Mal etwas fiktives - weil ich diese Diskussion gestern beim Spaziergang mit meiner Frau hatte!
Angenommen: In einem verkehrsberuhigten Bereich (in dem man ja nur auf den markierten Stellflächen sein Auto parken darf) parkt verkehrswidrig ein Auto - abgesehen vom allgemeinen Halteverbot auch noch mitten auf dem Gehweg und entgegen der Fahrtrichtung.
Mein 4-jähriger Sohnemann, der gerade den Umgang mit seinem Rad lernt (und deshalb den Gehweg benutzen soll), schafft das Ausweichen nicht ganz so schnell und landet einen gezielten Volltreffer - sprich: Er vermackt das Auto.
Muss ich für den Schaden aufkommen? Oder: Würde meine PHV zahlen? Immerhin wäre der Schaden ja nicht entstanden, wenn er dort nicht geparkt hätte?!
Wäre im Extremfall sogar der PKW-Halter für Schäden am Rad (oder schlimmer: Am Kind) haftungspflichtig?
Mal etwas fiktives - weil ich diese Diskussion gestern beim
Spaziergang mit meiner Frau hatte!
Angenommen: In einem verkehrsberuhigten Bereich (in dem man ja
nur auf den markierten Stellflächen sein Auto parken darf)
parkt verkehrswidrig ein Auto - abgesehen vom allgemeinen
Halteverbot auch noch mitten auf dem Gehweg und entgegen der
Fahrtrichtung.
Schon falsch: in einem Verkehrsberuhigtem Bereicht gibt es keinen Gehweg!!!
Genau das zeichnet ihn ja aus!! Die Trennung zwischen Straße und Gehweg ist dort aufgehoben.
Mein 4-jähriger Sohnemann, der gerade den Umgang mit seinem
Rad lernt (und deshalb den Gehweg benutzen soll)
s.o.
Aber du hast recht: wo ein Gehweg vorhanden ist, muss dein Sohn ihn auch benutzen.
, schafft das
Ausweichen nicht ganz so schnell und landet einen gezielten
Volltreffer - sprich: Er vermackt das Auto.
Muss ich für den Schaden aufkommen? Oder: Würde meine PHV
zahlen? Immerhin wäre der Schaden ja nicht entstanden, wenn er
dort nicht geparkt hätte?!
Hier kommen mehrere Sachen zusammen:
wenn jemand falsch parkt rechtfertigt das keine Sachbeschädigung.
ein vierjähriges Kind kann nicht vorwerfbar (schuldhaft) handeln
wenn ihr von euch aus alles versucht habt, das das nicht passiert, ist euch auch kein Vorwurf hinsichtlich einer „Verletzung der Aufsichtspflicht“ zu machen.
ob euch dahingehend (ich bin Beamter, man merkt es) ein Vorwurf zu machen ist, muss notfalls ein Gericht klären. Da ihr ja eine PHV habt wird diese einen evtl. Anspruch des Geschädigten abwehren. Also: Schaden schnellstens melden und warten, was passiert.
Wäre im Extremfall sogar der PKW-Halter für Schäden am Rad
(oder schlimmer: Am Kind) haftungspflichtig?
NEIN
Gruß
HaWeThie
PS: Das Schild „… Eltern haften für ihre Kinder“ ist so etwas von unsinnig. Kinder haften grundsätzlich für den Schaden, den sie verursachen selbst.
Ausnahme: bis 6 jahren (einschl.) überhaupt nicht
7 - 18 Jahren: nur, wenn reif genug, das Verhalten als falsch zu erkennen (da nur für schuldhaftes Verhalten gehaftet wird).
Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben - dann jedoch als eigenes Verschulden.
Angenommen: In einem verkehrsberuhigten Bereich (in dem man ja
nur auf den markierten Stellflächen sein Auto parken darf)
parkt verkehrswidrig ein Auto - abgesehen vom allgemeinen
Halteverbot auch noch mitten auf dem Gehweg und entgegen der
Fahrtrichtung.
Schon falsch: in einem Verkehrsberuhigtem Bereicht gibt es
keinen Gehweg!!!
Genau das zeichnet ihn ja aus!! Die Trennung zwischen Straße
und Gehweg ist dort aufgehoben.
Schon! Aber der „Gehweg“ (ich bezeichne ihn weiter so!) ist andersfarbeig - sprich: ROT (zumindest bei uns).
Hier kommen mehrere Sachen zusammen:
wenn jemand falsch parkt rechtfertigt das keine
Sachbeschädigung.
Stimmt - das würde ich meinem Zwerg aber auch nicht vorwerfen! Hier geht’s ja um einen Unfall…
ein vierjähriges Kind kann nicht vorwerfbar (schuldhaft)
handeln
klar
wenn ihr von euch aus alles versucht habt, das das nicht
passiert, ist euch auch kein Vorwurf hinsichtlich einer
„Verletzung der Aufsichtspflicht“ zu machen.
Wenn wir in unmittelbarer Nähe nebenher laufen, sollte das ausrechen, oder?
ob euch dahingehend (ich bin Beamter, man merkt es)
no comment ;o)
ein
Vorwurf zu machen ist, muss notfalls ein Gericht klären. Da
ihr ja eine PHV habt wird diese einen evtl. Anspruch des
Geschädigten abwehren. Also: Schaden schnellstens melden und
warten, was passiert.
Meine Frage war eigentlich nur: HAT er einen Anspruch?
Wäre im Extremfall sogar der PKW-Halter für Schäden am Rad
(oder schlimmer: Am Kind) haftungspflichtig?
