Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob auf einer Produktverpackung ein „Made in …“ (in diesem Fall China) stehen muß? Auf dem Produkt selber steht gar nichts, es handelt sich um einen Schleifstein.
Muß auf der Produktverpackung irgendeine eine Anschrift stehen, oder reicht ein (nicht eingetragener) Markenname mit Internetadresse?
Würde mich sehr freuen wenn jemand was dazu weiss!
Schöne Grüße,
Daniel
Hi Daniel,
kommt zum einen drauf an, was das Ursprungszeugnis aussagt bzw. wie viele Import-Zwischenschritte dazwischen liegen.
Wichtig ist, dass eindeutig nachvollziehbar ist, wer der Inverkehrsbringer in die EU fuer die Ware ist.
Diese Person oder Firma haftet fuer evtl. Schaeden, die durch den ordnungsgemaessen Gebrauch enstehen koennten - von daher ist eindeutige Zuordnung & Nachvollziehbarkeit wichtig. Im Idealfall die Postadresse & Name.
Internet-Adresse halte ich nicht fuer ausreichend, da sich diese zu schnell aendern koennen.
Gruss
G
Hi Gandalf,
danke für die Antwort.
Ich importiere direkt aus China, also müßte meine Anschrift rein. Die Ware stammt auch ursprünglich aus China, wird dort produziert. Mußß das „Made in“ dann auch drauf?
Grüße,
Daniel
Hallo Daniel!
kann mir jemand sagen, ob auf einer Produktverpackung ein
„Made in …“ (in diesem Fall China) stehen muß? Auf dem
Produkt selber steht gar nichts, es handelt sich um einen
Schleifstein.
Wenn du nur in Deutschland verkaufst mußt du dies nicht. Außnahmen gibt es aber auch hier, z.B Lebensmittel. Siehe auch…
http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktm…
Muß auf der Produktverpackung irgendeine eine Anschrift
stehen, oder reicht ein (nicht eingetragener) Markenname mit
Internetadresse?
Wie schon gesagt der Hersteller muß eindeutig angegeben werden, allein schon aus der Gewährleistungpflicht.
Desweiteren hängt es auch davon, für was der Schleifstein denn genutzt wird!
Falls er zu einer Maschine gehört, dann gilt die Maschinenverordnung mit CE Kennzeichnungspflicht.
http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/verordnungen/…
Für andere Bereiche wie Kosmetik oder Haushalt gibt es andere Verordnungen. Einfach mal nach Kennzeichnungspflicht googeln.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Wie schon gesagt der Hersteller muß eindeutig angegeben
werden,
falsch, es muss der Inverkehrbringer (schau mal im Lidl auf deren Eigenmarken: Hergestellt für Lidl blablubber) angegeben werden
allein schon aus der Gewährleistungpflicht.
richtig
Ciao maxet.
Hallo maxet,
Wie schon gesagt der Hersteller muß eindeutig angegeben
werden,
falsch, es muss der Inverkehrbringer (schau mal im Lidl auf
deren Eigenmarken: Hergestellt für Lidl blablubber) angegeben
werden
Jup, war blöde ausgedrückt. Das Label unter dem es verkauft wird muß eindeutig identifizierbar sein, das kann Hersteller (wenn im EU-Markt vertreten), Importeur oder Endverkäufer sein.
Gruß
Stefan
Hi Daniel,
da Du Inverkehrsbringer bist, solltest Du das „made in“ mit reinsetzen. Achte auch auf richtige Ausstellung des Ursprungszeugnis.
Gruss
G