Hi,
in Deutschland gibt es keinen generellen Zwang zur Made in-Kennzeichnung. Das ‚Made in China‘ ist im Madrider Abkommen von 1984 (Neufassung vom 31.10.1958) geregelt, hier mal die besonders wichtigen Absätze:
Artikel 1 (1):
Jedes Erzeugnis, das eine falsche oder irreführende Angabe trägt, durch die eines der Länder, auf die dieses Abkommen Anwendung findet, oder ein in diesen Ländern befindlicher Ort unmittelbar oder mittelbar als Land oder Ort des Ursprungs angegeben ist, wird bei der Einfuhr in diese Länder beschlagnahmt.
Artikel 3:
Diese Bestimmungen hindern den Verkäufer nicht, seinen Namen oder seine Anschrift auf den Erzeugnissen anzugeben, die aus einem anderen als dem Land des Verkauf stammen; in diesem Fall ist jedoch der Anschrift oder dem Mamen die genaue und in deutlichen Schriftzeichen wiedergegebene Bezeichnung des Landes oder des Ortes der Herstellung oder Erzeugung oder eine andere Angabe hinzuzufügen, die geeignet ist, jeden Irrtum über den wahren Ursprung der Waren auszuschließen.
Du siehst also, damit das Madrider Abkommen Anwendung findet, muss das entsprechende Import Land zunächst einmal Mitglied sein. Dann betrifft dieses auch nur die Made in-Kennzeichung, der zollrechtliche Ursprung ist wiederum anders zu sehen. Und zu guter letzt kommt es dann noch darauf an, wie streng die Vorschriften zum Madrider Abkommen ausgelegt werden. Zu letzterem ein Beispiel: importiere ich z. B. Porzellan aus China nach Deutschland und es steht kein Made in darauf, bekomme ich erfahrungsgemäß keine Zollprobleme wegen fehlender Kennzeichnung. Anders sieht es aus, wenn ich das gleiche in die USA importieren möchte - hier ist gibt es die ziemlich generelle Regelung, das Ware ausländischen Ursprungs ‚an einer gut sichtbaren Stelle in einer leserlichen, unauslöschlichen und dauerhaften Form‘ in der Art gekennzeicht werden muss, das der Endkunde in den USA den Ursprung ausmachen kann.
Ach ja, um wieder auf dein Beispiel mit den Textilien zurückzukommen, es gibt zwar keinen Made in-Zwang, aber es sind die Vorschriften der Textilkennzeichungsverordnung (2008/121) zu berücksichtigen, das ist alles. Stolpert man nun z. B. in Deutschland über Textilien mit Made in-Kennzeichung, mag es sich vielleicht um eine große Marke handeln, die nicht für jedes Land extra Etiketten verwenden wollen. Wie gesagt, ich muss nicht kennzeichnen darf es aber (solange es dann nicht irreführend ist).
Gruss,
Little.