NEIN
Finde ich unfair
Ausnahme: bis 6 jahren (einschl.) überhaupt nicht
und was ist hier mit den Eltern? Ich meine, selbst wenn sie ihrer Aufsichtspflicht zur Genüge nachgekommen sind?
Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt
haben - dann jedoch als eigenes Verschulden.
Das heißt also für den Geschädigten im Extremfall: Pech gehabt?
Schon! Aber der „Gehweg“ (ich bezeichne ihn weiter so!) ist
andersfarbeig - sprich: ROT (zumindest bei uns).
Bei uns ist der Bereich auch abgesetzt (Politiker kennen eben nicht immer die Gesetze)
wenn ihr von euch aus alles versucht habt, das das nicht
passiert, ist euch auch kein Vorwurf hinsichtlich einer
„Verletzung der Aufsichtspflicht“ zu machen.
Wenn wir in unmittelbarer Nähe nebenher laufen, sollte das
ausrechen, oder?
Genau - der Aufsichtspflicht wurde dann Genübe getan.
ein
Vorwurf zu machen ist, muss notfalls ein Gericht klären. Da
ihr ja eine PHV habt wird diese einen evtl. Anspruch des
Geschädigten abwehren. Also: Schaden schnellstens melden und
warten, was passiert.
Meine Frage war eigentlich nur: HAT er einen Anspruch?
NUR, wenn irgendeiner schuldhaft gehandelt hat!
Das Kind kann nicht schuldhaft handeln, die Eltern können nur ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das muss aber im Einzelfall geklärt werden.
Wäre im Extremfall sogar der PKW-Halter für Schäden am Rad
(oder schlimmer: Am Kind) haftungspflichtig?
NEIN
Finde ich unfair
Sei dahingestellt (ich auch, aber die Gesetze sind nun mal so :-o )
Ausnahme: bis 6 jahren (einschl.) überhaupt nicht
und was ist hier mit den Eltern? Ich meine, selbst wenn sie
ihrer Aufsichtspflicht zur Genüge nachgekommen sind?
Dann hat niemand schuldhaft gehandelt - keiner ist schadensersatzpflichtig.
Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt
haben - dann jedoch als eigenes Verschulden.
Das heißt also für den Geschädigten im Extremfall: Pech
gehabt?
Genau das ist es - als Geschädigter unbefriedigend - abba kamman nissan machen.
(so ein Fall war mal vor ein paar Jahren in „Wie würden Sie entscheiden“. Der Fahrzeughalter blieb auf seinem Schaden sitzen.)
PS: Das Schild „… Eltern haften für ihre Kinder“ ist so
etwas von unsinnig. Kinder haften grundsätzlich für den
Schaden, den sie verursachen selbst.
dieses hat mein Zivilrecht-Prof. auch immer betont. Wenn überhaupt jemand für jemand anderen haftet, sind das die Kinder, die u.U. unter den von ihren Eltern für sie abgeschlossenen Verträgen leiden müssen (hat jetzt nichts für Baustellen zu tun). Also: Kinder haften für ihre Eltern.
Wäre im Extremfall sogar der PKW-Halter für Schäden am Rad
(oder schlimmer: Am Kind) haftungspflichtig?
NEIN
Finde ich unfair
Wenn dein Kind auf einer normalen Straße steht - wo es ja net hingehört - und vom Auto angefahren wird… haftet das Kind dann für die Schäden am Auto???
Nööö…weil der Autofahrer hätte aufpassen müssen, aber nach Deiner Logik müßte das Kind dann zahlen…
Wenn dein Kind auf einer normalen Straße steht - wo es ja net
hingehört - und vom Auto angefahren wird… haftet das Kind
dann für die Schäden am Auto???
Da gibbet doch so wat mit „auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer Acht geben“ - sinngemäß…
Nööö…weil der Autofahrer hätte aufpassen müssen, aber nach
Deiner Logik müßte das Kind dann zahlen…
Anderes Beispiel, was vielleicht eher einleuchtet: Ein Motorrad steht dort, wo es nicht stehen darf, und ein Kind verbrennt sich an heißen Teilen - ist dieser Gedankengang immer noch soooo abwegig?
Wenn dein Kind auf einer normalen Straße steht - wo es ja net
hingehört - und vom Auto angefahren wird… haftet das Kind
dann für die Schäden am Auto???
Da gibbet doch so wat mit „auf den schwächeren
Verkehrsteilnehmer Acht geben“ - sinngemäß…
Jau, gibbet.
Aber dennoch wäre es Quatsch wenn jemand einen Personen- oder Sachschaden zahlen muss, weil er falsch geparkt hat.
Da gibt es aber genügend Urteile.
Es wird im Zivilverfahren (und nur dort) gefragt: Ist das falschparken Ursächlich für den Schaden? Im Fall: Der Schaden ist nicht entstanden, weil das Auto dort geparkt hat, sondern weil das Kind gestrauchelt ist. Eine nähere Begründung würde in die Rechtstheorie führen und hier den Rahmen sprengen.
Anderes Beispiel, was vielleicht eher einleuchtet: Ein
Motorrad steht dort, wo es nicht stehen darf, und ein Kind
verbrennt sich an heißen Teilen - ist dieser Gedankengang
immer noch soooo abwegig?
Auch hier: kein Schadensersatz.
hätte das Kind die heißen Teile auch angefasst, wenn das Motorrad an erlaubter Stelle geparkt hätte.
musste der Motorradfahrer nicht damit rechnen, dass jemand die heißen Teile anfasst (Der Motor ist nunmal nicht verkleidet),
somit brauchte er keine Vorkehrungen zu treffen, d.h. kein Verschulden - kein Schadensersatz.