Made in Germany

Hallo,

ich spreche natürlich von einem fiktiven Fall.

Hans ist Handelsvertreter. Er handelt mit Laminatfussböden, kauft in Deutschland ein und verkauft zB. in den Iran.
Hans hat 6 Container in Deutschland avisiert. Auf jeder Rückseite eines Paneels muss -Made in Germany- draufstehen, ist schriftlich fixiert, also beweisbar.
Container kommen im Auslieferungsland an und Kunde stellt voller Entsetzen fest, dass jedes Paneel den Aufdruck -Made in Europe- enthält.
Kunde ist zu recht verärgert, weil seine Kundschaft nun nicht glaubt, dass es ein deutsches Produkt (sehr wichtig!!) ist, sondern vielleicht aus Polen, Rumänien oder Tschechien stammt.
Jetzt hat er teure Ware eingekauft, wird sie aber nicht für den entsprechenden Preis wieder los.

Hans kontaktiert selbstverständlich den Verkäufer der Ware und teilt ihm den schweren Fehler mit. Verkäufer sieht den Fehler im ersten Moment ein.
Das Angebot vom Kunden lautet, einen bestimmten Betrag xxx zu erlassen und den Krempel als Billigware zu verscheuern oder den Rücktransport zu veranlassen.
Der Verkäufer sieht das nicht ein und will keinen Preisnachlass geben,weil es sich um in Deutschland gefertigte Ware handelt, also er mittlerweile keinen Fehler seinerseits mehr sieht.

Hans sieht eigentlich nur noch den Weg über einen Anwalt, zumal ihm auch die Folgegeschäfte durch die Lappen gehen.
Welche Chancen hat Hans , wenn er vor Gericht geht??

Hi,

wenn man ein Produkt in Deutschland kauft, muss es ja nicht in Deutschland hergestellt worden sein.

Wenn ich aber vertraglich festlege, dass es sich um „Made in Germany“-Produkte handeln soll, und diese deshalb auch so gelabelt werden sollen, handelt es sich bei anderer Belabelung um einen Vertragsverstoß.
Die sich daraus ergebenden Rechte sind vielfältig.
Wenn der Verkäufer sich auf keinen Nachlass oder Ersatzlieferung einlassen will, würde ich ihm die Ware „vor die Tür“ stellen, Geld und unnötig entstandene Kosten von ihm zurück verlangen.
Vor Gericht wäre dann eventuell noch ein entgangener Gewinn einzuklagen.
Vorher sollte man sich aber von einem FACHanwalt ausgiebig beraten lassen.

Wenn ich bei Vertragsschluss aber nur davon ausgegangen bin, dass die Ware in D hergestellt wurde, dieses aber nicht der Fall ist, könnte es verzwickter werden.
Obwohl vertraglich vereinbart, könnte der Verkäufer mit einer (dann)Falschetikettierung gegen diverse Exportbestimmungen verstoßen.
(Thema „Usprungszeugnis“)

Mit der korrekten Etikettierung „Made in Europe“ würde er den Vorschriften folgen, aber gegen den Vertrag verstoßen.
Mit einer „Made in Germany“ würde er den Vertrag erfüllen aber gegen Vorschriften verstoßen.
Was ist jetzt vorrangig zu beachten ?

Gruß
BJ