Rahmen Wahlvorschläge einreichen.
Die AfD muß keine Unterschriften für die BT-Wahl erbringen gem. § 20 Abs. 2 BWG.
Auch das ist nicht richtig. Bei der BT-Wahl 1949 (damals noch ohne Differenzierung von Erst- und Zweitstimme) wurden 3 Direktbewerber gewählt,
die keine Parteibewerber waren. Davon war mindestens einer, der Unternehmer Richard Freudenberg im WK Mannheim-Land, ein „echter“ Direktkandidat ohne jegliche Parteiunterstützung. Freudenberg hatte eine Absicherung auf der FDP/DVP-Landesliste ausdrücklich abgelehnt.
Seit 1953 gab es zwar keine Direktkandidaten mehr, die einen Wahlkreis gewinnen konnten, aber immer wieder konnten Einzelbewerber mehr als 10% der Erststimmen gewinnen, die Ihnen WK-Kostenerstattung sicherte, darunter mehrmals auch der selige „Remstal-Rebell“ Helmut Palmer.
Auch das hier
ist leider falsch. Die 5%-Hürde spielt bei WK-Kandidaten keine Rolle. wer den WK gewinnt, hat das Mandat, egal wie hoch/niedrig das WK-Ergebnis ist.
Die einzige Verknüpfung von Direktmandat und 5%-Hürde besteht in § 6 Abs. 3, 2. Halbsatz
http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__6.html
wenn durch den Gewinn von 3 Direktmandaten durch eine Partei die 5%-Hürde nicht mehr gilt. Davon profitierte die PDS bei der BT-Wahl 1994 und zog als „Gruppe“ mit 30 Abgeordneten in den BT ein, weil sie bei 4,4% 4 Direktmandate gewonnen hatte. 2002 gewann die PDS bei 4,0% lediglich 2 Direktmandate und hatte somit nur zwei Abgeordnete.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang !
Danke für die Richtigstellung.
1949 ist lange her
Und das mit der 5 % Hürde war mir im nachhinein schon klar, das betrifft ja den Einzelbewerber gar nicht. er ist keine Partei , kann keine Zweitstimmen bekommen. Er zieht schlicht ein, wenn er im Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen bekommen hat.
Übrigens, weil es gerade passt. im Bundeswahlgesetz gibt es den sehr seltsamen und vom BVG schon vor langem gerügten ,aber nie nachgebesserten § 6(1).
Danach würden alle Zweitstimmen für andere Parteien nicht gewertet, wenn der Einzelbewerber direkt gewählt würde, also seinen Wahlkreis gewinnt.
Wie man das praktisch machen sollte, mal dahingestellt.
Es ginge m.E. nur mit einer Neuauszählung der Erststimmen für diesen Kandidaten.
MfG
duck313
kein problem. frag halt nicht.
btw., dass die antwort von duck grad beim wichtigsten teil, nämlich der antwort deiner ursprünglichen frage, leider falsch war, hättest du ganz einfach herausfinden können. wenn du meinem link auch mal gefolgt wärest anstatt dich zu beschweren.
aber nunja. ist ja dein problem, nicht meins.
oje. vorher mal informieren?
Es ist berichtigt. Beruhige Dich also.
Hallo,
auch da mußt Du komplett lesen, denn die Zweitstimmen werden nur unter drei Bedingungen nicht gezählt.
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Die Partei kommt bundesweit nicht über die 5%-Hürde oder erreicht keine 3 Direktmandate. Das dann die Zweitstimmen zur Errechnung der Sitze der jeweiligen Landeslisten nicht berücksichtigt werden, ist logisch.
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Die Partei hat zwar Wahlkreisbewerber aufgestellt, aber keine gültige Landesliste für das Bundesland eingereicht.
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Der Einzelbewerber ist erfolgreich
Auch der Gesetzgeber macht sich gerne einen „schlanken Fuß“.
Das kommt gar nicht soooo selten vor, daß der Gesetzgeber höchstrichterliche Urteile nicht nachvollzieht. das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist wohl § 7 Abs. 3 BUrlG (Urlaubsverfall), bei dem der Gesetzgeber bis heute nicht die Rechtsprechung von EuGH und in der Folge BAG im Gesetz nachvollzogen hat.
&Tschüß
Wolfgang
Und genau darauf war ich doch aus !
Die Zweitstimmen, die die Wähler des Einzelbewerbers auf ihren Stimmzettel anderen Parteien gegeben haben fallen dann weg, sollte der Einzelbewerber den Kreis gewinnen. Das wären viele 10.000 Stimmen.
Hallo,
ist aber nach 1949 nicht mehr vorgekommen, deswegen der „schlanke Fuß“. Wie beim BUrlG auch, dürfte die Vorschrift einfach mit verweis auf das BVerfG einfach nicht mehr angewendet werden, falls der Fall mal tatsächlich eintreten würde.
&Tschüß
Wolfgang