Liebe/-r Experte/-in,
ist die sogenannte Verschwiegenheitspflicht ernstzunehmen?
Diese Verschwiegensheitspflicht steht doch in jedem
Vertrag , den man als Mae-Kraft mit dem Träger abschliesst.
Ist es gesetzlich strafbar bzw verboten diese Verschwiegensheitspflicht zu brechen ?
Also darf man auch niemals in den Medien berichten ,was man als
Mae -Kraft erlebt -auch wenn diese Geschehnisse
ärgerlich sind.
Ich weiss es nicht .
freundliche grüsse
mineta
Hi,
natürlich kann man darüber berichten deswegen wird man auch nicht bestraft die Frage stellt sich nun ob man sich nicht selbst damit schadet,also man sollte dabei an den Eigennutz denken denn ca.180€ mehr im Monat ist doch nicht schlecht …oder? gruß siggi
Hallöchen mineta,
da gib es Unterschiede.
Das jetzt im Detail zu erläutern dauert ewig.
Schreib mir einfach was Dich ärgert, bzw. was vorgefallen ist - denn es besteht nicht immer Schweigepflicht, kommt darauf an, in welche Richtung es geht.
Kannst mir auch `ne private email über [email protected] schreiben.
Bin gespannt - kann Dir bestimmt helfen…
lieben Gruß Lilofee
Hallo Lilofee,
ich möchte eine Radiosendung über meine Erfahrungen als 1-euro jobberin machen.
In meinem Mae-Vertrag war aber eine Klausel -eine sogenannte
Verschwiegenheitspflicht drin - ich verstehe es so ,dass
ich nur dem Arbeitsamt über diese Erfahrungen berichten darf - ich aber in Teufesküche komme ,wenn ich das
in der Öffentlichkeit herumerzähle.
Bevor so was passiert , wollte ich nur wissen , ob so was erlaubt ist.
gruss
mineta